zur Versammlung am 31.03.2023 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus der Stadt Baunach, kleiner Bürgersaal (Konferenzraum).
Tagesordnung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person ohne schriftliche Vollmacht (mehr als eine Vertretung möglich) oder durch einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Eigentümergemeinschaften haben nur eine Stimme, Vollmacht ist nicht erforderlich muss aber bei der Versammlung angegeben werden.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Baunach sind herzlich eingeladen. Die Versammlung ist nicht öffentlich.