Am 01. Juli 2023 ist die Grundsteuer 2023 für Jahreszahler fällig.
Den Grundsteuerbetrag entnehmen Sie bitte aus dem letzten Grundsteuerbescheid bzw. dem zuletzt ergangenen Änderungsbescheid.
Bei Überweisung bitten wir zu beachten, dass die Finanzadresse (FAD) mit anzugeben ist und dass der Betrag bis zur Fälligkeit auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
Wir empfehlen allen Barzahlern ein Sepa-Lastschriftmandat abzugeben.
Sie vermeiden somit Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei verspätetem Eingang der Zahlung anfallen würden.