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Gmoa-Bladl - Informationen für die Gemeinde Drachselsried und deren Ortsteile
Ausgabe 1/2023
Bekanntmachungen
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Benutzungsordnung für Besucher des Naturbades Drachselsried

Benutzungsordnung für Besucher des Naturbades Drachselsried

§ 1 Geltungsbereich

(1)

Diese Benutzungsordnung umfasst die zu diesem Zweck ausgebauten Land- und Wasserflächen. Die Benutzungsordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Anlage erkennen die Besucher die Bestimmungen der Benutzungsordnung an.

§ 2 Zweckbestimmung

und zugelassene Nutzungsarten

(1)

Diese Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im und rund um das Naturbad. Der Besucher soll Ruhe und Erholung finden.

(2)

Das Naturbad dient der Erholung, dem Baden und Schwimmen sowie der Freizeitgestaltung.

(3)

Das Baden und Schwimmen ist nur im Schwimmteich, nicht im pflanzenbewachsenen Wasseraufbereitungsteich oder im Bach gestattet.

(4)

Die Benutzung der Wasserflächen mit Booten ist ausdrücklich untersagt.

(5)

Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen sind nur nach Erlaubnis der Gemeinde gestattet.

§ 3 Nutzung

(1)

Das Betreten und die Benutzung des Naturbades ist grundsätzlich jedermann kostenlos gestattet, soweit dem nicht gesundheitliche oder ordnungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.

Von der Benutzung des Bades sind ausgeschlossen:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen

b) Personen mit ansteckenden Krankheiten.

(2)

Kinder unter 10 Jahren sind zum Besuch des Naturerlebnisbades nur in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten zugelassen. Dies gilt nicht, wenn Kinder im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens „Bronze“ sind. Personen, die gebrechlich sind oder sich ohne fremde Hilfe nicht frei bewegen können, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

(3)

Die Einrichtungen des Naturerlebnisbades sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Schadensersatz. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt in Höhe der Kosten zur Beseitigung des entstandenen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR, erhoben.

(4)

Das naturbelassene Badewasser wird biologisch gereinigt und nicht desinfiziert (z.B. Chlor); es besteht daher ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Krankheitserreger.

§ 4 Öffnungszeiten

(1)

Beginn der Badezeit wird individuell bekanntgegeben und ist begrenzt bis 15. September.

Die Anlage ist bis maximal 21 Uhr nutzbar.

(2)

Aus wichtigen Gründen kann das Bad ganz oder teilweise geschlossen werden.

(3)

Der Betreiber kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die Nutzung einschränken.

§ 5 Zutritt

(1)

Der Zutritt zum Naturerlebnisbad ist nur unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Wege gestattet.

(2)

Die Feuchtflächen, der pflanzenbewachsene Regenerationsbereich und der Bach dürfen nicht betreten werden.

(3)

Der Zutritt mit Tieren (insbesondere Hunden) in der gesamten Anlage (Schwimmbereich, pflanzenbewachsenen Wasseraufbereitungsbereich, Liegeflächen) ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist nur der Geh- und Radweg entlang des Naturbadegeländes.

(4)

Mit Fahrrädern, Mopeds und dergleichen dürfen weder Badeanlagen noch Liegeflächen befahren werden, diese dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.

(5)

Das Befahren oder das Parken des Geh- und Radweges entlang des Naturbadgeländes mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.

§ 6 Badekleidung

(1)

Jeder Badegast muss Badekleidung tragen, die keinen Anstoß erregt und den Anforderungen der Sauberkeit entspricht.

§ 7 Aufsicht / Rettungsdienst

(1)

Eine Badeaufsicht bzw. Rettungsbereitschaft ist nicht vorhanden. Baden auf eigene Gefahr.

(2)

Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren betreten.

(3)

Die Pächter der Kioskanlage oder von der Gemeinde beauftragte Personen üben für die Gemeinde Drachselsried, die Grundstückseigentümerin ist, das Hausrecht aus. Sie können bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung die Sanktionen erteilen und Verweise aus dem Areal des Badeweihers mit Sanitärgebäude und Umgriff aussprechen.

§ 8 Haftung und Sicherheit

Für Schäden haftet die Gemeinde Drachselsried nicht. Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.