Die Stadt Baunach hat eine neue Plakatierungsverordnung erlassen, welche ab dem 01.07.2025 in Kraft tritt.
Ziel dieser Verordnung ist der Schutz des Stadtbildes sowie von Natur-, Kunst- und Kulturgütern. Gleichzeitig soll eine faire und geordnete Nutzung öffentlicher Flächen für Plakate und Anschläge ermöglicht werden.
| Was ist erlaubt? | ||
| - | Öffentliche Plakate und Veranstaltungsankündigungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung entlang der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in Baunach und den Ortsteilen innerörtlich angebracht werden. | |
| - | Entlang folgender Straßen ist das Plakatieren zulässig: | |
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| Baunach: Bamberger Straße, Burgstraße, Haßbergstraße, Bahnhofstraße, Würzburger Straße |
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| Godelhof: Staatsstraße 2277 |
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| Daschendorf: Itzgrundstraße |
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| Reckenneusig: Eberner Straße |
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| Dorgendorf: Talstraße |
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| Priegendorf: St.-Anna-Straße |
| - | Je Veranstaltung sind maximal fünf Plakate im gesamten Stadtgebiet erlaubt. | |
| - | Die Anbringung darf frühestens drei Wochen vor dem Ereignis erfolgen. | |
| Wahlplakate und Bürgerbegehren | ||
| - | Pro Partei oder Wählergruppe sind maximal 20 Plakate im Stadtgebiet erlaubt. | |
| - | Die Aufstellung darf frühestens sechs Wochen vor der Wahl erfolgen auch ohne vorherige Genehmigung. | |
| - | Die Größe ist auf DIN A0 begrenzt. | |
| - | Auch diese Plakate dürfen nur an den offiziellen Flächen angebracht werden. | |
Kennzeichnungspflicht
Alle Plakate müssen klar erkennbar beschriftet sein mit dem Namen und der Anschrift der verantwortlichen Person oder Organisation.
| Entfernungspflicht | |
| - | Plakate sind spätestens am ersten Werktag nach dem Ereignis zu entfernen. |
| - | Wahlplakate müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl abgehängt werden. |
| - | Bei Nichteinhaltung kann die Stadt Baunach die Beseitigung vornehmen – auf Kosten der Verantwortlichen. |
Strafe bei Verstößen
Wer gegen die Vorgaben der Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € rechnen.
Die vollständige Verordnung ist auch auf der Website der Stadt Baunach - unter Ortsrecht ab 01. Juli – einsehbar.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter und Parteien, diese Regelungen zu beachten und danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Wahrung eines gepflegten Stadtbildes.