Hinweis für Wahlberechtigte, die bei der Anlegung des Wählerverzeichnisses am 28.04.2024 bei einer anderen deutschen Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren und sich in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 in der Gemeinde Gerach mit Hauptwohnung anmelden:
Für die Europawahl sind Sie dort wahlberechtigt, wo Sie am 28.04.2024 mit Hauptwohnung gemeldet waren.
Fordern Sie schriftlich oder elektronisch Briefwahlunterlagen bei Ihrer bisherigen Hauptwohnungsgemeinde an!
Sie haben auch stattdessen die Möglichkeit, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Gerach zu beantragen. Anträge auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis sind bis spätestens 19.05.2024 beim Einwohnermeldeamt der VG Baunach, Zi. 6, 7, 8 EG, Bamberger Str. 1, 96148 Baunach einzureichen.