Titel Logo
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Gerach

Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Gerach, Gerach

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Kurzbericht - Abdichtung Dach Rathaus

1.2.

Kurzbericht - Sitzung Elternbeirat

1.3.

Kurzbericht - Jagdversammlung

1.4.

Kurzbericht - Besprechungstermin zum Glasfaserausbau

1.5.

Kurzbericht - Bürgermeisterdienstversammlung im Landratsamt

1.6.

Kurzbericht - Aktion Zamm geht`s

1.7.

Kurzbericht - Vergabe der Baumaßmahme für die Dorferneuerung durch die Teilnehmergemeinschaft

1.8.

Kurzbericht - Besprechung im AWO Kinderhort in Reckendorf

1.9.

Kurzbericht - Besprechung zum Glasfaserausbau

1.10.

Kurzbericht - Termin mit Kreisbauhof

1.11.

Kurzbericht - Fränkischer Abend in der Laimbachtalhalle

1.12.

Kurzbericht - Funksendemast

1.13.

Kurzbericht - Bauvorgespräch für die Dorferneuerung

1.14.

Kurzbericht - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung

2.

Wahl zum Europäischen Parlament 2024 – Festlegung der Höhe des Erfrischungsgelds

3.

Bauanträge und Bauvoranfragen

4.

Antrag auf Baugenehmigung (G 2024/1) zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 741, der Gemarkung Gerach, Geracher Straße 12

5.

Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

6.

Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

7.

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Anerkennung der Jahresrechnung 2022

8.

Feuerwehrwesen

9.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO

Um 18:30 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Sascha Günther die Sitzung des des Gemeinderates Gerach.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 18.04.2024 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung Gerach vom 29.02.2024 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil

1. Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister Sascha Günther berichtete über folgende Themen:

1.1. Kurzbericht - Abdichtung Dach Rathaus

Am 06.03.24 wurde das Dach im Rathaus abgedichtet.

1.2. Kurzbericht - Sitzung Elternbeirat

Am 07.03.24 fand eine Sitzung mit dem Elternbeirat in der Halle statt.

1.3. Kurzbericht - Jagdversammlung

Am 17.03.24 fand die Jagdversammlung statt. Der Antrag von der Gemeinde zur Verfügungstellung des Jagdpachtgeldes, zum Erhalt der Flurstraßen, wurde angenommen.

1.4. Kurzbericht - Besprechungstermin zum Glasfaserausbau

Am 19.03.24 war ein Besprechungstermin zum Glasfaserausbau.

1.5. Kurzbericht - Bürgermeisterdienstversammlung im Landratsamt

Am 20.03.24 war eine Bürgermeisterdienstversammlung im Landratsamt.

1.6. Kurzbericht - Aktion Zamm geht`s

Am 23.03.24 war die Aktion Zamm geht’s. Leider mit nur ganz wenig Beteiligung.

1.7. Kurzbericht - Vergabe der Baumaßmahme für die Dorferneuerung durch die Teilnehmergemeinschaft

Am 28.03.24 wurde die Baumaßnahme für die Dorferneuerung durch die Teilnehmergemeinschaft vergeben.

1.8. Kurzbericht - Besprechung im AWO Kinderhort in Reckendorf

Am 04.04.24 fand eine Besprechung im AWO Kinderhort in Reckendorf statt.

1.9. Kurzbericht - Besprechung zum Glasfaserausbau

Am 09.04.24 fand erneut eine Besprechung zum Glasfaserausbau statt.

1.10. Kurzbericht - Termin mit Kreisbauhof

Am 10.04.24 gab es einen Vorort Termin mit dem Kreisbauhof für den Bau eines Radweges von Gerach nach Reckendorf.

1.11. Kurzbericht - Fränkischer Abend in der Laimbachtalhalle

Am 13.04.24 fand der Fränkische Abend mit der närrischen Putzfrau in der LBH statt.

1.12. Kurzbericht - Funksendemast

Am 16.04.24 erfolgte eine Besprechung mit der Telekom am alten Sportplatz für die Errichtung eines Funksendemastes.

1.13. Kurzbericht - Bauvorgespräch für die Dorferneuerung

Am 23.04.24 fand ein Bauvorgespräch für die Dorferneuerung statt.

1.14. Kurzbericht - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung

-

Der Gemeinderat Gerach stimmt der dem Angebot der Firma Jansen aus Herzogenaurach zu. Der Sonnenschirm Schattello mit 6m Durchmesser und das Sonnensegel (6,5m, 6,2m, 7m) für den Sandkasten sollen zum Preis von insgesamt 8061,73€ brutto (alternativ mit Volant 8.419,92 €), inkl. Lieferung u. Montage, bestellt werden.

-

Der Gemeinderat der Gemeinde Garach stimmt der Vergabe für das Bodengutachten an das Büros Gartiser Germann & Piewak GmbH, Schützenstr. 5, 96047 Bamberg, für die Angebotssumme von 2.713,20 €, brutto zu.

2. Wahl zum Europäischen Parlament 2024 – Festlegung der Höhe des Erfrischungsgelds

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Die Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes fällt nicht unter die laufenden Angelegenheiten des ersten Bürgermeisters, da sie eine nicht unerhebliche Verpflichtung der Gemeinden zur Ausbezahlung der Gelder nach sich zieht. Folglich ist ein Beschluss des Gremiums über die Erfrischungsgelder notwendig.

