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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Lauter am 23.05.2023

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 mit Finanzplan 2022-2026

2.

Mögliche Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage in Lauter durch die Firma KSolar Projekte GmbH, Vorstellung durch Herrn Knepper

3.

Kurzbericht des Bürgermeisters

3.1.

TG Deusdorf-Leppelsdorf

3.2.

Glasfaserausbau Appendorf

3.3.

Ausbau Appendorf Ost

3.4.

Neuer Anhänger Bauhof

3.5.

Vorschau Stadtradeln

3.6.

Vorschau Landkreis in Bewegung

3.7.

Vorschau Fronleichnamsprozession

4.

Bekanntgabe Aufstellung der Vorschlagsliste Schöffenwahl

5.

Bauanträge und Bauvoranfragen

5.1.

Antrag auf Baugenehmigung (L 2023/1) zur Umnutzung des Wohnhauses zu temporärem Asylbewerberheim auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 95 der Gemarkung Appendorf, Oberhaider Str. 4

6.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

7.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

8.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 30 GeschO

Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Ronny Beck die Sitzung des des Gemeinderates Lauter.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 16.05.2023 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2023 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

1.

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 mit Finanzplan 2022-2026

Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten mit der Sitzungsladung den Vorbericht zum Haushaltsplan 2023, die Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen.

Der Haushalt 2023 wurde am 02.05.2023 mit dem Finanzausschuss vorberaten. Die durch den Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen wurden eingearbeitet.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Ronny Beck die Kämmerin Frau Müller. Diese stellte den Haushaltsplan 2023 anhand des Vorberichts vor. Im Anschluss wurde gefragt, weshalb für das Jahr 2023 93.000 € Gewerbesteuereinnahmen geplant wurden. Die Kämmerin erklärte daraufhin, dass Kalenderjahresübergreifend gebucht wird.

Dritter Bürgermeister Albrecht betrat den Sitzungssaal um 18:23 Uhr.

Der Vorsitzende bedankte sich bei der Kämmerin für die Ausführungen und verabschiedete sie um 18:30 Uhr.

Beschluss:

8 : 0

Der Gemeinderat Lauter beschließt die beigefügte Haushaltssatzung samt Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023, die Bestandteile dieses Beschlusses ist.

Beschluss:

8 : 0

Der dem Haushaltsplan beigefügte Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 wird vom Gemeinderat genehmigt.

Beschluss:

8 : 0

Der nach der Haushaltssatzung für 2023 vorgesehene Kassenkredit in Höhe von 360.000 Euro wird im Bedarfsfalle je nach Zinslage bei der Sparkasse Bamberg oder der VR Bank Bamberg-Forchheim aufgenommen.

2.

Mögliche Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage in Lauter durch die Firma KSolar Projekte GmbH, Vorstellung durch Herrn Knepper

Herr Knepper der Firma KSolar Projekt GmbH stellte eine Präsentation zum Thema „PV-Anlagen auf Freiflächen“ vor. Das Grundstück liegt auf dem Flurstück 1917 der Gemarkung 2136, südlich von Deusdorf am Stettfelder Weg. Es wird geplant, auf der 25.571 m² großen Fläche eine 2.3 ha große Anlage, in Höhe von bis zu ca. 2,5 m eine Freiflächen PV-Anlage mit niedriger Bauweise zu errichten. Die Module sollen Richtung Süden ausgerichtet werden und einen Abstand von 2-5 m haben. Die Anlage hätte eine Erzeugerleistung von 3.5MWp. Der MWh Ertrag /pro Jahr der Anlage liegt bei 3.450. Mit einer solchen PV Anlage könnte die Gemeinde 6.900 € Gewerbesteuer einnehmen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde nach §6 EEG beträgt 6.900 € pro Jahr. Auf einem Hektar Fläche kann man mit einem Ertrag von 1,5 MWp rechnen.

18:38 Uhr Gemeinderatsmitglied Hildegard Weigmann betrat den Sitzungssaal.

