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Gmoa-Bladl - Informationen für die Gemeinde Drachselsried und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2024
Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Die drei gemeindlichen Feuerwehren leisten einen wertvollen Dienst innerhalb unserer Gemeinde.

Jedoch ist nicht jeder Einsatz gleich und es gibt vor allem hinsichtlich der Abrechnung der durchgeführten Einsätze einiges zu beachten.

Grundsätzlich werden die Feuerwehren über die integrierte Leitstelle Straubing alarmiert und hier wird entsprechend mitgeteilt um welche Art des Einsatzes es sich handelt Ebenso wird dies auch auf dem Einsatzbericht vermerkt.

Auf Grundlage dieses Berichtes erfolgt innerhalb der Verwaltung die Beurteilung, ob ein Einsatz in Rechnung gestellt werden muss oder nicht. Hier muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben vor allem zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren unterschieden werden.

Besonders bei den Pflichtaufgaben, hierzu zählen:

• der abwehrende Brandschutz inkl. Brandwache

• die technische Hilfeleistung

• die Katastrophenhilfe

• die Amtshilfe

müssen nochmals einige Kriterien beachtet werden.

Beispielsweise ist bei einem Fahrzeugbrand zwischen einem Brand aufgrund einer betriebstypischen Gefahr – sprich einem Defekt – während des Betrieb des Fahrzeuges und einem Brand eines – beispielsweise auf dem privaten Grundstück – abgestellten Fahrzeuges, der durch äußere Ursachen (z.B. Brandstiftung) verursacht wird, zu unterscheiden. Bei der erstgenannten Fallkonstellation (z.B. Defekt) ist die Gemeinde angehalten einen entsprechenden Kostenersatz zu fordern. Beim zweitgenannten Fall resultiert die Gefahr nicht aus dem Betrieb des Fahrzeuges und diese Einsätze sind somit nicht abrechenbar.

Bei der technischen Hilfeleistung ist zu prüfen, ob das Tätigwerden der Feuerwehr in Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsunternehmen steht. Einsätze die der unmittelbaren Rettung und Bergung von Menschen oder Tieren dienen gehören zu den Pflichtaufgaben und unterliegen keiner Abrechnungspflicht. Dieser Anteil wird auch aus den abrechnungspflichtigen Einsätzen herausgerechnet. Aufgaben die ebenso von wirtschaftlichen Unternehmen ausgeführt werden können z.B. Beseitigung von Ölspuren, Auspumpen von Kellern, Abräumen schneebedeckter Dächer, Abschleppen und Bergung von Fahrzeugen gehören grundsätzlich nicht zu den Pflichtaufgaben, außer es handelt sich um eine Bedrohung der Allgemeinheit und öffentliches Interesse besteht. Dies ist beispielsweise bei Gefahr in Verzug (Gefahr für Menschen und Sachen) oder wenn technische Hilfsmittel sowie das Fachwissen der Feuerwehr nötig sind, der Fall. Liegen diese Kriterien nicht vor ist der Einsatz entsprechend in Rechnung zu stellen.

Jährlich ergibt sich beispielsweise auch ein großer Einsatzumfang der die Beseitigung von umgestürzten Bäumen über Straßen betrifft. Auch hier kann bzw. muss der Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück der Baum steht zum Kostenersatz herangezogen werden. Aus diesem Grund wird an die Waldbesitzer appelliert die Waldungen entlang der Straßen entsprechend zu Prüfen um hier eine Kostenbelastung zu vermeiden. Hier führt auch ein Naturereignis (Sturm, Unwetter, Schneebruch) nicht zu einem Ausschluss der Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer.

Die Gemeinde Drachselsried handelt hier aufgrund gesetzlicher Grundlagen und es ist somit erforderlich, dass bestimmte Einsätze der Feuerwehren in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Abrechnungssätze können Sie der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren entnehmen. Diese finden Sie auf unsere Homepage unter https://www.drachselsried.de/de/gemeinde/ortsrecht

Sollte es bezüglich der Abrechnungen Rückfragen geben, steht Ihnen Kämmerin Julia Neumaier (Tel: 09945/9416-12) gerne zur Verfügung.

Wir danken unseren Feuerwehrleuten, die bei jedem Einsatz mit vollem Engagement handeln und bitten die Bevölkerung hinsichtlich der Abrechnung der Feuerwehreinsätze um entsprechendes Verständnis.