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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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KW 22 - amtlich - Gemeinde Gerach - Niederschrift vom 27.04.2023

Gemeinderat Gerach G-GR/04/2023

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gerach am 27.04.2023

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Kurzbericht - LAG-Sitzung

1.2.

Kurzbericht - Kirchenparade

1.3.

Kurzbericht - Spendenkonzert für Emma

1.4.

Kurzbericht - Sitzung Regionalwerke

1.5.

Kurzbericht - 80. Geburtstag des Altbürgermeister

1.6.

Kurzbericht - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

2.

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023

3.

Gemeinde Reckendorf; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikpark Reckendorf" - Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

4.

Gemeinde Reckendorf; 9. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

5.

Parkplatz Laimbachtalhalle - Einschränkung der Parkzeit

6.

Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Altort der Gemeinde Gerach (Vorkaufssatzung)"

7.

Gemeindliches Ortsrecht - Neuerlass einer "Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gerach (Kostensatzung - KS)"

8.

Bauanträge und Bauvoranfragen

9.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

10.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

11.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO

11.1.

Sonstiges - Verkehrsschau am 28.03.2023

Um 18:30 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Sascha Günther die Sitzung des des Gemeinderates Gerach.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 19.04.2023 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung besteht Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023 werden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Gegen die Niederschrift der nichtöffentlichen Sondersitzung vom 09.03.2023 werden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister Sascha Günther berichtet über folgende Themen:

1.1.

Kurzbericht - LAG-Sitzung

Am 24.03.2023 fand eine Sitzung von LAG im Landratsamt statt.

1.2.

Kurzbericht - Kirchenparade

Am 09.04.2023 fand anlässlich des Osterfestes eine Kirchenparade statt. Aufgrund der sehr geringen Teilnehmerzahl stellt sich die Frage ob man überhaupt noch eine Kirchenparade abhalten soll.

1.3.

Kurzbericht - Spendenkonzert für Emma

Am 15.04.2023 fand das Spendenkonzert für die kleine Emma statt. Der Erste Bürgermeister Sascha Günther möchte sich bei allen bedanken, die hier mitgeholfen und unterstützt haben. Es sind 4.500,00 € bei der Veranstaltung sowie 3.155,00 € durch Firmenspenden an die Firma Baumgartl übergeben worden.

1.4.

Kurzbericht - Sitzung Regionalwerke

Am 19.04.2023 fand eine Sitzung der Regionalwerke im Landratsamt statt. Hierzu teilt der Erste Bürgermeister mehr im nichtöffentlichen Teil mit.

1.5.

Kurzbericht - 80. Geburtstag des Altbürgermeister

Am 24.04.2023 feierte unser Altbürgermeister seinen 80. Geburtstag.

1.6.

Kurzbericht - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

1. Es wurde der Errichtung eines behindertengerechten WC´s in der Laimbachtalhalle durch die Firma Gröger zugestimmt. Die Maßnahme wird durch das Regional Budget der Baunach Allianz gefördert.

2. Es wurde die teilweise Verfüllung der Felsenkeller unter der Kirche an die Firma Hegenwald vergeben.

2.

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten mit der Sitzungsladung den Vorbericht zum Haushaltsplan 2023, den Haushaltsplan samt Anlagen und Bestandteilen.

Beschluss: 9:0

Der Gemeinderat Gerach beschließt die beigefügte Haushaltssatzung samt Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.

Beschluss: 9:0

Der dem Haushaltsplan beigefügte Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 wird vom Gemeinderat genehmigt.

Beschluss: 9:0

Der nach der Haushaltssatzung für 2023 vorgesehene Kassenkredit in Höhe von 415.000 Euro wird im Bedarfsfalle je nach aktueller Zinslage bei der VR-Bank Forchheim eG und der Sparkasse Bamberg aufgenommen.

3.

Gemeinde Reckendorf; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikpark Reckendorf" - Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Die Gemeinde Reckendorf beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikpark Reckendorf“ an verschiedenen Flächen im Gemeindegebiet. Auf diesen Grundstücken soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Die betroffenen Flächen sind im beigefügten Lageplan blau markiert:

Aus Sicht der Verwaltung werden die Belange der Gemeinde Gerach durch die Planung der Gemeinde Reckendorf nicht berührt.

Beschluss: 2 : 7

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach nimmt die Planung der Gemeinde Reckendorf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikpark Reckendorf“ zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.

