Gemeinderat Lauter — L-GR/03/2025
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Lauter, Lauter
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Kurzbericht - Dankeschön an 3. Bürgermeister |
| 1.2. | Kurzbericht - Bundestagswahl |
| 1.3. | Kurzbericht - Überörtliche Rechnungsprüfung |
| 1.4. | Kurzbericht - Bürgermeisterdienstversammlung |
| 2. | Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung |
| 3. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 3.1. | Antrag auf isolierte Befreiung sowie Abweichung (L 2025/1) zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 329/9 der Gemeinde Lauter, Pfarrer-Sonnenberger-Straße 2 |
| 3.2. | Antrag auf Baugenehmigung (L 2025/2) zum Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 643/27 der Gemarkung Deusdorf |
| 3.2.1. | Versetzung Brennstelle 13 Ginsterweg - Übernahme der Kosten laut Angebot Bayernwerk |
| 3.3. | Antrag der FFW Deusdorf zur Errichtung einer Hütte in Holzständerbauweise auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 690/38, Gmkg. Deusdorf |
| 4. | Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden |
| 5. | Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden |
| 6. | Vollzug des BayFwG; Bestätigung der Neuwahl des stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauter |
| 7. | Vollzug des BayFwG; Bestätigung der Neuwahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Deusdorf |
| 8. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 30 GeschO |
| 8.1. | Sonstiges - Weg Urnenstelen Friedhof |
| 8.2. | Sonstiges - Holzplatte an der Bushaltestelle |
| 8.3. | Sonstiges - Kirche Deusdorf |
| 8.4. | Sonstiges - Paradiesweg |
| 8.5. | Sonstiges - Nachfragen bezüglich Hunde |
| 8.6. | Sonstiges - parkende Fahrzeuge im Gemeindegebiet |
| 8.7. | Sonstiges - Grillpavillion |
Um 19:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Ronny Beck die Sitzung des des Gemeinderates Lauter.
Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 13.03.2025 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2025 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.
1. Kurzbericht des Bürgermeisters
Der Erste Bürgermeister Ronny Beck berichtete über folgende Themen.
1.1. Kurzbericht - Dankeschön an 3. Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister bedankte sich beim 3. Bürgermeister Christian Albrecht, der die Vertretung übernahm, da aufgrund von Krankheit die Wahrnehmung der Amtsgeschäfte durch den Ersten Bürgermeister nicht möglich war.
1.2. Kurzbericht - Bundestagswahl
Der Erste Bürgermeister bedankte sich bei allen Wahlhelfern, die ihren Sonntag auf diese Art und Weise verbrachten, anstatt mit der Familie oder bei einen der vielen Faschingsveranstaltungen waren.
1.3. Kurzbericht - Überörtliche Rechnungsprüfung
Die Rechnung der überörtlichen Rechnungsprüfung vom LRA Bamberg für die Jahre 2005 - 2021 ist nun auch eingegangen: 17.500 Euro.
1.4. Kurzbericht - Bürgermeisterdienstversammlung
Vergangenen Montag war eine Bürgermeisterdienstversammlung. U.a. wurde hier von einem beauftragten Büro der neue Fahrplan zur Erreichung eines vernünftigen ÖPNV im gesamten Landkreis Bamberg vorgestellt. Neues Ziel ist das Jahr 2028.
Auch wurde der Haushalt kurz vorgestellt. Die Anhebung des Kreisumlagensatzes ist wohl unumgänglich.
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Es lagen keine Bekanntgaben vor.
3. Bauanträge und Bauvoranfragen
3.1. Antrag auf isolierte Befreiung sowie Abweichung (L 2025/1) zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 329/9 der Gemeinde Lauter, Pfarrer-Sonnenberger-Straße 2
Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 329/3 der Gemarkung Lauter. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchenäcker / Untere Wiesen - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Pfarrer-Sonnenberger-Straße“. Ein Anschluss an die Abwasserentsorgung erfolgt über den bestehenden Kanal, ein Anschluss an die Wasserversorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.
