über den Beschluss zur Billigung des Entwurfs und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ecken II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Oktober 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ecken II“ beschlossen.
Der Bebauungsplan „Ecken II“ in der Gemarkung Lauter soll gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB (Überwachung) ist gleichfalls nicht anzuwenden. Der diesbezüglich geltenden Hinweis-pflicht gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wurde hiermit nachgekommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Teilfläche 1) umfasst voll- oder teilflächig (TF) folgende Flurstücke mit den alten Fl.-Nr. 291 (TF), 292 (TF), 293 (TF), 298 (TF), 299 (TF), 300 (TF), 301 (TF), 302 (TF), 302/7 (TF), 303, 304, 305 (TF), 329 (TF) und 330 (TF) der Gemarkung Appendorf.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
| - | Im Norden: | durch die Grundstücke mit den alten Flurnummern (Fl.-Nr.) 299, 329 und 330 (alles Flächen für die Landwirtschaft), |
| - | Im Süden: | durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 291 und 305 (beides Flächen für die Landwirtschaft), |
| - | Im Osten: | durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 329, 299, 300 (Flächen für die Landwirtschaft), 298 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), 316 (Fläche für die Landwirtschaft, mit Gehölzbestand), 301/2 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück), 302/5 (Johann - Schumm - Straße), 301/3, 303/1 und 303/3 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, privaten Gartenflächen), 302/14 und 302/15 (beides erschlossene, noch nicht bebaute Wohngrundstücke), 302/10 (Lerchenweg), 302/16 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück) und 302/7 (Wirtschaftsweg) sowie |
| - | Im Westen: | durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 329 und 330 (beides Flächen für die Landwirtschaft), 298 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), 299 - 302 und 291 - 294 (alles Flächen für die Landwirtschaft. |
Im Bereich Appendorf erfolgt derzeit durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken ein Flurbereinigungsverfahren. Die vorläufige Besitzeinweisung wurde durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst künftig voll- oder teilflächig (TF) die Flurstücke mit den neuen Fl.-Nr. 293 (TF), 300 (TF), 301 (TF), 302 (TF), 302/7 (TF), 303, 304, 306 (TF), 330/1 (TF), 750 (TF), 770 (TF) und 771 (TF) der Gemarkung Appendorf.
Der Geltungsbereich (Teilfläche 1) wird nach der Flurbereinigung wie folgt umgrenzt:
| - | Im Norden: | durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 330/1 (Fläche für die Landwirtschaft), 356 (Lauter) und 770 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), |
| - | Im Süden: | durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 306, 307 und 750 (alles Flächen für die Landwirtschaft) sowie 749 (Wirtschaftsweg), |
| - | Im Osten: | Im Osten: durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 329 (Fläche für die Landwirtschaft), 770 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), 771 (Wirtschaftsweg), 316 (Fläche für die Landwirtschaft, mit Baumbestand), 301/2 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück), 302/5 (Johann - Schumm - Straße), 301/3, 303/1 und 303/3 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, privaten Gartenflächen), 302/14 und 302/15 (beides erschlossene, noch nicht bebaute Wohngrundstücke), 302/10 (Lerchenweg), 302/16 (erschlossenes, noch nicht bebautes Wohngrundstück) und 302/7 (Wirtschaftsweg) sowie |
| - | Im Westen: | durch die Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 330 (Fläche für die Landwirtschaft), 770 (Wirtschaftsweg/Eckengasse), 300 - 302, 293, 294 und 750 (alles Flächen für die Landwirtschaft). |
Der Geltungsbereich der Teilfläche 1 ist folgendem Lageplan zu entnehmen:
Zum Geltungsbereich gehören die Flächen zur Realisierung/Umsetzung des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleiches (Teilfläche 2). Diese befinden sich auf Teilflächen der im Gemeindegebiet liegenden Grundstücke mit den Fl.-Nr. 96/1, 105, 106 und 109 der Gemarkung Appendorf. Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche wird
| - | im Norden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 105, 106 (Ackerflächen,Feldgehölzfläche) und 96/1 (Wirtschaftsweg), |
| - | im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 106 (Feldgehölzfläche) und 109 (Ackerfläche), |
| - | im Westen | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 96/1 (Wirtschaftsweg, Brachflächen, unkultiviert) und 106 (Ackerfläche) sowie |
| - | im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 105, 106 und 109 (Ackerfläche, Feldgehölzfläche) |
begrenzt.