4.

Gemeinde Reckendorf; 9. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Die Gemeinde Reckendorf beabsichtigt, ihren Flächennutzungsplan für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikpark“ zum 9. Mal zu ändern. Betroffen sind die gleichen Grundstücke wie bei der Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Belange der Gemeinde Gerach werden aus Sicht der Verwaltung durch die Planung nicht berührt.

Beschluss: 2 : 7

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach nimmt die Planung der Gemeinde Reckendorf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.

5.

Parkplatz Laimbachtalhalle - Einschränkung der Parkzeit

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Aus der Mitte des Gemeinderates kommt die Bitte, über die Möglichkeit, den Parkplatz an der Laimbachtalthalle künftig nur für Kurzzeit-Parker auszuweisen, zu diskutieren.

Beschluss: 9 : 0

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach beschließt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Bis dahin sollen die Möglichkeiten der Beschilderung zusammengestellt werden.

6.

Gemeindliches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Altort der Gemeinde Gerach (Vorkaufssatzung)"

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches können die Gemeinden in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, durch Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht an bestimmten Flächen begründen.

Der Begriff der städtebaulichen Maßnahme ist hier weit auszulegen, so müssen keine konkreten Planungsschritte eingeleitet worden sein. Vielmehr können alle Arten von städtebaulichen Planungen und Konzepten Grundlage für eine entsprechende Vorkaufssatzung sein.

Der Altort von Gerach steht, wie alle Ortskerne, vor besonderen Herausforderungen. In Konkurrenz zu den Siedlungen der Neubaugebiete am Ortsrand muss der Altort weiterhin vital und lebenswert bleiben.

Die Gemeinde Gerach beabsichtigt daher, im Rahmen von Bauleitplan- sowie informellen Verfahren folgende städtebauliche Maßnahmen umzusetzen:

  • die bauliche Struktur im Altort nach den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen weiterzuentwickeln, insbesondere die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für heimische und junge Familien,
  • die Verbesserung der Wirtschafts- und Gewerbestruktur zu unterstützen,
  • die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu verbessern und den Erfordernissen beispielsweise des Denkmalschutzes gerecht zu werden sowie
  • die Siedlungsstruktur den Erfordernissen des Umweltschutzes, an Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung sowie der Bevölkerungsentwicklung und des demografischen Wandels anzupassen

Die Vorkaufssatzung ist erforderlich, um den Erwerb der für die Umsetzung der städtebaulichen Konzeption erforderlichen Flächen zu ermöglichen. Durch den Erwerb durch die Gemeinde kann sichergestellt werden, dass die Entwicklung dieser Ziele im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und deren Nachkommen mit dem Hintergrund geschieht, bezahlbaren Wohnraum und ansprechende Gewerbeflächen zu schaffen und eine nachhaltige Entwicklung des Ortes unter Berücksichtigung des Ortsbildes und der Charakteristik der Landschaft zu wahren. Die geplanten Maßnahmen dienen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Gerach.

Beschluss: 9: 0

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Altort der Gemeinde Gerach (Vorkaufssatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Sascha Günther wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

7.

Gemeindliches Ortsrecht - Neuerlass einer "Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gerach (Kostensatzung - KS)"

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Die Aufgaben der Gemeinden sind unterschiedlichen, sog. Wirkungskreisen, zuzuordnen. Während die Aufgaben des „eigenen Wirkungskreises“ die ursprünglichen Aufgaben der Gemeinde sind (z.B. Feuerwehrwesen, Abwasserentsorgung und Wasserversorgung), wurden die Aufgaben des „übertragenen Wirkungskreises“ vom Staat auf die Gemeinden übertragen (z.B. Paß- und Meldewesen, Standesamt).

Die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises werden in eigener Zuständigkeit von der Verwaltungsgemeinschaft durchgeführt (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO). Die Kosten für diese Amtshandlungen werden aufgrund des Kostengesetzes des Freistaates erhoben und fließen der Verwaltungsgemeinschaft zu.

Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises werden zwar von Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft bearbeitet, diese Aufgaben liegen aber weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft wird insofern als Behörde der Gemeinden tätig. Die Kosten für Amtshandlungen des eigenen Wirkungskreises werden gemäß Art. 20 des Kostengesetzes durch Satzung festgelegt. Diese Kosten fließen auch direkt den Gemeinden und nicht der Verwaltungsgemeinschaft zu.

