Titel Logo
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Reckendorf am 07.05.2025

Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Reckendorf, Reckendorf

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Kurzbericht - amtliche Einwohnerzahl

1.2.

Kurzbericht - Pfarrfest

1.3.

Kurzbericht - Hauptstraße

1.4.

Kurzbericht - Grundschule

1.5.

Kurzbericht - Geracher Straße

1.6.

Kurzbericht - Maria Himmelfahrt

2.

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie"; Beteiligungsverfahren - öffentliche Auslegung

3.

Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplanes "Main-Rhön"; Beteiligungsverfahren, Information über dringliche Anordnung

4.

Beleuchtungskonzept für die Hauptstraße

5.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

5.1.

Sonstiges - Erneuerung Stühle Sitzungsaal Rathaus

5.2.

Sonstiges - Verlegung Gemeinderatssitzung Juni

5.3.

Sonstiges - neuer Stand Mobilstation

5.4.

Sonstiges - Umsetzung Beschallung Digitalfunk

5.5.

Sonstiges - Sanierung Verbindungsgang

5.6.

Sonstiges - Reinigungskraft

Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Manfred Deinlein die Sitzung des des Gemeinderates Reckendorf.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 30.04.2025 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Über die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2025 wird in nächster Sitzung beschlossen.

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Vorsitzende berichtete über folgende Themen:

1.1.

Kurzbericht - amtliche Einwohnerzahl

Der Zensus hat eine amtliche Einwohnerzahl von 1987 Bürgern zum 22.05.2022 ergeben.

Kommende Wahlperiode kann damit gerechnet werden, dass 14 Gemeinderatsmitglieder plus Bürgermeister im Gemeinderat sein werden.

1.2.

Kurzbericht - Pfarrfest

Das Pfarrfest findet dieses Jahr am 28.09.2025 statt. Er bittet den Gemeinderat den Termin vorzumerken.

Am 29.05.2025 ist die nächste Kirchenparade.

1.3.

Kurzbericht - Hauptstraße

Die Arbeiten an der Hauptstraße laufen weiter. Aktuell sind die Arbeiten vor der Seitenbachstraße. Wenn die Arbeiten am Anger ankommen, soll eine Ampel angebracht werden.

1.4.

Kurzbericht - Grundschule

Die Elektrosanierung in der Grundschule hat begonnen. Weitere Bauabschnitte werden jeweils in den kommenden Ferien stattfinden.

1.5.

Kurzbericht - Geracher Straße

Für die Situation an der Geracher Straße findet ein neuer Termin mit Michael Dotterweich vom Kreisbauhof am 19.05.2025 statt.

1.6.

Kurzbericht - Maria Himmelfahrt

Maria Himmelfahrt bleibt als Feiertag bestehen. Der letzte Zensus ergibt, dass mehr Katholiken als Protestanten in Reckendorf wohnen.

2.

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie"; Beteiligungsverfahren - öffentliche Auslegung

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.

Auf Grundlage seines Beschlusses vom 07.11.2024 wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplankapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 BayLplG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Der Planentwurf wird hierzu in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.

Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endet am Freitag, 30.05.2025. Sofern bis zu diesem Termin keine Äußerung erfolgt, wird angenommen, dass Ihre Belange durch die Fortschreibung nicht berührt sind und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.

Mit dem Schreiben vom 10.11.2022 an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West haben die Gemeinden Reckendorf und Gerach zusammen mit der Stadt Baunach die Ausweisung einer Vorranggebietes für Windenergie am Lußberger Forst beantragt.

Zwischenzeitlich hat uns Frau Matern von der Regierung Unterfranken per E-Mail vom 28.02.2025 folgendes mitgeteilt:

„Die von Ihnen in Stettfeld angesprochene Fläche W116 „Nordöstlich Stettfeld“ mit insg. 126ha geht im Wesentlichen auf einen Vorschlag der Kommune zurück, in der wir aus fachlichen Gesichtspunkten kleinere Modifikation bei der Abgrenzung vorgenommen haben. Ursprünglich war eine interkommunale Fläche zusammen mit Ebelsbach (und angrenzend Lauter VRG Nr. 128/131) geplant, die sich in R3 v.a. aus artenschutzfachlichen Gründen (SPA-Puffer) so leider nicht umsetzen ließ.

Im Vorfeld standen wir mit dem Regionsbeauftragten Herrn Harald Frauenknecht im fachlichen Austausch (daher habe ich ihn auch in cc gesetzt). Von einer echten Abstimmung der Flächenvorschläge kann allerdings mit Blick auf die von der R4 bekannten Neuvorschläge (Nr. 4209, Nr. 128) nicht gesprochen werden, da ja offensichtlich einzelne Kommunen v.a. in der Region 4, wie in Lauter (Deusdorf, Leppelsdorf) aber auch in R3 (v.a. Stettfeld), absehbar erheblich von Windgebieten betroffen sein werden. Auch dem Landratsamt Haßberge und der Gde. Stettfeld waren die Vorschläge v.a. in Oberhaid noch gar nicht bekannt. Es wird sich also zeigen, inwieweit die in Summe geplanten Gebiete in R3 + R4 auf Zustimmung im Rahmen der Beteiligungsverfahren stoßen werden.

