Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 03.05.2024,
um 19.00 Uhr im Rathaus Lauter
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Totengedenken |
| 3. | Bekanntgabe der Niederschrift vom 28.04.2023 |
| 4. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 5. | Kassenbericht |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Entlastung der Vorstandschaft |
| 8. | Besprechung Antrag auf Wegebau Seeweg Flur Nummer 248 |
| 9. | Besprechung Antrag auf Kauf einer Automatischen Wippsäge mit Förderband |
| 10. | Verwendung des Jagdschillings |
| 11. | Wünsche und Anträge |
Bitte zur Sitzung mitbringen die Größe der Fläche in ha für die sie Stimmberechtigt sind
Auszug aus der Satzung
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten,durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.