Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner Sitzung vom 04. Juni 2024 folgende 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen.
Die Änderungssatzung wird nachstehend in vollem Wortlaut amtlich bekannt gemacht.
Die Stadt Baunach erlässt aufgrund von Art. 2, 5, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, folgende
2. Änderungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baunach vom 08. November 2022, zuletzt geändert mit 1. Änderungssatzung vom 12. März 2024, wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt 3,24 € pro Kubikmeter Abwasser.
Diese 2. Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2024 in Kraft.