Bei der letzten Europawahl 2019 haben die Mitglieder des Wahlvorstands einheitlich 30,- Euro Erfrischungsgelder ausbezahlt erhalten.

Europawahl 2024 - Einteilung Gerach:

1 x Urnenwahllokal

1 x Briefwahllokal

Bei der diesjährigen Europawahl werden pro Wahllokal jeweils 9 Mitglieder des Wahlvorstandes eingesetzt.

In der Bürgermeisterbesprechung vom 13.03.24 haben die Bürgermeister einstimmig vorberaten, dass die Erfrischungsgelder in selber Höhe wie 2019, folglich einheitlich 30,- Euro ausbezahlt werden sollen.

Die Wahlhelfer sind die wichtige Basis für jede Wahl und sollten daher in wertschätzender Weise vergütet werden. Bislang haben wir ausreichend Wahlhelfer gewinnen können, was auch dem angemessenen Erfrischungsgeld zuzuschreiben ist. Auf freiwilliger Basis erhalten alle Wahlhelfer nach der Fertigstellung der Ergebnisse auch Pizza und Getränke von der Gemeinde.

Aus Gründen der Praktikabilität und Gleichbehandlung wird empfohlen in allen 4 Gemeinden die Höhe des Erfrischungsgeldes einheitlich zu handhaben.

Beschluss: 7 : 0

Der Gemeinderat Gerach legt die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Europawahl 2024 wie folgt fest:

Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer und stellvertretender Schriftführer Beisitzer und Hilfskräfte erhalten einheitlich 30,- Euro Erfrischungsgeld. Etwaige Fahrtkosten sind darin enthalten. Die Wahlhelfer erhalten Verpflegung und Getränke.

3. Bauanträge und Bauvoranfragen

Es lagen folgende Anträge vor.

4. Antrag auf Baugenehmigung (G 2024/1) zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 741, der Gemarkung Gerach, Geracher Straße 12

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Der Antragsteller beabsichtigt die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 741 der Gemarkung Gerach. Die betroffene Fläche ist, aus Sicht der Verwaltung, dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Dies ergibt sich daraus, dass das Grundstück in keinem Bebauungsplan i.S.d. §30 BauGB liegt und auch aufgrund seiner Lage nicht nach §34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden kann.

Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob der Antragsteller privilegiert ist. Demnach empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat das Einvernehmen vorbehaltlich der Privilegierung zu erteilen.

Sollte das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen Untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§. 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) einnehmen, wäre das Vorhaben nach §. 35 Abs. 1 BauGB zulässig.

Sollte der Antragsteller nicht privilegiert sein, ist es als sonstiges Vorhaben i.S.d. §35 Abs. 2 BauGB zu werten. Dadurch, dass der Außenbereich grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, sind sonstige Vorhaben nur dann zulässig, wenn durch deren Realisierung keiner der öffentlichen Belange des §35 Abs. 3 BauGB nachteilig berührt wird und die Erschließung gesichert ist. Es werden jedoch öffentliche Belange nach §35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt und deshalb ist das Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zulässig. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen, im Falle der Nichtprivilegierung, nicht erteilt werden.

Die endgültige Entscheidung diesbezüglich obliegt jedoch dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Das Landratsamt Bamberg wird gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen und eine Entscheidung zu treffen, ob öffentliche Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.

Beschluss: 6 : 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerach stimmt den Bauantrag zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück der Gemarkung Gerach, Fl.Nr. 741, 96161 Gerach-Mauschendorf, Geracher Straße 12, vorbehaltlich der Privilegierung, zu.

5. Bekanntgabe von Bauanträgen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurden

Es lagen keine Anträge vor.

6. Bekanntgabe von Anträgen, die im Zuge der laufenden Verwaltung behandelt wurden

Es lagen keine Anträge vor.

7. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Anerkennung der Jahresrechnung 2022

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten mit der Sitzungsladung die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.11.2023, den Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnung 2022 inkl. Anlagen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Feststellung des Jahresergebnisses 2022 und die Entlastung der Verwaltung.

………Ausführungen des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden……

Es wurden keine Fragen aus dem Gremium gestellt.

1. Beschluss: 7 : 0

Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2022 aufgrund der örtlichen Prüfung mit folgenden Ergebnissen festzustellen:

Die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2022 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.474.421,34 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.231.081,03 €

ab. Als Jahresabschlussbuchung konnte der allgemeinen Rücklage

608.588,66 €

zugeführt werden.

Der Sonderrücklage Bestattungswesen wurden

1.199,22 €

zugeführt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

2. Beschluss: 6 : 0

(ohne Ersten Bürgermeister Günther wegen persönlicher Beteiligung als Leiter der Verwaltung)

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

8. Feuerwehrwesen

Es lag kein Bericht vor.

9. Sonstiges - Anfragen gemäß § 29 GeschO

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden keine Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:

Der Vorsitzende:
Günther
Erster Bürgermeister
25.04.2024
G-GR/04/2024
Gemeinderat Gerach