Die Gemeinde Gerach hat die Haushaltssatzung 2026 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.05.2026 Az.: 11.1-941.2 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
der Gemeinde Gerach für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerach folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.634.100 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.287.200 €
ab.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen in Höhe von 1.105.000 € neue Kreditermächtigungen in Höhe von 956.000 € erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 360 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 300 v. H.
3. Gewerbesteuer 400 v. H.
Der Höchstbeitrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 583.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Gerach vom 28.11.2024 tritt mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung außer Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit samt ihrer Anlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Zimmer Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht auf.