Grundsätzlich sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche von max. 50 m² (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO) verfahrensfrei, allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).
Durch das Vorhaben wird dem o.g. Bebauungsplan sowie der Stellplatzsatzung der Gemeinde Lauter in folgenden Punkten widersprochen:
Baugrenze
Das geplante Vorhaben soll 2 Meter innerhalb des Grundstücks, somit außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Im Bebauungsplan wurde lediglich unter Hinweise aufgenommen, dass Garagen einen Stauraum von 5 Metern aufzuweisen haben, somit stellt dies keine Festsetzung dar, lediglich einen Hinweis. Gemäß der Stellplatzsatzung für die Gemeinde Lauter müssen Garagen einen Stauraum von 5 Metern aufweisen, überdachte Stellplätze (Carports) allerdings nicht, diese dürfen theoretisch bis auf die Grenze gebaut werden. Aus Sicht der Verwaltung kann aus dem o.g. Grund und der bereits erteilten Befreiung zur Baugrenze das Einvernehmen zur Befreiung erteilt werden.
Zufahrten (Anzahl und Zufahrtsbreite)
Gem. Stellplatzsatzung sind alle Stellplätze über eine gemeinsame max. 6 Meter breite Zufahrt zu realisieren. Durch das Vorhaben ist geplant eine zweite Zufahrt zu errichten, hierdurch wird die festgesetzte Zufahrtsbreite, von maximal 6 m, in der Stellplatzsatzung überschritten. Begründet wird die Befreiung damit, dass weitere Stellplätze auf dem Grundstück errichten werden sollen, um die aktuell geparkten PKW´s nicht wie bisher auf der Straße abzustellen. Das Carport mit Zufahrt über die best. Grundstückseinfahrt ist nicht möglich.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt, siehe Lageplan.
Sicht der Verwaltung
Der Bedarf an Stellplätzen für das Grundstück ist anhand der gemeldeten Personen nachgewiesen.
Folgender Standort für ein Carport mit dem Maßen 6m x 6m wäre zwar baulich möglich.
Um die Festsetzungen der Zufahrtsbreite gem. Stellplatzsatzung (max. 6 Meter) allerdings einzuhalten, müsse die Zufahrt des Carports über die best. Grundstückseinfahrt erfolgen. Hier würde beim hinteren Stellplatz im Carport sich das Ein- bzw. Ausparken, wg. der bestehenden Garage, als schwierig erweisen.
Demnach wäre die sinnvolle Variante die Zufahrt des Carports über die Straße zu planen, hierdurch würde allerdings auch die max. Zufahrtsbreite von 6 Metern überschritten werden. Folglich muss für eine sinnvolle Nutzbarkeit des Carports, unabhängig des Standorts, auf dem Grundstück die Zufahrtsbreite überschritten werden.
Da es sich hier um eine freiwillige Erweiterung der Stellplätze im Bestand (Wohnhaus und Garage bereits vorhanden) handelt, der Stellplatzbedarf nachgewiesen ist und eine sinnvolle Nutzbarkeit des Carports, unter Einhaltung der Zufahrtsbreite gem. Stellplatzsatzung, nicht gegeben ist, kann aus Sicht der Verwaltung eine Abweichung der Stellplatzsatzung erteilt werden. Eine Erteilung der Abweichung stellt keinen Anspruch für Dritte dar, es ist immer der Einzelfall zu betrachten. Für einen Neubau, ohne bereits vorhandene Garage oder Carport, wird die Einhaltung der Stellplatzsatzung zwingend gefordert.
Beschluss: 7 : 3
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt der isolierten Befreiung, sowie Abweichung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück der Gemarkung Lauter, Fl.Nr. 329/9, 96169 Lauter, Pfarrer-Sonnenberger-Straße 2 zu.
Die beantragte Befreiung
- zur Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.
