Die Gemeinde Drachselsried weist darauf hin, dass Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken Hecken, Bäume und Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so anzupflanzen bzw. zu pflegen haben, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Zweige und Äste dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht an Kreuzungen, Einmündungen sowie auf Verkehrszeichen und Straßenlampen behindern.
Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Bitte beachten Sie insbesondere:
• | Über Fahrbahnen ist eine lichte Höhe von 4,50 m, über Geh- und Radwegen von 2,50 m freizuhalten. |
| • | Bäume und Büsche in der Nähe von Straßenlaternen sind so zurückzuschneiden, dass Beleuchtungskörper nicht beeinträchtigt werden. |
| • | An Kreuzungen und Einmündungen muss das Sichtdreieck freigehalten werden. |
| • | Hecken entlang von Geh- und Radwegen sind so zurückzuschneiden, dass die gesamte Wegbreite nutzbar bleibt. |
| • | Abgestorbene Äste sind zu entfernen. |
| • | Verkehrszeichen und Straßennamenschilder müssen jederzeit gut sichtbar sein. |
Wir möchten Sie außerdem der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass Ihr Gartengrün nicht nur schön anzusehen ist, sondern auch als Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere dient.
Daher sind solche Arbeiten und Rückschnitte (bis auf ein paar Ausnahmen) nur in der Zeit von Oktober bis Februar zulässig.
| Ganzjährig zulässige Maßnahmen: | |
| • | Pflegeschnitt von Formhecken (z. B. Liguster, Hainbuche, Thuja) |
| • | Auslichten und Verjüngen von Obst-, Beeren- und Ziersträuchern |
| • | Sommerschnitt an Obstbäumen |
| • | Rodungs- und Fällmaßnahmen im Rahmen zulässiger Hoch- und Tiefbauvorhaben |
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen.