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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Wasserrecht;

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich „Mühlgasse“ in die Baunach durch die Stadt Baunach

Die Stadt Baunach erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 2. Oktober 2025, Az. 42.2-641.81-Nr. 89/2023 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich „Mühlgasse“ in die Baunach.

Die Ausfertigung des Bescheides der wasserrechtlichen Erlaubnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.06.2026 bis 13.07.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Stadt Baunach, Zimmer 12 aus.

Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid auch gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth

in 95444 Bayreuth,

Postanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,

Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

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Die Erhebung einer Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Erhebung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

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Seit 1. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

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Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

gez.
Ulm
Regierungsrätin