Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat die Haushaltssatzung für 2026 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.06.2026 (Az: 11.1-941.2) die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Reckendorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.009.600 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.674.100 €
ab.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen in Höhe von 237.000 € hinaus neue Kreditermächtigungen in Höhe von 1.552.000 € erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbeitrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
834.000 €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Reckendorf (Hebesatzsatzung) vom 19.12.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 330 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 240 v. H.
3. Gewerbesteuer 420 v. H.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufgelegt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Zimmer Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht auf.