Der Freistaat Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung. Grundstückseigentümer haben nun nochmals bis 30. April 2023 Zeit ihre Erklärungen abzugeben. Es handelt sich hier um eine letztmalige Verlängerung der Frist.
Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Über die Höhe der neuen Grundsteuer für die einzelnen Grundstücksbesitzer kann momentan noch keine Auskunft gegeben werden.