Wir haben zur Abgrenzung des W116 einheitlich (auch zu Orten in R4) 1.000m Abstand vorgesehen.“

Die vom RPV 3 Regionaler Planungsverband Main-Rhön geplante Fläche mit 126 ha an der Bezirksgrenze zu Oberfranken östlich von Stettfeld grenzt direkt an die bestehenden VRG 128 und 131 in Deusdorf und Lauter an und wäre für den Bau von 4 bis 6 WEA-Standorte geeignet.

Quelle: RPV 3 Planungsverband Main-Röhn

Des Weiteren soll südwestlich von Lauter ebenfalls direkt angrenzend am bestehenden VRG 131 Lauter-West auf dem Gemeindegebiet von Oberhaid das Vorranggebiet 4209 Staffelbach-Nord mit 244 ha (5-6 WEA) als Vorranggebiet ausgewiesen werden.

Auch östlich der Gemarkung der Stadt Baunach soll in einer Entfernung von ca. 5 km das bestehende Vorranggebiet 4194 bei Sassendorf auf 159,9 ha (ca. 3 WEA-Standorte) erweitert werden.

Zusätzlich soll nördlich von Gerach und Reckendorf das VRG 4180 Mürsbach Südwest mit 57,5 ha entstehen. Dies führt zu einer Umzingelung der Gemeindegebiete der VG-Baunach mit Windvorrangflächen in drei Himmelsrichtungen.

Quelle: RPV 4 Planungsverband Oberfranken-West

Zählt man die bereits in Planung befindlichen 6 Windkraftanlagen in den bestehenden Vorranggebieten Lauter, Deusdorf und Priegendorf hinzu, ist in den nächsten Jahren mit dem Bau von mindestens 20 Windkraftanlagen zu rechnen, ohne das geplante VRG am Lußberger-Forst zu berücksichtigen.

Auf Grundlage dieser neuen Erkenntnisse würde die Ausweisung des VRG Wind: 120 Lußberger-Forst in der vorliegenden Form mit 276 ha zu einer deutlichen Überlastung des Raumes der VG Baunach führen und die bisherige Akzeptanz in der Bevölkerung untergraben.

Jedoch wäre aus Sicht der Gemeinde Reckendorf eine begrenzte Erweiterung des bestehenden Vorranggebietes Priegendorf-West in nördlicher Richtung im Lußberger-Forst vertretbar. Einen Vorschlag zur Neuabgrenzung des VRG Wind: 120 Lußberger-Forst liegt dem Beschluss bei.

Gemeinderatsmitglied Erwin Wahl fragte, ob sich die Gemeinde an dem Gemeindegebiet beteiligen kann. Der Vorsitzende berichtete, dass bei kleineren Standorten eine kommunale Beteiligung möglich ist. Zudem würde eine Zweckvereinbarung geschlossen werden, dass die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt wird.

Beschluss: 10: 1

Die Gemeinde Reckendorf nimmt von der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" Kenntnis. Der Ausweisung des VRG Wind: 120 Lußberger-Forst wird in der vorliegenden Form mit 276 ha Fläche abgelehnt. Einer Erweiterung des bestehenden VRG 120 in nördlicher Richtung gemäß beiliegenden Abgrenzungsvorschlag wird zugestimmt.

3.

Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplanes "Main-Rhön"; Beteiligungsverfahren, Information über dringliche Anordnung

Der Regionale Planungsverband „Main-Rhön“ hat das Beteiligungsverfahren zur 10. Änderung des Regionalplanes gestartet und dabei den Regionalen Planungsverband „Oberfranken-West“ um Stellungnahme gebeten. Dieser wiederum hat die Gemeinden der VG Baunach beteiligt, da sie direkt an das betroffene Planungsgebiet angrenzen. An die VG Baunach angrenzend soll lediglich in Stettfeld ein neues Vorranggebiet ausgewiesen werden, wie nachfolgendem Lageplan entnommen werden kann:

Quelle: Regionaler Planungsverband „Main-Rhön“

Die Frist zur Stellungnahme lief am 22. April 2025 ab, weshalb durch den Ersten Bürgermeister nach Abstimmung mit dem Windkümmerer nachfolgende Stellungnahme (einheitlich in allen vier Gemeinden) als dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO abgegeben wurde:

„Die Gemeinden der VG Baunach sind von vorstehender Änderung des Regionalplanes Main-Rhön insofern betroffen, als dass in Stettfeld das Vorranggebiet W 116 ausgewiesen werden soll. Konkrete Einwände gegen dieses Gebiet werden nicht vorgebracht, wir sind mit der Ausweisung einverstanden. Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen in der Region Oberfranken-West möchten wir aber grundsätzlich vor einer Überlastung des Raumes durch Windkraftanlagen im Bereich der VG Baunach warnen. Zusammen mit den geplanten Ausweisungen in Breitengüßbach, Zapfendorf, Rattelsdorf, Oberhaid und am Lußberg führt die Ausweisung in Stettfeld faktisch zu einer „Einkreisung“ unserer vier Gemeinden. Wir werden uns im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken-West dazu noch ausführlicher äußern.“

Der Gemeinderat wird hierüber gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO informiert.

