Gemeinderat Gerach — G-GR/10/2025
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerach am 23.10.2025
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Gerach, Gerach
| Tagesordnung | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Geburtstagsglückwünsche an Gemeinderatsmtiglied Stegner |
| 1.2. | Erntedankfest |
| 1.3. | Kneipp-Becken |
| 1.4. | Pflasterarbeiten an der Kapelle Damla |
| 1.5. | Wasserschaden an der Laimbachtalhalle |
| 2. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 3. | Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden |
| 4. | Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden |
| 5. | Kommunalwahlen 2026 - Terminplanung und Besetzung des Wahlausschusses |
| 6. | Dorferneuerung Gerach, Kostenbeteiligung, Kostenvereinbarung mit ALE Oberfranken zum Grundbeitrag ab 2025 |
| 7. | Feuerwehrwesen |
| 8. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO |
| 8.1. | Urnengräber am Friedhof |
Um 19:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Sascha Günther die Sitzung des des Gemeinderates Gerach.
Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom15.10.2025 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis.
Öffentlicher Teil
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Geburtstagsglückwünsche an Gemeinderatsmtiglied Stegner |
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Erster Bürgermeister Günther gratulierte im Namen des ganzen Gremiums herzlich Gemeinderatsmitglied Stegner nachträglich zum Geburtstag.
| 1.2. | Erntedankfest |
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Am 05.10.2025 fand das Erntedankfest statt. Der Vorsitzende bedankte sich herzlich beim Katholischen Frauenbund für die Organisation und gelungene Ausgestaltung der Feier.
| 1.3. | Kneipp-Becken |
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Am 14.10.2025 fand eine Besichtigung des Kneipp-Beckens statt. Es soll instandgesetzt werden.
| 1.4. | Pflasterarbeiten an der Kapelle Damla |
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Am 21. Und 22.10.2025 wurden die Pflasterarbeiten am Damla durch Alexander Böhnlein, Manfred Ellner und dem Ersten Bürgermeister Günther durchgeführt.
| 1.5. | Wasserschaden an der Laimbachtalhalle |
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Es wurde heute ein größerer Wasserschaden an der Laimbachtalhalle entdeckt. Alle Platten und die Isolierung am Dach sind beschädigt. Die verantwortliche Baufirma wurde umgehend verständigt. Diese sagte, sie seien versichert. Am kommenden Montag kommt ein Sachverständiger, die Baufirma und sie werden den Schaden wohl von innen reparieren müssen.
| 2. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
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Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Anfragen vor.
| 3. | Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden |
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Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Anträge vor.
| 4. | Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden |
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Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Anträge vor.
| 5. | Kommunalwahlen 2026 - Terminplanung und Besetzung des Wahlausschusses |
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Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt zur Kenntnis erhalten:
„Es wird in der KW 50 am Fr 12.12.2025 im Mitteilungsblatt die Bekanntmachung veröffentlicht werden, dass Wahlvorschläge eingereicht werden können. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Einreichung möglich.
Planen Sie Ihre Aufstellungsversammlungen möglichst rechtzeitig vor diesem Termin, damit evtl. Mängel behoben werden können. Auch im Hinblick auf die Feiertage an Weihnachten und Neujahr, sollte im eigenen Interesse, die Wahlvorschläge frühzeitig eingereicht werden.
Es wird eine Sitzung des Wahlausschusses für alle 4 Mitgliedsgemeinden geben, in der über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden wird. Der Wahlausschuss tritt einheitlich am Di 20.01.2026, Nachmittags im Stundentakt ab 16.00 Uhr zusammen.
Hierzu müssen übrigens alle Beauftragten der Wahlvorschlagsträger telefonisch für Rückfragen erreichbar sein.
Für den Wahlausschuss wird der Wahlleiter benötigt, den wir bereits berufen haben, ein Schriftführer, der aus der Verwaltung ist, und 4 wahlberechtigte Personen als Beisitzer plus 4 Stellvertreter dazu. Die Berufung der Mitglieder des Wahlausschusses erfolgt am 09.01.26 durch den Wahlleiter.