Die Netzanschlussanfrage für die Erschließung ist gestellt, hier kümmert sich KSolar eigenständig darum. Dadurch, dass keine Flächenversiegelung stattfindet, ist Raum für Insekten und Niederwild. Die landwirtschaftliche Fläche kann während der Betriebsdauer von 20 Jahren oder mehr extensiv bewirtschaftet werden z.B. durch Schafweiden oder Blühwiesen. Eine Laufzeit von 20 Jahren entspricht ca. 150.000 €. Gewerbesteuereinnahmen sind nur vorauszusagen, wenn der Strompreis nicht komplett fällt, kann man in etwa mit der gleichen Einnahme rechnen. Der Rückbau wird vom Pächter verpflichtend übernommen. Geplant sind je 6 Module, die quer aufgestellt werden, mit 2,30m Höhe und 12 Grad Neigung im Reihenabstand von 2 Metern. Durch die bodenschonende Bauweise kann die Anlage, bis auf ca. 2x3 m Fundamentfläche für den Trafo, rückstandslos entfernt werden. Somit erfolgt keine klassische Flächenversiegelung.

Es wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Projektierer trägt sämtliche Kosten, auch die Verwaltungskostenpauschale und es gibt keine versteckten Kosten. Die Firma beauftragt ein Planungsbüro um möglichst wenig Aufwand bei der Gemeinde zu erzeugen. Die Flächensicherung erfolgt über einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer.

Die Zielvorgabe bis 2030 von dem Bund ist, dass 215 GW erzeugt werden sollen, davon die Hälfte auf Freiflächen. Dies entspricht etwa 0,6 % der landwirtschaftlichen Flächen Bundesweit, somit ist auch der Flächenverbrauch vertretbar. Künftig sollen Landwirte verpflichtet werden, 4 % der landwirtschaftlichen Flächen extensiv zu bewirtschaften.

Es wurde gefragt, ob eine Agri-PV Anlage auch eine Möglichkeit wäre. Herr Knepper erklärte, dass dadurch keine extensive Bewirtschaftung möglich wäre und die Biodiversität hier verloren gehen würde. Zudem ist mit einem größerem Flächenverbrauch und höheren Kosten zu rechnen. Hierfür bekommt man keine Investoren, da ein solides Investment bei den momentanen Zinsen sehr schwer ist. Die Anlage muss mit 7-10 ct gerechnet werden, um wirtschaftlich zu sein.

Herr Knepper erläuterte nochmal die wichtigsten Punkte.

-

Entweder kann der Strom vollständig oder teilweise verkauft werden, z.B. an die Gemeinde. Oder man verkauft den Strom an einen Dienstleister, der es dann der Gemeinde gegen einen kleinen Aufpreis z.B. für die Straßenbeleuchtung zur Verfügung stellt.

-

Oder der Kooperationspartner der KSolar ermöglicht die direkte Beteiligung an der Anlage, dies ist nach Modulen oder Wechselrichtern mit Paneelen möglich. Der Stromertrag fließt dann direkt den Anlegern zu.

-

Auch ein Bürgerstrom wäre möglich. Dafür bedarf es aber eines Dienstleisters, dies kann man erst konkret verhandeln, wenn die Anlage steht.

Es wurde die Frage gestellt, wie die Biodiversität in der Praxis aussieht. Herr Knepper teilte mit, dass von einer Hand Mahd auszugehen ist. Hierfür gibt es Dienstleister, die dies nur 2-3-mal im Jahr durchführen und nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde eine entsprechende Anpflanzung erfolgen soll. Eine Beweidung mit Schafen ist sinnvoll; mit Rindern eher schwer, da diese die Kabel anknabbern. Dies ist eine Gefährdung für Tier und Anlage. Hier wäre es nur möglich, die Module vertikal aufzustellen.

Bestimmte Bereiche werden gar nicht gemäht, sondern mit Steinen und Holzauflagerungen versehen, um die Biodiversität aufrecht zu erhalten. Wenn die Fläche extensiv genutzt wird, erhöht das die Biodiversität und wertet dadurch auch die umliegenden Flächen auf.

Bei einer häufigeren Mahd von 5-6-mal pro Jahr durch die Großbauern könnte nur eine Agri-PV Anlage errichtet werden, mit 6-7 Metern Abstand zwischen den Modulen. Bei einer 2,5 ha Fläche entspräche das einem Ertrag von ca. nur 0,6/0,7 MWp. Eine Anlage ist allerdingst erst ab 1,5 MWp wirtschaftlich.

