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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Reckendorf

Gemeinderat Reckendorf  —  R-GR/10/2024

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Reckendorf am 06.11.2024

Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Reckendorf, Reckendorf

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Kurzbericht - Regionalbudget Baunach Allianz

1.2.

Kurzbericht - Publikumspreis für Kommunale Entwicklungspolitik

1.3.

Kurzbericht - ILEK-Fortschreibung

1.4.

Kurzbericht - Regionalkonferenz

1.5.

Kurzbericht - Veranstaltungen Jewish Faces

1.6.

Kurzbericht - Haushalt WZV ist genehmigt

1.7.

Kurzbericht - Wartung der Hochwasserpumpen an alter Kläranlage

1.8.

Kurzbericht - Hauptstraße

1.9.

Kurzbericht - Altweibermühle

2.

Vorstellung KEPOL Beauftragte Celina Hübenthal

3.

Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Reckendorf (Wasserabgabesatzung - WAS)"

4.

Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reckendorf (BGS/WAS)"

5.

Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025

6.

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf - Online-Bekanntmachung der Sitzungsladungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sowie Zuteilung von Aufgaben an den Bau- und Umweltausschuss

7.

Möglicher Erlass einer Benutzungssatzung für das Haus der Kultur - Vorberatung

8.

Verfügungsanweisung an den Bürgermeister bzgl. Bauhofarbeiten zur Altweibermühle

9.

Bedarfsmeldung Städtebauförderung 2025

10.

Vollzug der StVO - mögliches Parkverbot im Gewerbegebiet Knockäcker

11.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

11.1.

Sonstiges - Zone 30 in der Mühlgasse

11.2.

Sonstiges - fehlende Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Feuerwehr

11.3.

Sonstiges - Abwasserrohr in der Hauptstraße

11.4.

Sonstiges - Sachstand Rege

11.5.

Sonstiges - Rattelsdorfer Weg

11.6.

Sonstiges - abschließende Sitzung WZV

11.7.

Sonstiges - Feldweg - Einbahnstraße

Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Manfred Deinlein die Sitzung des des Gemeinderates Reckendorf.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 31.10.2024 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt. Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2024 wurden Einwendungen erhoben. Nach den Änderungen gilt diese Niederschrift als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

1. Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister Manfred Deinlein berichtete über folgende Themen.

1.1. Kurzbericht - Regionalbudget Baunach Allianz

Herr Felix Henneberger teilte mit einer Mail vom 17.10.2024 folgendes mit.

Ab heute stehen die geänderten Antragsunterlagen für das Regionalbudget online.

Übergeordnet gab es hier noch kurzfristige Änderungen an den Förderbedingungen

Antragsfrist ist der 15.12.24

https://www.baunach-allianz.de/foerdermoeglichkeiten/regionalbudget/

Bitte überlegen Sie welche Projekte in ihrer Gemeinde in Frage kommen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Interessenten mit Projektideen können für eine Erstberatung auch gerne auf mich zukommen.

Folgende Bedingungen bleiben gleich:

Max. 80 % Förderung der Kosten, max. 10.000€ Zuschuss

Folgende Änderungen gibt es für 2025

-

Anpassung des Budgets auf 75.000€

-

Zuschüsse Dritter können zukünftig zugelassen werden und werden nicht von der Förderung abgezogen.

-

Projektträger brauchen zukünftig immer eine Steuernummer (spätestens bis 31.09.25)

-

Definition Kleinprojekt: max. 20.000 € (brutto) – statt 20.000 (netto)

-

Förderung von 80% aus dem Bruttobetrag. – Ausnahme: der Projektträger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Insgesamt vereinfacht sich die Situation für die Antragssteller der Kleinprojekte.

Die Abrechnung & Berichtspflichten werden für uns dadurch jedoch komplexer und aufwendiger.

1.2. Kurzbericht - Publikumspreis für Kommunale Entwicklungspolitik

Im Rahmen einer Abstimmung erhielt Ebern, durch die Unterstützung der gesamten Baunach-Allianz, die meisten Für sprechenden relativ zur Einwohnerzahl und wurde deshalb mit dem Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro ausgezeichnet. Bei einer feierlichen Preisverleihung, im Rahmen der 16. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik am 09. Oktober 2024 im Kongresszentrum der Stadt Ingelheim am Rhein wurde dieser Preis überreicht. Entgegengenommen haben ihn der Bürgermeister der Stadt Ebern Jürgen Hennemann, Felix Henneberger von der Baunach-Allianz und Celina Hübenthal, die neue Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik der Baunach-Allianz.

