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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Lauter am 16.03.2023

Gemeinderat Lauter  —  L-GR/03/2023

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Aufnahme eines neuen TOP im nichtöffentlichen Teil wegen Dringlichkeit

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Kirchweih Lauter

1.2.

VG-Sitzung

1.3.

TG-Sitzung Appendorf

1.4.

Straßensperrung ST 2277

1.5.

Bauhofbewerber

2.

Windvorranggebiete "Lauter West" und "Deusdorf West" - Entscheidung zum weiteren Vorgehen hinsichtlich einer Beteiligung der Gemeinde Lauter

3.

Organisationsuntersuchung zur Bauhofkooperation - Freigabe der Projektphase 1 und Beschluss zur Weiterführung der Projektphase 2 (Ausarbeitung Feinkonzept)

4.

Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lauter (Feuerwehrkostensatzung)"

5.

Bauanträge und Bauvoranfragen

6.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

7.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

8.

Antrag Jagdgenossenschaft Kostenbeteiligung Wegeunterhalt

9.

Antrag Jagdgenossenschaft Kostenbeteiligung Reparatur Rüttelplatte

10.

Sanierungskonzept Gewässer Lauter

11.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 30 GeschO

Um 19:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Ronny Beck die Sitzung des des Gemeinderates Lauter.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 09.03.2023 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung besteht Einverständnis. Die Tagesordnung wird im nichtöffentlichen Teil um einen neuen Tagesordnungspunkt erweitert. Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2023 werden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

Aufnahme eines neuen TOP im nichtöffentlichen Teil wegen Dringlichkeit

Der Erste Bürgermeister Ronny Beck fragt zur Beginn der Sitzung an, ob Einverständnis mit der Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil besteht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter ist mit der Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil einverstanden.

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister Ronny Beck berichtet über folgenden Themen:

1.1.

Kirchweih Lauter

Eine erste Besprechung fand am 24.02.2023 statt. Nach momentaner Planung wird an vier Tagen gefeiert.

- Freitag Beginn mit Baumaufstellung

- Samstag Fußballspiele

- Sonntag Frühschoppen mit Mittagessen; danach Ruhe bis Montag

- Montag Kirchweihausklang

1.2.

VG-Sitzung

Am 27.02.2023 fand eine VG-Sitzung statt, bei welcher der Haushalt der VG beschlossen wurde.

1.3.

TG-Sitzung Appendorf

Am 02.03.2023 fand eine TG-Sitzung statt. Hier ging es u.a. um die Zur-Verfügung-Stellung von Ausgleichsflächen der TG Appendorf für das Baugebiet Ecken II.

1.4.

Straßensperrung ST 2277

Ab kommenden Mittwoch (22.03.2023) wird die Straße Appendorf - Baunach voll gesperrt, da hier die Baumaßnahmen fortgesetzt werden.

1.5.

Bauhofbewerber

Am vergangenen Freitag fanden die Bewerbungsgespräche statt. Zwölf Bewerber gab es. Eingestellt wurde Herr Daniel Schneiderbanger.

2.

Windvorranggebiete "Lauter West" und "Deusdorf West" - Entscheidung zum weiteren Vorgehen hinsichtlich einer Beteiligung der Gemeinde Lauter

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Es wird auf die bisherigen Beratungen und Sitzungen sowie den Sachvortrag des Ersten Bürgermeisters verwiesen.

In der Gemeinde Lauter wurden 2013 zwei Windvorranggebiete ausgewiesen.

Diese sind das VRG 128 Deusdorf West und VRG 131 Lauter West.

Aufgrund der niedrigen Windgeschwindigkeit wurde diese zunächst kritisch hinterfragt und letztendlich aufgrund der 10-H-Regelung und der ablehnenden Haltung der Gemeinde Lauter die Umsetzung nicht weiterverfolgt.

Im Jahr 2022 wurde das Wind-an-Land-Gesetz von der Deutschen Bundesregierung verabschiedet, wodurch der Bau von Windkraftanlagen deutlich hervorgehoben wurde. Die 10-H-Regelung wird für VRG zum 01.06.2023 aufgehoben. Dementsprechend rücken zahlreiche bisher zurückgestellte Windvorranggebiete in den Fokus von Betreibern, weswegen zahlreiche Interessensbekundungen bei der Verwaltung eingingen.

