Der Abzug von Großviehfreimengen bei den Kanalgebühren kann nur berücksichtigt werden, wenn dies durch den Viehhalter bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Zimmer 3, angezeigt wird.
Bitte melden Sie Ihren Großviehbestand bis zum 31.05.2023 an Herrn Schmitt, per Post, per Fax. 09544/29920 oder per E-Mail a.schmitt@vg-baunach.de.
Nachträgliche Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Hund, der älter als 4 Monate ist, unterliegt im Rahmen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Gerach der Hundesteuerpflicht und ist in der Finanzverwaltung - Steueramt - anzumelden. Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund unverzüglich anzumelden. Sie muss innerhalb eines Monats nach Beginn der steuerpflichtigen Tierhaltung erfolgen. Bei Mehrfachhaltungen ist jeder Hund einzeln zu versteuern.
Die Nichtanmeldung eines Hundes erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung gegeben.
Die Verwaltungsgemeinschaft Baunach gibt für jeden Hund bei der Anmeldung eine Hundemarke aus, die bis zur Abmeldung gültig ist.