Hervorzuheben ist vor allem die gute Netzwerkarbeit der Baunach-Allianz-Kommunen. Wir sind sehr engagiert die entwicklungspolitischen Themen im gesamten Allianzgebiet voranzutreiben und zu verankern. Auch lokale Akteursgruppen, z.B. im Bereich fairer Handel und faire Beschaffung, werden eng in die Nachhaltigkeitsarbeit eingebunden. Darüber hinaus konnten wir uns durch die gute Einbindung der Bevölkerung im Rahmen innovativer Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu u.a. den SDGs, Publikumsstimmen sichern. Auch international sind wir engagiert. Die Stadt Ebern pflegt gemeinsam mit weiteren Kommunen der Baunach-Allianz eine kommunale Partnerschaft mit der tunesischen Kommune El Maamoura und engagiert sich gemeinsam mit ihr etwa im Bereich erneuerbarer Energien: So soll in El Maamoura eine Photovoltaikanlage auf einer Festhalle installiert werden, die im Sommer den Strom für den Betrieb der Klimaanlage erzeugt.

Der Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ wird alle zwei Jahre von Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) im Auftrag des BMZ durchgeführt und gefördert und feierte in diesem Jahr sein 10-jähriges Jubiläum. Ausgezeichnet wurden dabei jeweils drei Kommunen in den Größenkategorien „Kleine“, „Mittlere“ und „Große Kommunen“, sowie zwei Kommunen für einen Sonderpreis und eben der Unsere. Mit dem Preisgeld wollen wir gemeinsam neue Projekte im Allianzgebiet angehen und fördern.

Besuch der Delegation aus Maamoura vom 08.11.bis 12.11.2024 in Baunach-Allianz

Anschließend Konferenz der Kooperationspartner in Frankfurt/Main

1.3. Kurzbericht - ILEK-Fortschreibung

Teilnahme an Befragung ist noch bis 10.11.2024 möglich.

https://www.baunach-allianz.de/2024/10/02/ilek-fortschreibung-online-befragung/

1.4. Kurzbericht - Regionalkonferenz

21.11.2024, 18:30 Pfarrweisach Pfarrsaal

27.11.2024, 18:30 Reckendorf Synagoge

Pro Gemeinde sollten idealerweise, mind. 4 Ratsmitglieder/ Ortsprecher und aktive aus dem Ehrenamt/ Vereinswesen aktiv angesprochen und eingeladen werden.

1.5. Kurzbericht - Veranstaltungen Jewish Faces

Ausstellung Vergissmeinnicht

Eröffnung 15.10.20245 und anlässlich Jewish Faces mit Terry Swartzberg

Der Dank des Ersten Bürgermeister richtet sich an Terry Swartzberg und Adelheid Waschka für Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung.

1.6. Kurzbericht - Haushalt WZV ist genehmigt

Mit Bescheid vom 28.10.2024 wurde der Haushalt des Wasserzweckverbandes genehmigt

1.7. Kurzbericht - Wartung der Hochwasserpumpen an alter Kläranlage

Pumpen arbeiten einwandfrei.

Zur Verstärkung kann auch noch eine weitere eingebaut werden. Angebote werden eingeholt.

1.8. Kurzbericht - Hauptstraße

Verschleppende Bauausführung hält an.

In zwei Wochen kommt ein weiterer Bautrupp (wöchentliche Aussage in allen Baustellen-Jour-Fixe Terminen seit Baubeginn)

Überlegungen zu Ampellösung und Befahren der Baustelle außerhalb der Bauarbeitszeit wurden geprüft. Problem ist die Haftung für Fahrzeugschäden bei (teilweiser) Baustellenfreigabe.

1.9. Kurzbericht - Altweibermühle

Die Hauptstraßennutzung ist derzeit nicht sicher.

2. Vorstellung KEPOL Beauftragte Celina Hübenthal

KEPol – Celia Hübenthal

Kommunale Entwicklungspolitik umfasst die Maßnahmen, die eine Kommune ergreift, um die global nachhaltige Entwicklung vor Ort sowie in Partnerkommunen des Globalen Südens zu fördern. Eine global nachhaltige Entwicklung orientiert sich an der Agenda 2030 und ihren 17 Nachhaltigkeitszielen oder Sustainable Development Goals (SDGs).