Die beantragte Abweichung der Stellplatzsatzung
- zur Überschreitung der Zufahrtsbreite auf ca. 11,50 m (Bestand ca. 5,50 m, Zweite Zufahrt 6 m)
- zur Erstellung einer zweiten separaten Zufahrt
wird, im Hinblick auf die im Sachverhalt erwähnten Punkte (Erweiterung im Bestand, nachgewiesener Stellplatzbedarf und Nutzbarkeit) erteilt.
3.2. Antrag auf Baugenehmigung (L 2025/2) zum Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 643/27 der Gemarkung Deusdorf
Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung (Keller) und Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 643/27 der Gemarkung Deusdorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schöngrund-Steinäcker“ und in der 1. Änderung, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Ginsterweg“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im XXX sind ebenfalls in der Gemeindestraße vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.
Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie Stellplatzsatzung widersprochen werden soll, werden folgende Befreiungen/Abweichungen beantragt:
Kniestock
Der BPlan regelt die Höhe des Kniestocks mit max. 0,50 m. Geplant ist der Kniestock mit 0,75 m.
Gaubenlänge
Der BPlan regelt eine Gaubenlänge von 1/3 der Hauslänge, gem. geplantem Vorhaben wäre die zulässige Gaubenlänge daher 3,58 m, geplant ist eine Gaube mit 4,9 m.
Baugrenze
Die festgesetzte Baugrenze wird mit der nördlichen Hauswand minimal Überschritten.
Standort Garage
Der BPlan regelt, dass Garagen verbindlich an der seitlichen Grundstücksgrenze zu errichten sind. Durch die Wohnnutzung im DG der Garage wird die Garage Abstandsflächenpflichtig. Um die erforderliche Abstandsfläche auf dem Grundstück zum Liegen zu bringen, wurde die Garage 3,60 m von der seitlichen Grundstücksgrenze entfernt geplant. Gemäß Abstandsflächenplan sind die Abstandsflächen somit eingehalten.
Geländeveränderung
Gemäß BPlan sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis 1,00 m zulässig. Geplant sind Geländeveränderung mit ca. 1,5 m. Diese lassen sich auf das Kellergeschoss zurückführen. Im Keller ist eine Einliegerwohnung geplant, diese besitzt einen separaten Eingang (seitlich) und einen direkten Zugang (bodentiefe Fenster) zum Garten.
Vollgeschosse
Der BPlan legt II (EG + DG) fest. Die Berechnungen zeigen, dass es sich beim DG sowie beim KG um ein Vollgeschoss handelt, demnach sind es beim Vorhaben 3 Vollgeschosse. Das Landratsamt teilte der Verwaltung mit, dass hiervon noch keine Befreiungen erteilt wurde. Der Antragsteller gibt einen Vergleichsfall beim der Fl.Nr. 643/14 an, hierbei handelte es sich um einen Antrag im Freistellungsverfahren, demnach wurde hier nie eine Befreiung seitens der Gemeinde ausgesprochen.
Vorschlag der Verwaltung wäre das Gelände an der Westseite des Gebäudes entsprechend anzupassen, so könnte unter Umständen das Kellergeschoss kein Vollgeschoss darstellen. Dies müsse der Planer rechnerisch belegen.
Die Befreiung für die Vollgeschosse sieht die Verwaltung als kritisch, bei dieser Festsetzung handelt es sich um einen Grundzug der Planung, von denen nach §31 Abs. 2 BauGB nicht befreit werden darf. Erfahrungsgemäß sieht dies auch das LRA so und wird hiervon keine Befreiung erteilen, es wurde in Vergangenheit bereits einmal das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, die Gemeinde hat dem Vorhaben damals zugestimmt, hierbei handelte es sich nicht um einen Antrag im Bereich Lauter.
Die restlichen Befreiungen werden nicht als kritisch angesehen, da teilweise bereits Vergleichsfälle vorliegen und es sich hierbei nicht um Grundzüge der Planung handelt.
Zufahrtsbreite und Anzahl der Zufahrten
Gemäß Stellplatzsatzung werden für das Vorhaben 6 Stellplätze erforderlich, diese werden in der aktuellen Planung alle auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Die Stellplatzsatzung wird in den Punkten Zufahrtsbreite (max. 6 m) und Anzahl der Zufahrten (eine Zufahrt) allerdings nicht eingehalten.
