Ab Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Die Gemeinde ist zwingend an die Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes zur Berechnung der neuen Grundsteuer gebunden und muss den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag als Grundlage zur Berechnung verwenden. Es wird empfohlen den neuen Bescheid vom Finanzamt gründlich auf Richtigkeit zu überprüfen, ob der Messbetrag realistisch sein kann.
Korrekturen bezüglich der Grundstücks-, Wohn- und Nutzflächen können nur über das zuständige Finanzamt vorgenommen werden.