Herr Knepper ging auf die Fragen des Gemeinderates ein und erklärte, dass auch bei bewölktem Wetter Strom produziert wird. Die PV Anlage würde an die nächste Stromleitung angeschlossen werden. Es ist eine 10-20KV Leitung da, an die man anschließen kann, wenn Platz ist. Wo genau diese ist, wurde beim Netzbetreiber angefragt, hierbei dauert die Bearbeitung aber meist ein halbes Jahr. Die Ableitung würde unter der Erde erfolgen und an das nächste Umspannwerk angeschlossen werden. Wichtig ist, ob das Umspannwerk entsprechend Kapazität hat. Auch E-Ladestationen könnten durch PV-Anlagen betrieben werden, wenn das mit dem Netzbetreiber abgestimmt wird. Die Gemeinde zahlt dann kein Netzentgelt dafür.

Vor 1-2 Jahren wurde ein ähnliches Projekt bereits von den Stadtwerken präsentiert, damals war der gesamte Gemeinderat dagegen, jedoch sind nun andere Gesichtspunkte vorhanden. Der Strom muss aufgrund der Abschaltung der Atomkraftwerke anders erzeugt werden. Da jedoch die Nachfrage nach Ackerflächen in der Umgebung riesig ist, ist dies problematisch. Daher wurde gefragt, ob Agri PV die beste Lösung ist, um Landwirtschaft eingeschränkt mit PV Anlagen zu ermöglichen.

Herr Knepper erklärte, dass er begeistert wäre bei solch einem Projekt mitzuwirken, jedoch ist es fast unmöglich solch ein Projekt wirtschaftlich sauber zu gestalten, zudem wird hierfür keine EEG Förderung gewährt. Momentan kalkulieren sie mit 6-8 ct bei einer Freiflächenanlage, bei einer Agri PV Anlage sind die Kosten höher.

Es wurden Bedenken geäußert, ob man nicht für andere Investoren Präzedenzfälle schafft und weitere PV-Anlagen genehmigen müsse.

Die Gemeinde hat die Planungshoheit und kann festlegen, wie viel Prozent der Fläche Sie generell für PV-Anlagen zur Verfügung stellen möchte. Daher schlug Herr Knepper einen Kriterienkatalog vor, somit kann man die Projekte nach und nach filtern und Kriterien wie die keine Einsehbarkeit vom Ort aus, Blendfreiheit, Mindestabstand an vorhandener Bebauung, maximal xy % der landwirtschaftlichen Fläche etc. einschränken.

Der Vorsitzende bedankte sich bei Herr Knepper und verabschiedete ihn um 19:30 Uhr.

Beschluss:

9:0

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter beschließt den TOP „Mögliche Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage in Lauter durch die Firma KSolar Projekt GmbH“ zu verschieben und beauftragt die Verwaltung zuerst einen Kriterienkatalog aufzustellen.

3.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister Ronny Beck berichtete über folgende Themen:

3.1.

TG Deusdorf-Leppelsdorf

Am 25.04.2023 fand der Grüntermin statt. Hierbei wurden einige Knackpunkte der Grünordnung mit den Trägern öffentlicher Belange besprochen und zum Teil vor Ort geklärt.

3.2.

Glasfaserausbau Appendorf

Der Erste Bürgermeister Ronny Beck traf sich am Vortag mit der Telekom, es wird Glasfaser von der Feuerwehr in Appendorf bis zum Funkmast in Appendorf gelegt.

3.3.

Ausbau Appendorf Ost

Bezüglich des Gehwegbaus an der Staatsstraße durch Appendorf findet Ende Juni Vorort ein Termin mit dem Staatlichen Bauamt statt, um die Kosten-Aufteilung zu planen. Geplant ist, von Ortsmitte bis Ortsausgang Richtung Baunach einen Gehweg zu bauen.

3.4.

Neuer Anhänger Bauhof

Für den Bauhof wurde ein neuer Anhänger mit Länge von 2,50 m angeschafft, sodass auch Biertisch-Garnituren transportiert werden können. Der Anhänger ist auch für Vereine nutzbar und kann ohne Anhängerführerschein gefahren werden, da das Gewicht bei 750kg liegt.

3.5.