Wie den Bauzeichnungen zu entnehmen ist werden 2 Stellplätze, für die Einliegerwohnung, seitlich (Osten) an der Straße „Am Bildstock“ geplant, hier gibt es auch einen separaten Eingang zu Wohnung. Die restlichen 4 Stellplätze, für die Hauptwohnung, werden nördlich an der Straße „Ginsterweg“ geplant.
Da für das geplante Vorhaben 6 Stellplätze gem. Stellplatzsatzung erforderlich sind und durch die topographischen Gegebenheiten des Grundstücks (Hanglage), die Realisierung der Stellplätze über eine Zufahrt, nur durch unverhältnismäßig hohe Kosten (Gebäude müsste wahrscheinlich versetzt werden und Stützmauern wären erforderlich) realisierbar wären, kann aus Sicht der Verwaltung eine Abweichung der Stellplatzsatzung erteilt werden. Eine Erteilung der Abweichung stellt keinen Anspruch für Dritte dar, es ist immer der Einzelfall zu betrachten. Für weitere Neubauten wird die Einhaltung der Stellplatzsatzung zwingend gefordert.
Dennoch sollten die Stellplätze am Hauseingang umgeplant werden, damit möglichst wenig Zufahrtsbreite benötigt wird. Gegen die Stellplätze seitlich besteht Einverständnis, hier müssen 4,80 m als Zufahrtsbreite angerechnet werden, zwei weitere Stellplätze sind in der Doppelgarage nachgewiesen mit einer Zufahrtsbreite von 7 m. Die weiteren zwei Stellplätze sollten zwischen Doppelgarage und Hauseingang geplant werden, diese Fläche wird laut den Plänen ohnehin gepflastert. Somit würde sich die Zufahrtbreite um 2,30 m reduziert werden.
Ein neuer Stellplatznachweis ist vom LRA nachzufordern.
Beschluss: 8 : 2
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt den Bauantrag zum Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung Deusdorf, Fl.Nr. 643/27, 96169 Lauter-Deusdorf, Am Bildstock 5, im Hinblick auf die angesprochenen Punkte (Kellergeschoss, Stellplätze), zu.
Die beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan
sowie
die beantragten Abweichungen der Stellplatzsatzung
3.2.1. Versetzung Brennstelle 13 Ginsterweg - Übernahme der Kosten laut Angebot Bayernwerk
Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Die Firma Bayernwerk Netz GmbH hat ein Angebot für die Versetzung der Brennstelle 13 im Ginsterweg vorgelegt.
Herr Großkopf und Frau Griebel haben in der Höhe der Straßenbeleuchtung Ihre Ausfahrt geplant. Jetzt müsste entschieden werden, ob die Gemeinde die Versetzungskosten laut Angebot über 1.496,02 € übernimmt
Beschluss abgelehnt
Beschluss: 0 : 10
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt die Kosten für die Versetzung der Brennstelle in Höhe von 1.496,02 € zu übernehmen.
3.3. Antrag der FFW Deusdorf zur Errichtung einer Hütte in Holzständerbauweise auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 690/38, Gmkg. Deusdorf
Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Dem Antrag geht bereits ein Antrag zur Stellung eines Containers voraus, dieser wurde in der Sitzung vom September behandelt. Mittlerweise ist geplant eine Hütte in Holzständerbauweise auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 690/38 der Gemarkung Deusdorf zu errichten.
Grundsätzlich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von max. 75 m³ (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO) verfahrensfrei, allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO). Gemäß Antrag sind die voraussichtlichen Maße 7 x 3 m.