Beisitzer sind nach Möglichkeit aus den Wahlvorschlagsträgern der letzten Gemeinderatswahl 2020 zu besetzen in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen.
Einsehbar auf der Internetseite VG Baunach – Gemeinde Gerach - Wahlen – Ergebnisse Kommunalwahlen 2020
Um den erarbeiteten Zeitvorsprung zu erhalten, werden die Parteien und Wahlvorschlagsträger gebeten, sich bitte Gedanken zu machen, wer als Beisitzer und als dessen Stellvertreter berufen werden kann und der Verwaltung zu schreiben.
Zur Vermeidung von Interessenskollisionen, können sich bewerbende Personen, Beauftragte eines Wahlvorschlags und deren Stellvertretung, sowie Personen, die eine Aufstellungsversammlung geleitet haben, nicht Mitglieder im Wahlausschuss sein.
Art.5 GLKrWG – Wahlleiter, Wahlausschuss
(1) ….
(2)1Mitglieder desWahlausschussessind die Wahlleiterin oder der Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von der Wahlleiterin oder vom Wahlleiter berufene wahlberechtigte Personen als Beisitzer.2Für jeden Beisitzer beruft die Wahlleiterin oder der Wahlleiter eine stellvertretende Person.3Bei der Auswahl der Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Gemeinderats- oder Kreistagswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu berufen.4Abs.1 Satz4 gilt entsprechend.5Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.(Erl.6)
(3)1Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter bestellt eine Schriftführerin oder einen Schriftführer für denWahlausschuss.2Diese sind nur stimmberechtigt, wenn sie zugleich Beisitzer sind.(Erl.7)“
| 6. | Dorferneuerung Gerach, Kostenbeteiligung, Kostenvereinbarung mit ALE Oberfranken zum Grundbeitrag ab 2025 |
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Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt zur Kenntnis erhalten:
„Mit Schreiben vom 22.05.2025 teilt das Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken mit, dass der Verband für ländliche Entwicklung sein Beitragssystem umgestellt hat. Bezüglich der neuen Beiträge ist eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Gerach am Grundbeitrag für den Verband für Ländliche Entwicklung abzuschließen.
Der Grundbeitrag wird für
erhoben.
Der Grundbeitrag beträgt für das Jahr 2025 4.500 € und wird gemäß den gültigen Dorferneuerungsrichtlinien gefördert. Die Beteiligung der Gemeinde Gerach am Grundbeitrag beträgt 2.250,00 €.“
Beschluss: 9 : 0
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Vereinbarung mit der TG Gerach über die Kostenbeteiligung am Grundbeitrag. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zu. Der Anteil der Gemeinde Gerach beträgt 2025 2.250,00 €. Eine Anpassung des Grundbeitrages wird von der TG mitgeteilt. Erster Bürgermeister Günther wird zur Unterschrift der Vereinbarung ermächtigt.
| 7. | Feuerwehrwesen |
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Erster Bürgermeister Günther übergab zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Gemeinderatsmitglied Gröger, der aus dem aktiven Feuerwehrdienst mittels einer Präsentation berichtete. Die Präsentation wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
| 8. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO |
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| 8.1. | Urnengräber am Friedhof |
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Der Vorsitzende möchte zu einer Besichtigung des Friedhofs einladen, um die Neugestaltung der Urnengräber zu besprechen. Allerdings sind die Vorschläge zur Gestaltung noch nicht da. Es gibt verschiedene Systeme für die Einfassung und Ausgestaltung, die festgelegt werden sollen. Auch die Satzung soll hierfür geändert werden.
Da es mittlerweile früh dunkel wird, schlägt der Vorsitzende ein Treffen an einem Samstag Nachmittag vor.
Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.35 Uhr. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.