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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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KW 16 - amtlich B - Bekanntmachung Aufstellung 1. Änderung Geracher Weg Ost

gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geracher Weg Ost“ sowie zur Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat von Baunach hatte 2006 den Bebauungsplan „Geracher Weg Ost“ beschlossen, um Wohnraum im Ortsteil Priegendorf zu schaffen. Im Jahr 2022 sollte mit der Erschließung begonnen werden, jedoch konnte aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf zwei Flurstücke das ursprünglich geplante Erschließungskonzept nicht mehr durchgeführt werden. Um dennoch Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wurde eine Neuplanung vorgenommen, welche eine neue Erschließung vorsieht und die zwei nicht zur Verfügung stehenden Flurstücke ausspart. Für diese ausgesparten Flächen wird der derzeitig gültige Bebauungsplan aufgehoben. Da diese Umplanung die Grundzüge der Planung berührt, muss der rechtsgültige Bebauungsplan geändert werden.

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat daher in seiner öffentlichen Sitzung am 07. März 2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geracher Weg Ost“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst zwei räumlich getrennte Teilbereiche und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

Der nördliche Teilbereich hat eine Fläche von ca. 2,08 ha und enthält die Flur-Nrn. 174, 175, 176, 177, 178, 179 und 179/1 der Gemarkung Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 29/1 der Gemarkung Lußberger Forst, 179/1 und 180/5 (Zufahrt Lußbergring) der Gemarkung Priegendorf und 278 und 279 der Gemarkung Dorgendorf.

Der nördliche Teilbereich wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:

durch die Flur-Nr. 180 der Gemarkung Priegendorf und 553 und Teile der Flur-Nr. 29/1 der Gemarkung Lußberger Forst,

Im Osten:

durch die Flur-Nr. 29 der Gemarkung Lußberger Forst, 269, 277 und 280 der Gemarkung Dorgendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 278 und 279 der Gemarkung Dorgendorf

Im Süden:

durch die Flur-Nr. 179 der Gemarkung Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nr. 279 der Gemarkung Dorgendorf

Im Westen:

durch die Flur-Nrn. 181/3, 181/4, 182/2, 183/1 und 183/4 der Gemarkung Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nr. 180/5 der Gemarkung Priegendorf

Der südliche Teilbereich hat eine Fläche von ca. 0,56 ha und enthält Teile der Flur-Nrn. 87 (Sendelbach), 89 (Kreisstraße BA 37), 162, 163, 164, 167 und 172 der Gemarkung Priegendorf.

Der südliche Teilbereich wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:

durch die Flur-Nrn. 167/2 und 167/3 der Gemarkung Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nr. 167 der Gemarkung Priegendorf

Im Osten:

durch Teile der Flur-Nrn. 87 (Sendelbach), 89 (Kreisstraße BA 37), 162 und 163 der Gemarkung Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nr.172 der Gemarkung Priegendorf

Im Süden:

durch Teile der Flur-Nrn. 87 (Sendelbach), 89 (Kreisstraße BA 37), 164 und 167 der Gemarkung Priegendorf

Im Westen:

durch die Flur-Nrn. 82/1, 83 und 84 der Gemarkung Priegendorf

Der Aufhebungsbereich (schraffierte Darstellung) hat eine Fläche von ca. 0,52 ha und enthält die Flur-Nr. 173 der Gemarkung Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 161 und 172 der Gemarkung Priegendorf. Er wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:

durch die Flur-Nr. 174 der Gemarkung Priegendorf,

Im Osten:

durch die Flur-Nrn. 279, 280 und 282/2 der Gemarkung Dorgendorf,

Im Süden:

durch die Flur-Nr. 87 (Sendelbach) der Gemarkung Priegendorf, sowie Teile der Flur-Nrn. 161 und 172 der Gemarkung Priegendorf

Im Westen:

durch die Flur-Nrn. 167, 167/2 und 183/1 der Gemarkung Priegendorf

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 07. März 2023 hat der Stadtrat den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Geracher Weg Ost“ in der Fassung vom 07. März 2023 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs mit Begründung findet in der Zeit

vom 24. April 2023

bis einschließlich 24. Mai 2023

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden statt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Baunach unter www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete zu finden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (in Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.