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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungs- und Grünordnungsplan „Priegendorf-West“

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat von Baunach hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Priegendorf-West“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen.

Es wird beabsichtigt, einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB einschließlich einer südöstlich angrenzenden Mischbaufläche geändert.

Das Gebiet liegt im laufenden Verfahren der Flurbereinigung; die Besitzeinweisung ist bereits erfolgt, deshalb werden im Bebauungsplanverfahren die zukünftigen Flurgrenzen und Flurnummern verwendet. Somit ist die Flurnummer 877 der Gemarkung Priegendorf betroffen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

- Im Norden/ Nordosten von einem Wirtschaftsweg

- Im Osten/Süden von landwirtschaftlicher Fläche

- Im Westen von einer Obstbaumwiese.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Das Plangebiet des Geltungsbereiches umfasst ca. 4083 m².

Die Stadt Baunach beabsichtigt, in diesen Bereich ein Dorfgebiet im Sinne des § 5 BauNVO auszuweisen, um die Errichtung einer Unterstellhalle für Maschinen für einen örtlichen Betrieb zu ermöglichen.

Des Weiteren ist eine Ausgleichsfläche mit ca. 660 m² auf einer Teilfläche der Flurnummer 864 der Gemarkung Priegendorf vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat von Baunach hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Priegendorf-West“ mit integriertem Grünordnungsplan, Gemarkung Priegendorf, in der Fassung vom 07.11.2023 gebilligt und beschlossen, den o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Priegendorf-West“, mit integriertem Grünordnungsplan, Gemarkung Priegendorf, in der Fassung vom 07.11.2023 und die Begründung liegen

vom 22. Januar 2024 bis einschließlich 23. Februar 2024

in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach, Zimmer OG 17 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete/ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.