Koordination kommunaler Entwicklungspolitik

Im Rahmen des Projekts „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ erhalten deutsche Kommunen die Möglichkeit, Zuwendungen für eine Personalstelle für den Tätigkeitsbereich kommunale Entwicklungspolitik sowie mit der Stelle verbundene Maßnahmen zu erhalten. Das Projekt wird von Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt.

In der Baunach-Allianz besteht das Projekt „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ seit Juli 2022. Zunächst von 2022 bis 2024 federführend Stadt Ebern, seit 01.10.2024 Federführung Gemeinde Reckendorf. Ziel des Projekts ist es, global verantwortliches Handeln in den elf Kommunen der Baunach-Allianz zu verankern.

Seit 01.10.2024 neue KEPol Koordinatorin Celina Hübenthal. Der Erste Bürgermeister heißt Frau Hübentahl herzlich Willkommen.

Celina Hübenthal stellte anhand einer Präsentation die Grundlagen ihrer Arbeit dar und stellte die geplanten Projekte vor.

3. Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Reckendorf (Wasserabgabesatzung - WAS)"

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 mit dieser Thematik befasst und angesichts der geplanten Auflösung des Wasserzweckverbandes beschlossen, eine entsprechende Wasserabgabesatzung zu erlassen. Die Bekanntmachung und damit das Inkrafttreten wurde allerdings bis zur Auflösung des Zweckverbandes aufgeschoben. Die Auflösung des Wasserzweckverbandes sowie die Zweckvereinbarung mit der Stadt Baunach zur Versorgung von Reckenneusig wurde mittlerweile vom Landratsamt Bamberg genehmigt, der Wasserzweckverband wird somit zum 31. Dezember 2024 aufgelöst. Ab dem 01. Januar 2025 liegt die Aufgabe der Wasserversorgung somit bei der Gemeinde Reckendorf.

Die Satzung, die in der Sitzung vom 15. Dezember 2022 beschlossen wurde, sollte in § 26 hinsichtlich des Inkrafttretens (zum 01. Januar 2025) abgeändert und damit neu beschlossen werden. Weitere Änderungen an der Satzung sind nicht erforderlich. Die Satzung kann dann auch entsprechend bekannt gemacht werden.

Formell wird der Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgehoben und eine neue Satzung beschlossen.

Beschluss: 11 : 0

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Reckendorf (Wasserabgabesatzung – WAS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Der Erste Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2022 zum Erlass einer Wasserabgabesatzung wird hiermit aufgehoben.

4. Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reckendorf (BGS/WAS)"

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 mit dieser Thematik befasst. Für die Beitrags- und Gebührensatzung gelten die Ausführungen zur Wasserabgabesatzung analog. Zusätzlich zur Änderung des Inkrafttretens wurde in § 10 die von der Verbandsversammlung kürzlich angepasste Gebühr in die neue Satzung mit aufgenommen (2,20 € / m³). Auch hier wird formell der Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgehoben und eine neue Satzung beschlossen.

Beschluss: 11 : 0

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2022 zum Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird hiermit aufgehoben.

5. Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Der Gemeinderat Reckendorf hat mit dem Beschluss der Haushaltssatzung am 31.07.2024 die Hebesätze der Grundsteuern A und B auf jeweils 400 v.H. und den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 380 v.H. für 2024 festgesetzt

(wie im Vorjahr).

Entsprechend der Vorgaben der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Genehmigung des Haushalts 2024 wurde die Erhöhung der Hebesätze ab 2025 für die Grundsteuer A und B beschlossen. Hieraus müssen sich mindestens 20 % Mehreinnahmen ergeben. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab 2025 mit 420 v.H. festgelegt.

Im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform wird empfohlen die Realsteuerhebesätze für 2025 in einer separaten Hebesatzsatzung festzusetzen. Diese ist dieser Vorlage beigefügt.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG); Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

Aufkommensneutralität

Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuersystems muss es sogar zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen.

Aufkommensneutralität bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Es gibt allerdings keine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität!

Keine Gemeinde erhöht demnach wegen der Reform das Grundsteueraufkommen. Allerdings kann es vor Ort notwendig sein (also unabhängig von der Reform) die Grundsteuereinnahmen insgesamt angemessen im Jahr 2025 anzuheben. Schließlich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der aktuell anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen auch angemessene Steuererhöhungen diskutiert und bei Bedarf auch Mehreinnahmen aus der Grundsteuer durch höhere Hebesätze generiert werden.

