- Verwendung von Standrohren mit Messeinrichtung -
Eine Wasserentnahme mit eigenen bzw. vorhandenen Standrohren ohne Messeinrichtung aus dem Netz des Versorgungsverbandes ist nicht gestattet.
Der Gemeinde wird vom Zweckverband ein entsprechendes Standrohr mit Messeinrichtung zur Verfügung gestellt (Unterflur/ Oberflur).
Dieses Standrohr wird bei Bedarf (Anmeldung der Veranstaltung) von der Gemeinde
direkt an den Bevollmächtigten des Veranstalters abgegeben und ist nach Beendigung der Veranstaltung umgehend an die Gemeinde zurückzugeben.
Gleiches gilt für Privatpersonen, die ein derartiges Standrohr benötigen (z. B. Befüllung eines Schwimmbades und dergleichen).
Hinweis: Bei Abholung des Standrohres muss vom Ausleiher mitgeteilt werden,
wie das entnommene Wasser später entsorgt wird, da außer Wasser-
gebühren auch Entwässerungsgebühren anfallen können.
Wir bitten um rechtzeitige Reservierung der Standrohre unter Tel.: 09822/8221-12 oder poststelle@arberg.de.