Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat die Haushaltssatzung für 2023 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.06.2023 (Az: 11.1-941.2) die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Reckendorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.820.700 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.880.300 € |
ab.
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.089.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 400 v. H. |
| Grundsteuer B | 400 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| Der Höchstbeitrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 636.000 € |
| festgesetzt. | |
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufgelegt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Zimmer Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht auf.