Neuer Hebesatz

Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 1. Januar 2025, automatisch ihre Geltung verlieren (vgl. § 25 Abs. 2 GrStG), sollte jede Gemeinde die ab dem 1. Januar 2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Nach Informationen durch die Finanzbehörden sollte der Grundsteuermessbetrag mittlerweile nahezu für 90 % aller Grundstücke in Bayern festgesetzt worden sein.

Fehlerhafte Grundsteuermessbetragsbescheide und Einspruchsverfahren (ca. 10 % aller Bescheide) werden bereits ebenfalls von den Finanzbehörden bearbeitet.

Anhand der bisher übermittelten Messbetragssummen der Finanzämter ergibt sich für die Gemeinde Reckendorf folgende Reduzierung der Hebesätze ab dem 01.01.2025:

Grundsteuerart

Empfehlung der Verwaltung

Grundsteuer A

330 v.H.

Grundsteuer B

240 v.H.

Aufgrund der aktuellen Messbetragszahlen der Finanzämter empfiehlt die Verwaltung die Hebesätze der Grundsteuer A mindestens auf 330 v.H. und der Grundsteuer B mindestens auf 240 v.H. festzusetzen.

Die Gemeinde erzielt durch die Festsetzung in empfohlener Höhe planmäßig die geforderten Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 20 % im Vergleich zu 2024.

Durch den Datenträgeraustausch mit den Finanzämtern werden sich die Messbetragszahlen in den kommenden Monaten weiterhin verändern. Daher müssen die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 und voraussichtlich 2027 neu berechnet und festgesetzt werden.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird durch diese Hebesatzsatzung ab 2025 mit 420 v.H. festgesetzt.

Beschluss: 10 : 1

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Reckendorf (Hebesatzsatzung)“. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird ab 2025 auf 400 v.H. festgesetzt. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung beauftragt. Die Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

6. 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf - Online-Bekanntmachung der Sitzungsladungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sowie Zuteilung von Aufgaben an den Bau- und Umweltausschuss

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates und der Ausschüsse wurde zuletzt in der Sitzung vom 19.04.2023 geändert. Nun werden drei weitere Änderungen empfohlen.

Online-Bekanntmachung

Gemäß Art. 52 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung sind Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse unter Angabe der Tagesordnung ortsüblich bekannt zu machen. Die Geschäftsordnung greift diese Verpflichtung in § 23 Abs. 3 Satz 1 inhaltsgleich auf.

Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 03. Juli 2024 beschlossen, das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft ab dem 01. Januar 2025 zweiwöchentlich erscheinen zu lassen. Aufgrund des Redaktionsschlusses kann es hier zu sehr langen Vorlaufzeiten (von bis zu zwei Wochen) für die öffentliche Sitzung kommen. Nach dem Redaktionsschluss kann die öffentliche Tagesordnung auch vor der Sitzungsladung der Gemeinderatsmitglieder nicht mehr geändert werden.

Aus diesem Grund wird empfohlen, die öffentliche Tagesordnung künftig nur noch auf der Homepage der Gemeinde Reckendorf im Bürgerinformationsportal bekannt zu machen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist dies seit dem 01. Januar 2024 möglich. Das Bürgerinformationsportal ist unter https://bi.vg-baunach.de/r/info.php erreichbar.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag sollte die vollständige URL der Internetseite in der Geschäftsordnung angegeben werden. Parallel dazu sollte im bisherigen Bekanntmachungsorgan (Mitteilungsblatt) auf die neue Bekanntmachungsart hingewiesen werden.

Es ist vorgesehen, in jedem Mitteilungsblatt durch einen kurzen Text mit Link und QR-Code auf die Internetbekanntmachung hinzuweisen.

Folgende Änderung der Geschäftsordnung wird daher empfohlen (der blau markierte Text wird ergänzt):

§ 23 – Tagesordnung

(3) 1Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am dritten Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO). 2Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Sitzungen erfolgt im Bürgerinformationsportal der Gemeinde Reckendorf unter der URL https://bi.vg-baunach.de/r/info.php. 3Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Baunach wird diese Internetseite veröffentlicht. 4Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gemacht.

Aufgaben Bau- und Umweltausschuss

Der Wasserzweckverband zur Versorgung der Reckendorfer Gruppe wird zum 31. Dezember 2024 aufgelöst. Ab dem 01. Januar 2025 gehen die Aufgaben des Zweckverbandes (auch für Leucherhof und Reckenneusig) auf die Gemeinde Reckendorf über. Diese Aufgaben müssen nun in der Geschäftsordnung des Gemeinderates abgebildet werden. Es wird empfohlen, die Aufgaben der bisherigen Verbandsversammlung an den Bau- und Umweltausschuss zu vergeben. Die Wertgrenze in Höhe von 15.000,00 €, ab der der Gemeinderat zuständig ist, sollte beschränkt auch für die Wasserversorgung gelten. Ansonsten gäbe es für unterschiedliche Aufgaben verschiedene Wertgrenzen.