Nach der momentanen Gesetzeslage kann ab 01.06.2023 jeder Projektant/Betreiber eine Windenergieanlage (WEA) planen und erbauen, sollten die Eigentümer der Grundstücke, auf der sie entstehen soll und in einem Umkreis von 0,4 h zur Nabenhöhe damit einverstanden sein. Zudem muss eine naturschutz- und artenrechtliche Prüfung stattfinden.

Sollte beides positiv verlaufen, kann der Projektant/Betreiber ohne Zustimmung der Gemeinde eine WEA erbauen. In diesem Falle, könnte seitens der Gemeinde kein Einfluss auf die Gestaltung und Errichtung der WEA genommen werden.

Aufgrund der gesetzlichen Änderung wurde zunächst eine Eigentümerversammlung durchgeführt, bei der diese vom Windkümmerer von Oberfranken Hubert Tremel-Franz über die momentane Situation informiert wurden.

Zudem führte der Gemeinderat eine Exkursion zu einem Windrad durch, bei dem vom Betreiber Details erklärt wurden. Hier ging der Betreiber auf Schwerpunkte bei der Errichtung und dem Betrieb einer WEA in den beiden VRG’s ein.

Beide zählten hier die Vor- und Nachteile auf.

Zu den Vorteilen zählen u.a.:

Energieversorgung

geringerer Flächenverbrauch als bei einer Freiflächen-PV-Anlage

relativ gleichbleibende Energielieferung (PV-Anlage im Winter)

mögl. vergünstigter Stromtarif für Gemeindebewohner

zusätzliche Geldeinnahmen für Gemeinden

Zu den Nachteilen zählen u.a.:

relativ lange Planungs- und Bauphase (ggü. PV-Anlage)

Anlieferungsprobleme aufgrund teilweiser enger Kurven

mögl. Beeinträchtigung der Wohngebiete durch Immissionen (Orte liegen in Hauptwindrichtung)

Die Eigentümer wurde hier alle angeschrieben und hinsichtlich der Verfügbarkeit ihrer Grundstücke befragt.

Teilweise kamen diese Fragebögen bereits in den Rücklauf. Als Fazit kann hier gesagt werden, dass die außerhalb des Gemeindegebietes wohnhaften Eigentümer überwiegend mit dem Bau einverstanden sind, während von den in der Gemeinde Lauter wohnhaften Eigentümern kaum Rückmeldungen eingingen, da sie die Problematik der möglichen Beeinträchtigung für die Wohnbevölkerung erkannten.

Sollte die Gemeinde keine Flächensicherung betreiben, können Projektfirmen ohne Zustimmung und Einfluss der Gemeinde Windkraftanlagen erbauen.

Ziel soll es jedoch sein, dass die Gemeinde mitgestaltet, anstatt die Zuschauerrolle einzunehmen, sollten die Vorprüfungen positiv verlaufen.

Die Gemeinde führt zudem noch eine Infoveranstaltung für die Gesamtbevölkerung durch, um hier allen umfassend die Möglichkeit der Aufklärung zu geben. Hier kann sich sowohl von den Vor- als auch Nachteilen informiert werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter ist sich der momentanen Situation hinsichtlich der Energieversorgung und der geänderten Gesetzeslage bewusst. Nichts desto trotz dürfen jedoch sowohl die negativen als auch positiven Auswirkungen bei der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Lauter nicht außer Acht gelassen und müssen im Interesse der Gemeinde Lauter abgewogen werden.

Die beiden VRG 128 Deusdorf West und VRG 131 Lauter West befinden sich ausschließlich auf Gemeindegebiet Lauter. Der Gemeinderat beschließt deshalb die Beplanung und mögliche Bebauung der beiden Windvorranggebiete Lauter-West und Deusdorf-West selbst zu übernehmen.

-

Die Beplanung und ggf. eine Umsetzung soll im Interesse der Gemeinde und Anwohner stattfinden, eine Überplanung mit max. Anlagendichte wird zum Schutze der Anwohner abgelehnt.

-

Die gesamte Wertschöpfungskette soll in der Gemeinde Lauter verbleiben, wie Pachten, Gewerbesteuern, gemeindliche/Kulturelle Zuwendungen usw., ebenso kann es in Zukunft möglich werden, Zugriff auf dem vor Ort erzeugten Strom zu haben. (Eigenstrommodelle!)

-

Für den Bau und Betrieb möglicher WEA soll eine örtliche Betreibergesellschaft in der Gemeinde Lauter gegründet werden (Betrieb im Interesse der Bürger - Mitspracherecht!)

-

Alle Bürger der Gemeinde Lauter sollen sich an der Betreibergesellschaft finanziell beteiligen und Anteile kaufen können (unsere Windräder!)

