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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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18. Änderung des Flächennutzungsplanes Baunach im Bereich Priegendorf

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss:

Der Stadtrat von Baunach hat in seiner Sitzung am 09.01.2024 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Baunach im Bereich des Bebauungsplanes „Priegendorf-West“ beschlossen.

Das Gebiet liegt im laufenden Verfahren der Flurbereinigung; die Besitzeinweisung ist bereits erfolgt, deshalb werden im Flächennutzungsplanänderungsverfahren die zukünftigen Flurgrenzen und Flurnummern verwendet. Somit sind die Flurnummern 877 und 268 (ganz) und Teilflächen der Flurnummern, 37 und 37/1 der Gemarkung Priegendorf betroffen.

Der Geltungsbereich der 18. Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 6062 m².

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

- Im Norden/ Nordosten von einem Wirtschaftsweg

- Im Osten/Südosten von gemischter Baufläche

- Im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Fläche soll zukünftig als Gemischte Baufläche genutzt werden. Die Stadt Baunach beabsichtigt im nördlichen Geltungsbereich der zukünftigen gemischten Baufläche eine Unterstellhalle für Maschinen für einen örtlichen Betrieb zu ermöglichen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat von Baunach hat in seiner Sitzung am 09.01.2024 den Vorentwurf der 18. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Priegendorf-West“, Gemarkung Priegendorf, in der Fassung vom 07.11.2023 gebilligt und beschlossen, den o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen

Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 09.01.2024 und die Begründung liegen

vom 22. Januar 2024 bis einschließlich 23. Februar 2024

in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach, Zimmer OG 17 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete/ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.