Da wieder vermehrt Beschwerden aus dem gesamten Gemeindebereich über Hundekot auf den öffentlichen Gehwegen eingehen, möchte die Gemeindeverwaltung wieder an die Vernunft aller Hundebesitzer appellieren, den Hundekot ihrer Vierbeiner zu beseitigen und die dafür vorgesehenen Hundekotbeutel zu benutzen und diese wieder in die Hundetoiletten zu werfen. Es gehört zu den Pflichten jedes Hundehalters, dafür zu sorgen, dass sein Hund öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze nicht verschmutzt. Die Hinterlassenschaften müssen also beseitigt werden. Aus straßenrechtlicher Sicht stellt sich das Problem der Beseitigung von Hundekot auf öffentlichen Straßen in Bayern wie folgt dar:
„Gemäß Art. 16 BayStrWG hat derjenige, der eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls kann der Straßenbaulastträger (Gemeinde) die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Derartige Verunreinigungen können grundsätzlich auch durch Tierkot erfolgen“.