4.

Beleuchtungskonzept für die Hauptstraße

Der Vorsitzende zeigte dem Gemeinderat nochmal Bilder von der Veranstaltung „Reckendorf leuchtet“. Es besteht Interesse an der Fortführung der Beleuchtung.

Es würden bei diesem Beleuchtungskonzept in ungefähr gleicher Höhe wie bisher Stromkosten entstehen.

Wenn der Gemeinderat sich für die Beleuchtung entscheidet, muss ein Konzept für den neuen Gehsteig geplant werden. Herr Müller kann dann nochmal vorbeikommen und ein Konzept vorstellen.

Gemeinderatsmitglied Matthias Demling sagte, dass er die Beleuchtung bei öffentlichen Gebäuden eine gute und attraktive Idee findet. Er wies allerdings darauf hin, dass bei privaten Gebäuden eine Zustimmung der Eigentümer erforderlich ist. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Beleuchtung ausreichend ist und vergleichbar mit der jetzigen Beleuchtung.

Gemeinderatsmitglied Frank Güthlein wies daraufhin, dass die Straßenlampen erst erneuert wurden. Die erst neu angeschafften Straßenlampen sollten dann, an einer anderen Stelle eingesetzt werden, dass sich die Anschaffung gelohnt hat.

Dritter Bürgermeister Ludwig Blum merkte an, dass er nur öffentliche und keine privaten Gebäude anstrahlen würde.

Zudem wurde überlegt, ob nur an besonderen Anlässen und nicht ganzjährig öffentliche Gebäude bestrahlt werden sollen.

Beschluss: 9 : 2

Der Gemeinderat hält eine atmosphärische Beleuchtung entlang der gesamten Hauptstr. Nicht für zeitnah zweckmäßig. Für Einzelobjekte ist dies denkbar. Beispielsweise bei der Umgestaltung des Stolbinger Anwesens oder gelegentlich anderer Arbeiten der Pfarrkirche oder am Dorfplatz.

Beschluss: 8 : 3

Gelegentlich der Ausführung der Bauarbeiten an der Hauptstraße soll ein Beleuchtungskonzept für die atmosphärische Beleuchtung der Lourdes Kapelle einzuholen. Zunächst ist hierzu Herr Müller von der FH Coburg anzufragen.

5.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:

5.1.

Sonstiges - Erneuerung Stühle Sitzungsaal Rathaus

Der Vorsitzende bat die Gemeinderatsmitglieder darum, den jeweiligen Stuhl im Sitzungssaal des Rathauses zu prüfen, ob die Federn noch intakt sind.

5.2.

Sonstiges - Verlegung Gemeinderatssitzung Juni

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Gemeinderatssitzung im Juni auf den 03.06.2025 verlegt wird.

5.3.

Sonstiges - neuer Stand Mobilstation

Der Vorsitzende informierte über den neuen Stand der Mobilstation.

5.4.

Sonstiges - Umsetzung Beschallung Digitalfunk

Gemeinderatsmitglied Matthias Demling wies darauf hin, dass neue Standorte für die Beschallung mit Digitalfunk gebaut werden müssen. Die Umrüstung auf digitale Alarmierung muss erfolgen, bevor die Förderung vorbei ist. Der Vorsitzende wird in der Verwaltungsgemeinschaft Baunach nachfragen.

5.5.

Sonstiges - Sanierung Verbindungsgang

Dritter Bürgermeister Ludwig Blum fragte, wann die Sanierung des Verbindungsgangs erfolgen wird. Der Vorsitzende teilte mit, dass es bei den Technikern der Verwaltungsgemeinschaft in Auftrag gegeben ist.

5.6.

Sonstiges - Reinigungskraft

Dritter Bürgermeister Ludwig Blum fragte, ob es bereits eine neue Reinigungskraft für die Synagoge gibt. Der Vorsitzende teilte mit, dass die bisherige Reinigungskraft noch bis Ende Mai ihre Arbeit weiter ausführt. Der Bewerbungsprozess läuft.

Der Vorsitzende:

Deinlein, Erster Bürgermeister

07.05.2025

R-GR/05/2025

Gemeinderat Reckendorf