Vorschau Stadtradeln

Es wurde darüber informiert, dass vom 12.06.2023 – 02.07.2023 wieder das Stadtradeln im Landkreis Bamberg stattfindet.

3.6.

Vorschau Landkreis in Bewegung

Am 18.06.2023 findet die Aktion Landkreis in Bewegung statt. Hierzu wird in jeder Gemeinde im Landkreis eine entsprechende Aktion stattfinden.

3.7.

Vorschau Fronleichnamsprozession

Die Fronleichnamsprozession findet am 08.06.2023 statt.

4.

Bekanntgabe Aufstellung der Vorschlagsliste Schöffenwahl

In der Sitzung vom 20.04.2023 hat der Gemeinderat Lauter die Vorschlagsliste beschlossen.

Als Schöffen wurden für die Gemeinde Lauter dem Gericht vorgeschlagen:

-

Fößel, Christine,geb. 1961, Medizinische Fachangestellte

96169 Lauter, Hauptstraße 7

-

Meyer, Anne, geb. 1988, Personalreferentin,

96169 Lauter, Lange Str. 10

-

Dr. Prinz, Raimund, geb. 1957, Beamter im höheren Dienst, Referatsleiter,

96169 Lauter, Distelweg 11

Schöffe 2019 -2023 Landgericht Bamberg

Die Liste wurde öffentlich vom 21.04.23 – 28.04.23 in der Verwaltung ausgelegt und nach Ablauf der Einspruchsfrist am 08.05.23 an das Amtsgericht in Bamberg übersandt. Dort wählt ein unabhängiger Schöffenwahl-Ausschuss die Schöffen.

Die ausgewählten Schöffen erhalten dann vom Amtsgericht oder Landgericht eine direkte Mitteilung.

5.

Bauanträge und Bauvoranfragen

5.1.

Antrag auf Baugenehmigung (L 2023/1) zur Umnutzung des Wohnhauses zu temporärem Asylbewerberheim auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 95 der Gemarkung Appendorf, Oberhaider Str. 4

Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

„Der Antragsteller beabsichtigt die Umnutzung des Wohnhauses zum temporärem Asylbewerberheim auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 95 der Gemarkung Appendorf. Das Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die Umgebungsbebauung ist in der Art ihrer baulichen Nutzung einem Dorfgebiet (MD) gleich.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ein Vorhaben zulässig, wenn

1.

es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,

2.

der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und

3.

die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Da es sich bei dem Vorhaben um eine Umnutzung handelt fügt sich nach Art und Maß (GRZ, GFZ im Verhältnis zur Nachbarbebauung) der baulichen Nutzung, der Bauweise (offen) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zulässig.

Die erforderlichen Stellplätze, welche sich aus der Stellplatzsatzung ergeben, werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde Lauter die Überprüfung, der unteren Bauaufsichtsbehörde, wie viele Übernachtungsbeten in dem Gebäude vorhanden sind. Weitere Betten würden eine höheren Stellplatzbedarf auslösen.“

In der Sitzung wurde über die Bedenken bezüglich der Erfüllung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Lauter und der Spielplatzsatzung der Gemeinde Lauter sowie dem Brandschutz in der Unterkunft diskutiert, für den Brandschutz ist das Landratsamt Bamberg zuständig.

Beschluss:

9:0

Vor einer Entscheidung für das Vorhaben (Umnutzung des Wohnhauses zu temporärem Asylbewerberheim) auf dem Grundstück der Gemarkung Appendorf, Fl.Nr. 95/0, 96169 Lauter, Oberhaider Straße 4 fordert die Gemeinde Lauter die Überprüfung, der unteren Bauaufsichtsbehörde, wie viele Übernachtungsbetten in dem Gebäude vorhanden bzw. geplant sind. Weitere Betten würden einen höheren Stellplatzbedarf auslösen. Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass die Stellplatzsatzung und Spielplatzsatzung der Gemeinde Lauter beachtet werden muss.

6.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

Es lagen keine Anträge vor.

7.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

Es lagen keine Anträge vor.

8.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 30 GeschO

Es lagen keine Anträge vor.

Gemeinderatsmitglied Zweier verließ den Sitzungssaal um 20:02 Uhr.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um.20:02 Uhr. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

Der Vorsitzende:
Beck
Erster Bürgermeister