Die Gemeinde Gerach hat die Haushaltssatzung 2023 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.06.2022 Az.: 11.1-941.2 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerach folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.504.400 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.229.200 €
ab.
Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 480.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 534.600 € festgesetzt.
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 490 v. H.
Grundsteuer B — 490 v. H.
Gewerbesteuer — 400 v. H.
Der Höchstbeitrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
415.000 €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit samt ihrer Anlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Zimmer Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht auf.