Zu beachten ist hier ebenfalls das Abstandsflächenrecht (öffentlich-rechtliche Vorschrift), demnach darf die Hütte eine mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überschreiten. Somit würde man das Höchstmaß von 75 m³ ebenfalls einhalten. Sollte eine Gebäudeseite näher als 3 m Abstand zur Grenze errichtet werden wird die jeweilige Wand als Grenzbebauung gewertet. Es ist daher sinnvoll den gesetzlichen Grenzabstand einzuhalten um eventuell spätere Bauvorhaben nicht zu verhindern bzw. die Grenzbebauung bereits jetzt einzugrenzen. Eventuell sollte auch ein Vertrag zwischen der Gemeinde Lauter und der Feuerwehr Deusdorf geschlossen werden.
Genaueres kann seitens der Verwaltung nicht gesagt werden, da dem Antrag kein Lageplan beigefügt war.
Somit handelt es sich bei dem Vorhaben um ein sogenanntes verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 BayBO, es sind daher keinerlei Anträge in der Verwaltung oder dem Landratsamt Bamberg einzureichen. Demnach wird es seitens der Verwaltung auch keine Genehmigung erteilt werden, da das Vorhaben verfahrensfrei ist.
Beschluss: 10 : 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter stimmt der Errichtung einer Hütte auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 690/38 der Gemarkung Deusdorf zu.
4. Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden
Es lagen keine Anträge vor.
5. Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden
Es lagen keine Anträge vor.
6. Vollzug des BayFwG; Bestätigung der Neuwahl des stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauter
Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Am Sonntag, den 23.02.2025 fand im Feuerwehrhaus Lauter die Neuwahl des stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauter statt. Es waren 19 wahlberechtigte Mitglieder der FF Lauter anwesend.
Für die Wahl des stv. Kommandanten wurden 18 gültige Stimmen abgegeben. 1 Stimme hat sich enthalten. Gewählt wurde Herr Nico Bloß mit 18 Stimmen.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde Lauter im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Sämtliche Unterlagen wurden dem Landratsamt Bamberg zur Kenntnisnahme und Einholung der Stellungnahme des KBR per E-Mail weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates ist am 07.03.2025 eingegangen. Mit der Bestätigung des stellvertretenden Feuerwehrkommandant besteht Einverständnis.
Herr Nico Bloß hat die nach § 7 Abs. 1 der 1. AVBayFwG für das Amt des Kommandanten vorgeschriebenen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines angemessenen Zeitraum mit Erfolg zu besuchen.
Auch gesundheitlich bestehen keine Bedenken gegen die Ausführung des Ehrenamtes als stellvertretender Kommandant.
Der Zeitpunkt der Zustellung des Bestätigungsschreibens ist gleichzeitig der Beginn der neuen Amtszeit.
Beschluss: 10 : 0
Die Wahl des Herrn Nico Bloß zum stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauter am 23.02.2025 wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Lauter bestätigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestätigungsschreiben an Herrn Nico Bloß zu erstellen und auszuhändigen.
7. Vollzug des BayFwG; Bestätigung der Neuwahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Deusdorf
Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Am Sonntag, den 23.02.2025 fand im Feuerwehrhaus Deusdorf die Neuwahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Deusdorf statt. Es waren 18 wahlberechtigte Mitglieder der FF Deusdorf anwesend.
Für die Wahl des Kommandanten wurden 18 gültige Stimmen abgegeben. Gewählt wurde Herr Marcel Martin mit 18 Stimmen.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde Lauter im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Sämtliche Unterlagen wurden dem Landratsamt Bamberg zur Kenntnisnahme und Einholung der Stellungnahme des KBR per E-Mail weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates ist am 03.03.2025 per Mail bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach eingegangen. Mit der Bestätigung des Feuerwehrkommandant besteht Einverständnis.
Herr Marcel Martin hat die nach § 7 Abs. 1 der 1. AVBayFwG für das Amt des Kommandanten vorgeschriebenen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.
Auch gesundheitlich bestehen keine Bedenken gegen die Ausführung des Ehrenamtes als stellvertretender Kommandant.
Der Zeitpunkt der Zustellung des Bestätigungsschreibens ist gleichzeitig der Beginn der neuen Amtszeit.
