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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Änderungssatzung zur Kindergartengebührensatzung der Gemeinde Gerach

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach hat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Gerach beschlossen.

Die Satzung wird nachstehend in vollem Wortlaut amtlich bekannt gemacht.

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Gerach

(1. Änderungssatzung zur Kindergartengebührensatzung)

vom 05.06.2025

Die Gemeinde Gerach erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, folgende 1. Änderungssatzung:

§ 1

Änderungen

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Gerach vom 01. Juli 2024 wird nach der Maßgabe dieser 1. Änderungssatzung wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Gebühr beträgt monatlich bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit:

a) für ein Kind unter drei Jahren für

mehr als drei Stunden bis vier Stunden

(Mindestbuchungszeit)

175,00 €

mehr als vier Stunden bis fünf Stunden

190,00 €

mehr als fünf Stunden bis sechs Stunden

200,00 €

mehr als sechs Stunden bis sieben Stunden

215,00 €

mehr als sieben Stunden bis acht Stunden

225,00 €

mehr als acht Stunden bis neun Stunden

235,00 €

mehr als neun Stunden

245,00 €

b) für ein Kind (drei bis sechs Jahre) im Kindergarten für

mehr als drei Stunden bis vier Stunden

(Mindestbuchungszeit)

145,00 €

mehr als vier Stunden bis fünf Stunden

150,00 €

mehr als fünf Stunden bis sechs Stunden

155,00 €

mehr als sechs Stunden bis sieben Stunden

160,00 €

mehr als sieben Stunden bis acht Stunden

165,00 €

mehr als acht Stunden bis neun Stunden

170,00 €

mehr als neun Stunden

180,00 €

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. April 2025 in Kraft.

Gerach, den 05.06.2025
GEMEINDE GERACH
gez.
Günther
Erster Bürgermeister