Nach der erfolgten Flurbereinigung (vorläufige Besitzeinweisung) handelt es sich bei dieser Ausgleichsfläche um Teilflächen der neuen Fl.-Nr. 691 der Gemarkung Appendorf. Diese wird künftig
| - | im Norden | durch Teilflächen der Grundstücke mit den neuen Fl.-Nr. 691 (Feldgehölzfläche) und 690 (Wirtschaftsweg), |
| - | im Süden | durch das Grundstück mit der neuen Fl.-Nr. 691 (Ackerfläche, Feldgehölzfläche), |
| - | im Westen | durch das Grundstück mit der neuen Fl.-Nr. 691 (Ackerfläche) sowie |
| - | im Osten | durch das Grundstück mit der neuen Fl.-Nr. 109 (Ackerfläche) |
begrenzt.
Die Teilfläche 2 ist folgendem Lageplan zu entnehmen:
Zum Geltungsbereich gehören weiterhin auch die Flächen zur Realisierung/Umsetzung notwendiger artenschutzrechtlicher CEF-Maßnahmen (Teilfläche 3), auf Teilflächen der im Gemeindegebiet liegenden Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 247 und 248 der Gemarkung Appendorf. Ihr räumlicher Geltungsbereich wird
| - | im Norden | durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 247 (Grünlandfläche, Einzelbäum) und 248 (Ackerfläche), |
| - | im Süden | durch die Grundstücke mit den alten Fl.-Nr. 247 (Grünlandfläche, Einzelbäume) und 248 (Ackerfläche), |
| - | im Westen | durch das Grundstück mit der alten Fl.-Nr. 247 (Grünlandfläche, Einzelbäume) sowie |
| - | im Osten | durch das Grundstück mit der alten Fl.-Nr. 248 (Ackerfläche) |
begrenzt.
Nach der erfolgten Flurbereinigung (vorläufige Besitzeinweisung) handelt es sich bei dieser Ausgleichsfläche um das Grundstück mit der neuen Fl.-Nr. 708 der Gemarkung Appendorf. Dieses wird künftig
| - | im Norden | durch das Grundstück mit der neuen Fl.-Nr. 708 (Ackerfläche), |
| - | im Süden | durch das Grundstück mit den neuen Fl.-Nr. 720 (Wirtschaftsweg), |
| - | im Westen | durch das Grundstück mit der neuen Fl.-Nr. 707 (Grünlandflächen, Einzelbäume) sowie |
| - | im Osten | durch das Grundstück mit der neuen Fl.-Nr. 708 (Ackerfläche) |
begrenzt.
Die Teilfläche 3 ist folgendem Lageplan zu entnehmen:
Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO, öffentliche Straßenverkehrsflächen bzw. öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Löschwasserbehälter“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB und „Regenrückhaltebecken“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB, öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ortsrandeingrünung, Puffer-/Abstandsflächen“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB, Flächen für die Landwirtschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sowie Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträucher und sonstigen Bepflanzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB auszuweisen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ecken II“ in der Fassung vom 15. Dezember 2022 gebilligt und gleichzeitig die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung inkl. Anlage 1: Dokumentation artenschutzrechtlicher Bestandsbegehungen; Anlage 2: Änderung/Berichtigung Flächennutzungs-/ Landschaftsplan; Anlage 3: Systemschnitte A - A bis B - B; Anlage 4: Bestandsplan; Anlage 5: Bewertungsplan; Anlage 6: Eingriffsplan, jeweils in der Fassung vom 15.12.2022 und der schalltechnischen Untersuchung vom 13. Oktober 2022) findet in der Zeit
vom 23. Januar 2023
bis einschließlich 03. März 2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 13 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden statt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Gemeinde Lauter unter www.gemeinde-lauter.de/wirtschaft-bauen/baugebiete zu finden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (in Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
Des Weiteren liegen vor:
Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.