-

Die Bürger sollen im Zuge der Fortplanung regelmäßig durch amtl. Mitteilungen bzw. durch Bürgerversammlungen informiert und eingebunden werden.

Zunächst werden mit den Eigentümer Flächensicherungsverträge abgeschlossen, um das planbare Gebiet abzustecken. Im weiteren Schritt werden folgende Prüfungen stattfinden.

Diese sind insbesondere:

-

Wirtschaftlichkeit bei unterschiedlichen Parkmodellen und unterschiedlichen Betreibermodellen.

-

Mögliche Immissionen zu den Ortschaften bei unterschiedlichen Parkmodellen

-

Kosten zu Anschlusspunkte, Verfügbarkeit/Netzausbau?

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 1

3.

Organisationsuntersuchung zur Bauhofkooperation - Freigabe der Projektphase 1 und Beschluss zur Weiterführung der Projektphase 2 (Ausarbeitung Feinkonzept)

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Die Ergebnisse der Projektphase 1 (Grundlagenermittlung und fachliches Grobkonzept) wurden bereits ausführlich vorgestellt, die Mitglieder des Gemeinderates hatten den entsprechenden Bericht erhalten. Nun muss die Projektphase 1 freigegeben werden, um mit der Erstellung eines Feinkonzeptes (Projektphase 2) fortfahren zu können.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Ergebnissen der Projektphase 1 (Grundlagenermittlung und fachliches Grobkonzept) der Organisationsuntersuchung zu einer möglichen Bauhofkooperation innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Baunach. Die Projektphase 1 wird vom Gemeinderat gebilligt und freigegeben.

Die Verwaltungsgemeinschaft Baunach wird ermächtigt, die Projektphase 2 (Ausarbeitung Feinkonzept) bei der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management zu beauftragen. Hierzu soll die Zusammenlegung der Bauhöfe einschließlich des Betriebs der Kläranlagen und der Wasserversorgung auf Ebene der Verwaltungsgemeinschaft als optimierter Regiebetrieb genauer untersucht werden.

Sollten nicht alle vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Baunach einen gleichlautenden Beschluss fassen, erfolgt eine erneute Beratung innerhalb des Gemeinderates.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 1

4.

Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lauter (Feuerwehrkostensatzung)"

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Die aktuell gültige Satzung der Gemeinde Lauter zum Aufwendungs- und Kostenersatz der gemeindlichen Feuerwehren stammt aus dem Jahr 2006. Da die aktuellen Fahrzeuge in der bestehenden Satzung nicht mehr abgebildet werden (Das Löschgruppenfahrzeug 10 sowie der Mannschaftstransportwagen waren in der bisherigen Satzung aufgrund deren Alter gar nicht enthalten), war eine Überarbeitung nötig. Da auch inhaltliche Regelungen auf den aktuellen Stand gebracht werden sollen, wird ein Neuerlass (und keine Änderung) empfohlen.

Die neue Satzung besteht zum Großteil aus dem Muster des Bayerischen Gemeindetages. In § 1 wurden die jeweiligen Einsätze, für die Aufwendungsersatz verlangt werden kann, aufgenommen. Im Muster heißt es hier nur „Einsätze“. Somit wird klar, für welche Einsätze genau Aufwendungsersatz verlangt werden kann.

Darüber hinaus wurde § 4 separat aufgenommen. Demnach kann der Gemeinderat Ansprüche ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Diese Regelung ist im Muster ebenfalls nicht enthalten.

Der Entwurf der neuen Satzung sowie die bestehende Satzung (zum Vergleich) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Strecken- und Stundenkosten der Fahrzeuge wurden auf Grundlage der Jahre 2020, 2021 und 2022 neu kalkuliert.

Neben den Anschaffungskosten (linear abgeschrieben über einen entsprechenden Zeitraum) werden hierfür die tatsächlich aufgewendeten Kosten (Treibstoff, Reparaturen, Versicherungen, Ausstattung, Beladung, Verbrauchsmaterial) herangezogen und in Verhältnis zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern bzw. den geleisteten Einsatzstunden gestellt. Dies ergibt dann die jeweiligen Kosten pro gefahrenem Kilometer bzw. pro geleisteter Einsatzstunde.