Beschluss: 10 : 0
Die Wahl des Herrn Marcel Martin zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Deusdorf am 23.02.2025 wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Lauter bestätigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestätigungsschreiben an Herrn Marcel Martin zu erstellen und auszuhändigen.
8. Sonstiges - Anfragen gemäß § 30 GeschO
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben.
8.1. Sonstiges - Weg Urnenstelen Friedhof
Gemeinderatsmitglied Ruth Will brachte den Vorschlag, am Friedhof den Weg zu den Urnenstelen zu vergrößern.
Der Vorsitzende schaut sich die Situation vor Ort einmal an.
Im April soll hier eine Ortseinsicht vorgenommen werden.
8.2. Sonstiges - Holzplatte an der Bushaltestelle
Gemeinderatsmitglied Hildegard Weigmann erkundigte sich, wann die Sperrholzplatte am alten Bushaltehäuschen gestrichen wird.
Der Vorsitzende teilte mit, dass dies bei einer Ortsbegehung in der April Sitzung besprochen wird.
8.3. Sonstiges - Kirche Deusdorf
Gemeinderatsmitglied Marion Tröster fragte nach, was bezüglich der Beleuchtung bei der Kirche und der Straße bergabwärts passiert. Sie war in den letzten zwei Sitzungen nicht anwesend und hätte hier einen anderen Gemeinderat mit dem Vorbringen beauftragt.
Der Vorsitzende erklärt, dass das Leuchtmittel gegen ein stärkeres ausgetauscht wurde. Der Fußweg ist Eigentum der Kirche.
Gemeinderätin Tröster teilte hier mit, dass nicht diese Leuchte und nicht dieser Weg gemeint war. Es war direkt die Leuchte am Kirchberg an der Straße gemeint. Zudem wäre die Straße bei dieser Leuchte in einem sehr schlechten Zustand.
Der Vorsitzende erklärte, dass die Verwaltung der Beauftragung zum Austausch des Leuchtmittels beauftragt werde. Die Straße selbst wird bei einer Ortsbegehung im April besichtigt werden.
8.4. Sonstiges - Paradiesweg
Gemeinderatsmitglied Marion Tröster erkundigte sich nach den Arbeiten im Paradiesweg und ob diese in absehbarer Zeit beendet sind.
Der Vorsitzende teilte mit, dass dies die Restbaumaßnahmen der Flurbereinigung sind. Dies wurde bereits früher mitgeteilt. Die Restbaumaßnahmen wurden im Herbst beauftragt.
8.5. Sonstiges - Nachfragen bezüglich Hunde
Gemeinderatsmitglied Marion Tröster erkundigte sich, ob etwas bezüglich einem nicht angeleinten Hund in Deusdorf unternommen wurde.
Der Vorsitzende teilte mit, dass Frau Tröster ihm hierfür eine Liste anfertigen wollte. Sobald etwas Schriftliches vorliegt, kann die zuständige Sachbearbeiterin weitere Schritte einleiten.
8.6. Sonstiges - parkende Fahrzeuge im Gemeindegebiet
Gemeinderatsmitglied Marion Tröster teilte mit, dass im Gemeindegebiet mehrere Fahrzeuge und Anhänger seit Wochen auf der Straße parken.
Der Vorsitzende teilte mit, dass Kraftfahrzeuge ohne zeitliche Beschränkungen auf der Straße parken dürfen. Bei den Anhängern gilt hier eine Frist von 14 Tagen.
Die zuständige Mitarbeiterin im Ordnungsamt benötigt hier ein Foto der Anhänger samt Kennzeichen.
8.7. Sonstiges - Grillpavillion
Gemeinderatsmitglied Johannes Weigmann erkundigt sich nach dem Sachstand des Grillpavillions.
Der Vorsitzende erklärte, dass die Angelegenheit nach der Sitzung direkt an den Bauhof weitergegeben wurde. Der Bauhof hat das Material zur Reparatur schon bereitstehen.
Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor, der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.03 Uhr.