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Gmoa-Bladl - Informationen für die Gemeinde Drachselsried und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2025
Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Wer oder was wird überhaupt gewählt?

In der Gemeinde Drachselsried werden bei der Kommunalwahl 2026 der 1. Bürgermeister, der Gemeinderat und der Kreistag des Landkreises gewählt.

Für den Gemeinderat unserer Gemeinde werden 14 Mitglieder gewählt, den Vorsitz des Gemeinderats hat der 1. Bürgermeister. Die Gemeinderatsmitglieder beraten und entscheiden über Angelegenheiten, welche die Gemeinde Drachselsried betreffen.

Entschieden wurde in der letzten Wahlperiode zum Beispiel über den Bau eines neuen Kindergartens, der Neubau bzw. die Instandhaltung der Feuerwehrhäuser unserer Freiwilligen Feuerwehren, Straßen- und Wegeunterhalt, die Sanierung der Greilbühelsiedlung, die energetische Renovierung der Mehrzweckhalle in Drachselsried (Turnhalle der Grundschule) und den Breitbandausbau.

Der Kreistag mit dem Landrat als Vorsitzenden ist ebenfalls ein kommunales Gremium wie der Gemeinderat. Die Kreisratsmitglieder entscheiden über Angelegenheiten, welche den ganzen Landkreis Regen betreffen und nicht nur einzelne Gemeinden.

Er besteht aus 60 Mitgliedern, die im Landkreis wohnen und ganz unterschiedliche Perspektiven mit in den Kreistag bringen.

Wichtige Themen waren in der vergangenen Wahlperiode vor allem der Neubau der FOS/BOS Regen, die Sanierung des Krankenhauses Viechtach und das weitere Vorgehen hinsichtlich der Krankenhausreform für den Landkreis Regen.

Wer darf wählen?

Alle Wahlberechtigten, das heißt alle Einwohner der Gemeinde Drachselsried, die bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wenn Sie ab 2 Monate vor der Wahl innerhalb des Landkreises umziehen, so können Sie trotzdem noch an der Kreistagswahl teilnehmen, Ihr Wahlrecht für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl verfällt jedoch.

Wie und wo kann ich wählen?

Sie können Ihre Stimme am 8. März 2026 persönlich im Wahllokal abgeben.

Die Wahllokale der Gemeinde Drachselsried werden bei der Kommunalwahl 2026 in der Grundschule in Drachselsried und in der Montessori-Schule in Oberried eingerichtet. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, den 8. März 2026 von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend wird ab 18 Uhr mit der Auszählung der Stimmen begonnen.

In welches Wahllokal Sie zur Stimmabgabe gehen können, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen ab Anfang Februar zugestellt wird.

Gerne können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Für die kommende Kommunalwahl hat es hier einige Änderungen gegeben.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden erst ab 16.02.2026 ausgegeben und versendet.

Auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bereits erhalten haben und Ihre Briefwahlunterlagen online, per Post oder persönlich bei der Gemeinde Drachselsried beantragt haben, werden diese aufgrund von Vorgaben erst ab 16.02.2026 verschickt.

Weiter gibt es eine Änderung bei den Briefwahlunterlagen selbst. Für die Kommunalwahl 2026 gibt es nur einen einzigen Stimmzettelumschlag, in dem alle Stimmzettel zurückgesendet werden, womit für Sie als Wähler das Einpacken der Briefwahlunterlagen leichter gemacht wird.

Wir bitten Sie daher die in den Briefwahlunterlagen beigefügte Briefwahlanleitung zu beachten, damit Ihre Stimmen nicht ungültig werden.

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei der Bürgermeisterwahl darf jeder nur eine Stimme abgeben. Bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl können grundsätzlich so viele Stimmen abgegeben werden, wie Sitze im Rat verfügbar sind.

In den Gemeinderat Drachselsried werden 14 Gemeinderäte gewählt. Somit hat jeder Wähler 14 Stimmen für die Gemeinderatswahl.

In den Kreistag können insgesamt 60 Kreisräte gewählt werden. Dementsprechend hat jeder Wähler 60 Stimmen.

Um Ihre vielen Stimmen einfacher zu verteilen, können Sie jedem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Sollten Sie mit einer Partei als Ganzes zufrieden sein, können Sie auch einfach ein sogenanntes „Listenkreuz“ machen, womit Ihre Stimmen innerhalb dieser Partei aufgeteilt werden.

Kann ich selbst auch bei der Wahl mithelfen?

Ja, als Wahlhelfer. Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, also alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Aktuell suchen wir noch Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei Frau Geiger Tel: 09945 9416-10