Der Stadtrat der Stadt Baunach hat die Haushaltssatzung für 2023 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.05.2023 (Az: 11.1-941.2) die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Haushaltssatzung
der Stadt Baunach für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Baunach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.025.600,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.424.900,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 360 v.H.
Grundsteuer B — 360 v.H.
Gewerbesteuer — 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.666.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufgelegt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Zimmer Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht auf.