An der Baustelle in der Hauptstraße wurden in den vergangenen Wochen immer wieder aufgestellte Baken verstellt.
Die ausführende Baufirma weist darauf hin, dass diese Baken zur Absicherung der Baustelle notwendig sind. Wer diese Baken unberechtigt verstellt, macht sich haftpflichtig für daraus resultierenden Schaden. Und auch ohne Schaden sind diese Handlungen in jedem Fall gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – und als solche strafbar.
Änderungen an den Verkehrs- und Warnzeichen an der Baustelle darf nur die Baufirma in Absprache mit der Straßenverkehrsaufsicht vornehmen.