Für die Übertragung an den Bau- und Umweltausschuss müsste § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung wie folgt gefasst werden (der blau markierte Text wird ergänzt):

§ 8 – Beschließende Ausschüsse

(3) Die beschließenden Ausschüsse haben im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche:

1.

Bau- und Umweltausschuss

a)

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben,

b)

Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde, insbesondere auch für alle Aufgaben der Wasserversorgung, bis zu einer Wertgrenze von 15.000,00 €,

c)

Alle Aufgaben der Wasserversorgung bis zu einer Wertgrenze von 15.000,00 €

soweit nicht der Erste Bürgermeister dafür zuständig ist.

Ergänzung zu § 8 Abs. 3 GeschO:

Zu den die Wasserversorgung bestreffenden Angelegenheiten soll die Stadt Baunach unterrichtet und ein beratender Vertreter geladen werden.

Beschluss: 11 : 0

Der Gemeinderat beschließt die vorstehende 2. Änderung der „Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf“ zur Bekanntmachung der öffentlichen Sitzungen und zu den Aufgaben des Bau- und Umweltausschusses.

Hierzu wird § 23 Abs. 3 wie folgt neu gefasst:

„Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am dritten Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO). Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Sitzungen erfolgt im Bürgerinformationsportal der Gemeinde Reckendorf unter der URL https://bi.vg-baunach.de/r/info.php. Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Baunach wird diese Internetseite veröffentlicht. Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gemacht.“

Darüber hinaus wird § 8 Abs. 3 wie folgt neu gefasst:

„Die beschließenden Ausschüsse haben im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche:

1.

Bau- und Umweltausschuss

a.

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben,

b.

Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde, bis zu einer Wertgrenze von 15.000,00 €,

c.

Alle Aufgaben der Wasserversorgung bis zu einer Wertgrenze von 15.000,00 €.

soweit nicht der Erste Bürgermeister dafür zuständig ist.“

Zu den die Wasserversorgung bestreffenden Angelegenheiten soll die Stadt Baunach unterrichtet und ein beratender Vertreter geladen werden.

Die geänderte Geschäftsordnung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Sitzungsniederschrift beigefügt.

7. Möglicher Erlass einer Benutzungssatzung für das Haus der Kultur - Vorberatung

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18. September 2024 wurde über die Benutzung der ehemaligen Synagoge (Haus der Kultur) sowie die Kosten diskutiert. Dabei wurde angeregt, die Satzung zu überarbeiten.

Grundsätzlich besteht für das Haus der Kultur keine gemeindliche Satzung. Eine solche Satzung (sowie die dazugehörige Gebührensatzung) könnte aber erlassen werden. In dieser Satzung müsste geregelt werden, für welche Veranstaltungen das Haus der Kultur genutzt werden soll und welcher Personenkreis nutzungsberechtigt ist.

In der dazugehörigen Gebührensatzung müssten die jeweiligen Kosten für die Benutzung festgelegt werden.

Als Diskussionsgrundlage ist dieser Vorlage die „Einrichtungsbenutzungssatzung“ der Stadt Baunach beigefügt. Sofern der Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für das Haus der Kultur gewünscht wird, kann ein entsprechender Entwurf erarbeitet werden.

Folgende Punkte sollen aufgenommen werden:

Für die Nutzung von gemeindlichen Vereinen für Vereinsveranstaltungen soll ein reduzierter Betrag etwa in Höhe von 50,00 €.

Eine Befreiung für gemeindlich unterstützenden /gesellschaftlich relevanten (z.B. JAM, OKR) Veranstaltungen sollen aufgenommen werden.

Der derzeitige Mietvertrag soll dem Punkt beigefügt werden.

Beschluss: 3 : 8

Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzung nach der Vorlage der beigefügten Satzung mit den erwähnten Ausnahmen entworfen werden.

Beschluss abgelehnt.

8. Verfügungsanweisung an den Bürgermeister bzgl. Bauhofarbeiten zur Altweibermühle

Der Vorsitzende regte an, dass die Gemeinde die Beauftragung bzw. Anforderung des Bauhofes für die Durchführung der Altweibermühle übernimmt.

