Kürzlich konnte der Grüngutcontainer nicht transportiert werden, weil er das zulässige Gesamtgewicht überschritten hat. Aus diesem Grunde weise ich auf folgendes hin:
| • | Der Container dient ausschließlich zur Aufnahme von Grün- und Gartenabfällen, z.B. Rasen- bzw. Heckenschnitt, Laub, Äste, Unkraut, Topfpflanzen usw. und darf nur von Bürgern aus dem Landkreis Bamberg genutzt werden. |
| • | Grüngut vor dem Einwurf bitte grob zerkleinern, damit das Containervolumen möglichst vollständig ausgenutzt wird (keine sperrigen Äste!). |
| • | Die Abgabe von Grün- und Gartenabfällen ist auf die tägliche Anliefermenge von max. 0,5 m³ beschränkt. |
| • | Größere Mengen können direkt an einem der Kompostplätze der LAKOM (Standorte in Buttenheim, Viereth, Stegaurach, Heiligenstadt, Scheßlitz und Burgwindheim) oder der Kompostanlage Eichhorn (Bamberg, Rheinstraße 4b) angeliefert werden (siehe auch unten). |
| • | Bitte keine Störstoffe wie Steine, Plastiksäcke, behandeltes Holz oder sonstige Abfälle einwerfen, weil dadurch die Verwertung des Materials erheblich beeinträchtigt wird. |
| • | Grüngut-Container dürfen aufgrund von verkehrsrechtlichen Vorschriften nur „gestrichen voll“ abgefahren und auf keinen Fall überladen werden. Ist der Behälter voll, darf das Grüngut nicht daneben abgelegt werden, sondern ist wieder mitzunehmen. |
Der Grüngutcontainer ist derzeit noch ohne zeitliche Beschränkung jederzeit zugänglich. Wenn sich alle an die vorgegebenen Regeln halten, kann dies auch so bleiben.