gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lauterer Weg“ sowie öffentlichen Unterrichtung gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. November 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lauterer Weg“ beschlossen.
Der Bebauungsplan „Lauterer Weg“ in der Gemarkung Dorgendorf soll gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 357 und 409 (teilweise) der Gemarkung Dorgendorf. Nach der vorläufigen Besitzeinweisung der Flurbereinigung umfasst der Geltungsbereich eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 711 der Gemarkung Dorgendorf und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:
| Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: | |
| • | im Nordwesten: Durch das Grundstück mit der Fl.Nr. 358 der Gemarkung Dorgendorf (landwirtschaftliche Fläche), |
| • | im Nordosten: Durch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 357 der Gemarkung Dorgendorf (Flurweg), |
| • | im Südwesten: Durch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 357 der Gemarkung Dorgendorf (Grünland) sowie |
| • | im Südosten: Durch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 409 der Gemarkung Dorgendorf (Grünfläche). |
| Nach der erfolgten vorläufigen Besitzeinweisung wird der Geltungsbereich wie folgt umgrenzt: | |
| • | im Nordwesten: Durch das Grundstück mit der Fl.Nr. 710 der Gemarkung Dorgendorf (landwirtschaftliche Fläche), |
| • | im Nordosten: Durch die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 712 (Grünfläche) sowie 713 (Flurweg) der Gemarkung Dorgendorf, |
| • | im Südwesten: Durch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 711 der Gemarkung Dorgendorf (Grünland) sowie |
| • | im Südosten: Durch das Grundstück mit der Fl.Nr. 699 der Gemarkung Dorgendorf (Flurweg mit Grünfläche). |
Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen.
Ergänzend gilt § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, wonach ortsüblich bekannt zu machen ist, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Die öffentliche Unterrichtung des Planvorentwurfs in der Fassung vom 15. Dezember 2022, bestehend aus der Planurkunde, findet in der Zeit
vom 02. Mai 2023
bis einschließlich 12. Mai 2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planvorentwurf) während der allgemeinen Dienststunden statt.
Dort kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (in Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Baunach unter www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete zu finden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.