Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer auf Basis der zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellten Werte. Diese sogenannten Bemessungsgrundlagen bleiben grundsätzlich über mehrere Jahre gültig. Wichtig ist jedoch: Ändert sich etwas an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, müssen Sie dies dem Finanzamt selbst anzeigen.
Viele Eigentümer wissen nicht, dass hierfür eine gesetzliche Anzeigepflicht besteht. Um eine gerechte Verteilung der Grundsteuer innerhalb der Gemeinde sicherzustellen, ist Ihre Mitwirkung entscheidend.
Anzeigepflichtig sind zum Beispiel:
Auch wenn eine Änderung notariell beurkundet wurde oder eine Baugenehmigung erforderlich war, muss sie angezeigt werden.
Frist: Änderungen eines Jahres müssen grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt gemeldet werden.
Die Anzeige erfolgt mit dem Formular „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ oder über eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (BayGrSt 1-4). Die Formulare finden Sie online unter
www.grundsteuer.bayern.de oder über ELSTER (www.elster.de).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.