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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Baunach

Abkochgebot

Das Trinkwasser im Bereich - Baunach Tiefzone - weist bakterielle Verunreinigungen (Coliforme) auf. Es gilt deshalb weiterhin ein Abkochgebot. Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme des Gesundheitsamtes Bamberg, bitte befolgen Sie weiterhin die folgenden Anweisungen.

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Die Tiefzone Baunach betrifft den gesamten Ortsteil Daschendorf sowie folgende Straßen der Stadt Baunach:

Am Eichenhügel

Am Lauterbach

Am Stadtgraben

Augraben

Bahnhofstraße

Bamberger Straße

Basteistraße

Bleichanger

Burgstraße

Burkardsleite

Dr.-Herbert-Iann-Str.

Egerlandstraße

Eichenstraße

Feuergasse

Galgenweg

Häfnergasse

Haßbergstraße

Kapellenberg

Klostergasse

Kraibergstraße

Magdalenenweg

Mainleite

Marktplatz

Marquard-Roppelt-Straße

Mühlgasse

Örtleinsweg

Schweizergasse

Stufenburgstraße

Überkumstraße

Wächtersgraben

Wehrgasse

Würzburger Straße

Zentweg

Zur Alten Brauerei

Die Hochzone in Baunach (alle weiteren Straßen) sind hiervon nicht betroffen, da es sich um einen anderen Wasserkreislauf handelt.

Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn 3 negative Proben in Abständen von jeweils 48 Stunden vorliegen. Die betroffenen Leitungen werden regelmäßig von den Wasserwarten gespült und beprobt.

Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.