Die Kalkulation hat folgende Kostensätze ergeben:

Streckenkosten:

Löschgruppenfahrzeug LF 10:

4,33 € pro km

Mannschaftstransportwagen MTW:

0,91 € pro km

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF:

3,95 € pro km

Ausrückestundenkosten:

Löschgruppenfahrzeug LF 10:

353,24 € pro Stunde

Mannschaftstransportwagen MTW:

116,07 € pro Stunde

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF:

62,70 € pro Stunde

Insbesondere die Ausrückestundenkosten für das LF 10 und den MTW stechen hier deutlich heraus. Die kalkulierten Sätze sind im Vergleich zu anderen Satzungen extrem hoch. Löschgruppenfahrzeuge der gleichen Größe werden bei vergleichbaren Gemeinden zwischen 90,00 € und 110,00 € abgerechnet, Mannschaftstransportwagen mit 25,00 € bis 35,00 €.

Grund für die vergleichsweise hohen Stundensätze ist, dass die Gemeinde einerseits regelmäßig in die Fahrzeuge und deren Beladung investiert, andererseits glücklicherweise wenig Einsatzstunden anfallen. Somit stehen die Kosten einer geringen Stundenzahl gegenüber, was den Stundensatz stark erhöht.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag kann mitgeteilt werden, dass diese Problematik bei vielen Gemeinden in Bayern auftritt. Die vom Gemeindetag empfohlene Herangehensweise lautet, die Sätze in diesen Fällen durch Gemeinderatsbeschluss herabzusetzen. Dies wird auch in vielen Gemeinden in Bayern entsprechend gehandhabt. Es ist zwar denkbar, dass die überörtliche Rechnungsprüfung diese Vorgehensweise moniert, da die Gemeinde damit auf Einnahmen verzichtet. Andererseits sind die kalkulierten Kosten so hoch, dass sie aus Sicht der Verwaltung der Bevölkerung nicht vermittelbar wären. Gerade wenn man die Kosten mit anderen, evtl. sogar baulichen Fahrzeugen vergleicht, sollte doch in etwa ein ähnlicher Stundensatz verrechnet werden.

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, für das LF 10 einen Stundensatz von 100,00 € und für den MTW einen Stundensatz von 35,00 € anzusetzen. Die beiden Werte sind bereits im beigefügten Muster der Satzung enthalten. Mit diesen Werten liegt die Gemeinde Lauter im oberen Bereich der Vergleichswerte und berücksichtigt damit das hohe Investitionsvolumen in ihre gemeindlichen Feuerwehren, befindet sich aber dennoch in einem moderaten Rahmen.

Die Vorgehensweise sowie die neue Satzung wurde mit den Kommandanten der gemeindlichen Feuerwehren abgestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lauter (Feuerwehrkostensatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Ronny Beck wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt. Der Gemeinderat beschließt eine Reduzierung der Stundensätze für das LF 10 und den MTW auf das von der Verwaltung vorgeschlagene Maß.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 2

5.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Es liegen keine Anträge vor.

6.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

Es liegen keine Anträge vor.

7.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

Es liegen keine Anträge vor.

8.

Antrag Jagdgenossenschaft Kostenbeteiligung Wegeunterhalt

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung der Antrag der Jagdgenossenschaft Lauter vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt als Grundsatzbeschluss bei Kostenbeteiligungen zur Wegeunterhaltung der Jagdgenossenschaften eine Förderung in Höhe von max. 50 % bis zu 1.000,00 € zu gewähren bzw. beizusteuern.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 0

9.

Antrag Jagdgenossenschaft Kostenbeteiligung Reparatur Rüttelplatte

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung der Antrag der Jagdgenossenschaft Lauter vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt die Jagdgenossenschaft Lauter für die notwendige Reparatur mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 2

10.

Sanierungskonzept Gewässer Lauter

Der Erste Bürgermeister Ronny Beck stellt das Sanierungskonzept der Gewässer in Lauter vor.

Die Lauter ist ein Gewässer der Kategorie III, das heißt, dass die Zuständigkeit hier der Gemeinde Lauter obliegt. Es ist in Planung, dass die Lauter bis zur Quelle verbessert werden soll, dies wären 5,5 km. Die Prüfungen hierfür erfolgen noch. Diese Maßnahme soll bis 2027 umgesetzt werden.

Laut dem Sanierungskonzept fallen Kosten in Höhe von 1.375,00 € für die Gemeinde Lauter für die Planung und die Bestandsaufnahme an. Hierbei wird die wirtschaftliche Lage der Gemeinde berücksichtig.

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

11.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 30 GeschO

Es liegen keine Anfragen vor.

Der Vorsitzende:
Beck, Erster Bürgermeister
16.03.2023
L-GR/03/2023

Gemeinderat Lauter