Die aktuell gültige „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gerach“ stammt vom 18. Mai 1987.

Diese Satzung musste nicht nur aufgrund der Währungsproblematik überarbeitet werden, denn das als Anlage beigefügte „Kommunale Kostenverzeichnis“ war ebenfalls nicht mehr zeitgemäß.

Durch die Verwaltung wurde daher die dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gerach (Kostensatzung – KS)“ erarbeitet.

Grundlage des vorgelegten Entwurfes ist das Muster des Innenministeriums. Das kommunale Kostenverzeichnis, das ebenfalls vom Innenministerium als Muster herausgegeben wird, wurde lediglich an den blau markierten Stellen ergänzt, ansonsten entspricht es ebenfalls dem Muster. Die hinzugefügten Punkte (Tarif-Nrn. 110, 616, 620 und 621) sind Amtshandlungen, die bei der Verwaltungsgemeinschaft regelmäßig anfallen und auch entsprechend verrechnet werden sollten.

Das kommunale Kostenverzeichnis sieht, so wie das Kostengesetz auch, Rahmensätze der Gebühren vor. Im Regelfall werden, wie auch bisher, nur die Mindestbeträge verrechnet. Durch den Rahmensatz besteht aber die Möglichkeit, bei Auftreten besonderer Umstände bzw. außerordentlichem Aufwandes auch höhere Gebühren festzusetzen.

Die neue Kostensatzung sollte, wie auch bisher, in den vier Mitgliedsgemeinden der VG Baunach einheitlich erlassen werden. Aus diesem Grund wurde die Satzung während der Erarbeitung mit allen vier Bürgermeistern abgestimmt.

Beschluss: 9 : 0

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gerach (Kostensatzung – KS)“ als Satzung. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Sascha Günther wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

8.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Es liegen keine Anträge vor.

9.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

Folgender Antrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt:

Antrag auf Baugenehmigung (Gerach 2023/4) zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage und Abstellraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 296/30 der Gemarkung Gerach, Sonnenleite 1 b

10.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

Folgender Antrag wurde im Zuge der laufenden Verwaltung genehmigt:

Antrag auf isolierte Befreiung (Gerach 2023/3) zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 296/19 der Gemarkung Gerach, Sonnenleite 5

11.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO

Aus der Mitte des Gemeinderates werden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:

11.1.

Sonstiges - Verkehrsschau am 28.03.2023

Der Zweite Bürgermeister Thomas Motschenbacher berichtet über die Durchführung der Verkehrsschau, folgende Problematiken wurden besprochen:

1. Hauptstraße – Parksituation

Da das Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten in der STVO geregelt ist – beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten muss eine Fahrbahnrestbreite von insgesamt 3,05 m vorhanden sein (§ 12 abs.3 Nr. 3 STVO) – kann man das Parken nicht durch Schilder einschränken.

Man könnte hier jedoch eine Feuerwehrübung durchführen, bei der ersichtlich wird, dass die Durchfahrt der Straße gewährt sein muss, falls eine Notsituation entsteht.

Vor dem Hydranten in der Hauptstraße darf ebenfalls nicht geparkt werden, hier kann bzw. sollte ein Schild aufgestellt werden.

Der dritte Bürgermeister Tobias Ebert fragt an, ob man Parkplätze einzeichnen könnte, diese Möglichkeit soll geprüft werden.

2. Untere Dorfstraße – Parksituation an Ecke ggü. Anwesen Motschenbacher

Da hier eine schlechte Einsicht im Kurvenbereich ist, sobald ein Fahrzeug auf der Fläche steht, wird hier angeraten, ein Parkverbotsschild anzubringen. Von der Aufstellung eines Pfostens wurde abgeraten, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Pfosten übersehen wird und umgefahren wird, sehr hoch ist.

Im Gemeinderat wird vorgeschlagen, einen Blumenkasten aufzustellen.

3. Untere Dorfstraße – Abknickende Vorfahrtsstraße – fehlende Beschilderung

Die Untere Dorfstraße führt als abknickende Vorfahrtsstraße am Kindergartenweg vorbei, diese sollte noch mit den entsprechenden Zusatzzeichen beschildert werden.

Der Vorsitzende:
Günther
Erster Bürgermeister
27.04.2023
G-GR/04/2023
Gemeinderat Gerach