Beschluss: 11 : 0

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Leistungen des VG Bauhof für die Durchführung der Altweibermühle im erforderlichen Ausmaß anzufordern.

9. Bedarfsmeldung Städtebauförderung 2025

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Der Gemeinderat hat mit der Sitzungsladung den Entwurf des Jahresantrages für das Jahr 2025 einschließlich des Sachstandsberichts erhalten.

Im Antrag soll vorsorglich noch der Grunderwerb Ahornweg 1 mit aufgenommen werden.

Beschluss: 11 : 0

Der Bedarfsmeldung nach dem Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2025 mit Gesamtkosten von 200.000 € wird vom Gemeinderat zugestimmt. Hinzugenommen wird der Erwerb des Objektes Ahornweg 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Bedarfsmeldung der Regierung zur Genehmigung vorzulegen.

10. Vollzug der StVO - mögliches Parkverbot im Gewerbegebiet Knockäcker

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

Aufgrund häufiger Beschwerden von Lieferanten, sollen im Gewerbegebiet Knockäcker Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Viele Lieferanten gelangen wegen den parkenden Autos nur schwer zu den anliegenden Firmen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung von eingeschränkten Halteverbotsschildern (VZ Nr. 286) an der linken Fahrbahnseite nur sinnig in Verbindung mit VZ Nr. 274.30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30), da in der genannten Straße derzeit eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h gilt. Anderweitig sprechen keine Gründe gegen die Aufstellung von eingeschränkten Halteverbotsschildern.

Beschluss: 11 : 0

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf sieht zur Einrichtung eines Parkverbots im Gewerbegebiet Knockäcker keine Veranlassung.

11. Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:

11.1. Sonstiges - Zone 30 in der Mühlgasse

Gemeinderatsmitglied Bernhard Müller teilte mit, dass in der Mühlgasse vom Feldweg kommend ein Zone 30 Schild fehlt bzw. auf der falschen Seite angebracht ist.

Der Vorsitzende gibt dies zur Prüfung an die zuständige Mitarbeiterin in der Verwaltung weiter.

11.2. Sonstiges - fehlende Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Feuerwehr

Gemeinderatsmitglied Clarissa Schmitt fragte nach dem Sachstand der fehlenden Spielgeräte auf dem Spielpatz an der Feuerwehr.

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Spielgeräte nun wieder auf dem Spielplatz angebracht wurden.

11.3. Sonstiges - Abwasserrohr in der Hauptstraße

Gemeinderatsmitglied Bernhard Zahner erläuterte, dass das im letzten Protokoll bezeichnete Leerrohr, ein Abwasserrohr ist, hier fragte er nach dem Sachstand.

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Angebote vom Ingenieurbüro bis zur nächsten Sitzung eintreffen sollen und diese dann auch vorgestellt werden.

11.4. Sonstiges - Sachstand Rege

Gemeinderatsmitglied Clarissa Schmitt erkundigte sich, was bei der Sitzung der Rege, welche im Oktober stattfinden sollte, besprochen wurde.

Der Vorsitzende teilte mit, dass der Termin nicht zu Stande kam. Der neue Termin wurde auf den 20.11. festgelegt.

11.5. Sonstiges - Rattelsdorfer Weg

Zweiter Bürgermeister Jürgen Baum erkundigte sich nach dem Sachstand des Rattelsdorfer Weg.

Der Vorsitzende teilt den Sachstand in der nächsten Sitzung mit.

11.6. Sonstiges - abschließende Sitzung WZV

Dritter Bürgermeister Ludwig Blum fragte nach, ob man für den Wasserzweckverband noch eine abschließende Sitzung benötigt.

Der Vorsitzende teilte mit, dass laut Auskunft der Verwaltung formal keine Sitzung mehr nötig sei. Eine Abschlusssitzung kann dennoch erfolgen.

Auch die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses geht mit Auflösung des WZV auf den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde über.

11.7. Sonstiges - Feldweg - Einbahnstraße

Dritter Bürgermeister Ludwig Blum erkundigte sich, ob die Möglichkeit besteht, den Feldweg zwischen dem Hautenbacher Weg in Richtung Ziegelgasse, zu einer Einbahnstraße zu machen.

Der Vorsitzende sieht hier keinen Bedarf, vor allem würden hier die Landwirte eingeschränkt werden. Auch würde dies wohl zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit auf den Wegen führen.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:05 Uhr. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

Der Vorsitzende:
Deinlein
Erster Bürgermeister

06.11.2024

R-GR/10/2024

Gemeinderat Reckendorf