Stadtrat Baunach — B-SR/06/2024
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Baunach, Baunach
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Wasser-Abkochgebot |
| 1.2. | Starkregenereignis |
| 1.3. | Auszeichnung Stadtbücherei |
| 1.4. | Infoveranstaltung für Jungwähler zur Europawahl 2024 |
| 2. | Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung |
| 3. | Information der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr |
| 4. | Städtisches Ortsrecht; Erlass einer 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baunach (BGS/EWS) |
| 5. | Städtisches Ortsrecht; Erlass einer 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Baunach (BGS/WAS) |
| 6. | Baunacher Bündnis für Demokratie |
| 7. | Vollzug des BayFwG; Bestätigung der Neuwahl des stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dorgendorf |
| 8. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO |
| 8.1. | Termin VG Gemeinschaftsversammlung 03.07.2024 |
| 8.2. | SG Veitenstein-Tage |
| 8.3. | Stand der Briefwahl zur Europawahl 2024 |
| 8.4. | Dank für die gute Information zum Abkochgebot |
| 8.5. | Entwässerungsgraben im Staatsforst bei Daschendorf |
| 8.6. | Straßenlaterne Würzburger Straße |
| 8.7. | Gute Hochwasservorsorge in Priegendorf |
| 8.8. | Sanierung der Hochbehälter |
| 8.9. | Stand der Bewerbungen VG Bauhofleiter |
| 8.10. | Standort der Mehrzweckhalle |
Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Tobias Roppelt die Sitzung des des Stadtrats Baunach.
Öffentlicher Teil
1. Kurzbericht des Bürgermeisters
1.1. Wasser-Abkochgebot
Erster Bürgermeister Roppelt informierte darüber, dass seit vergangener Woche in unserer Wasserversorgung leider eine bakterielle Verunreinigung mit Coliformen im Bereich Tiefzone Baunach und dem Stadtteil Daschendorf besteht. Gleich nach Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse wurden die Betroffenen Haushalte auf allen möglichen Kommunikationswegen informiert und seitdem gilt ein Abkochgebot. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme die mit dem Gesundheitsamt getroffen wurde! Die Trinkwasserversorgung ist das bestkontrollierte Lebensmittel und weist zurecht hohe Standards auf. Die Beprobungen aus unseren Brunnen waren alle in Ordnung. Somit liegt das Problem im Wassernetz bzw. der Speicherung. Hier weisen einige Proben leider immer noch Auffälligkeiten auf. Unser Wassernetz umfasst ca. 30 km. Es wird aktuell daran gearbeitet im Hochbehälter an der Kleewiese (dieser versorgt die Tiefzone Baunach mit Daschendorf) eine UV Aufbereitungsfilteranlage zu installieren. Zudem werden die Wassernetze regelmäßig gespült und der Hochbehälter gereinigt. Wir gehen davon aus, dass somit das Abkochgebot zeitnah aufgehoben werden kann. Sobald neue und weitere Informationen vorliegen, werden wir wieder transparent informieren.
1.2. Starkregenereignis
Durch Dauer- und Starkregen kam es am vergangenen Wochenende auch zu Einsätzen unserer Feuerwehren in Priegendorf und Dorgendorf. Durch proaktive Maßnahmen im Vorfeld und unsere Investitionen in den Hochwasserschutz, konnte schlimmeres verhindert werden. Durch die hydraulische Überlastung eines Pumpwerkes aufgrund der Wassermassen kam es leider in der Veitensteinstraße zu Problemen und Keller mussten ausgepumpt werden. Wenn man sich andere Regionen anschaut, sind wir Gott sei Dank sehr glimpflich davongekommen. Man kann nur hoffen, dass diese Ereignisse auch langsam zu einem Umdenken in der Bundes- und Landespolitik führen. Die Prioritäten müssen auf vorbeugende Maßnahmen gelegt werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Antwort des Umweltministeriums bezüglich unserer Anfrage zum Hochwasserschutz in der Stadt Baunach, dass es hier aufgrund personeller Auslastung weiter zu Verzögerungen kommen wird. Das kann nicht wirklich die Lösung sein.
1.3. Auszeichnung Stadtbücherei
Unsere Stadtbücherei wurde als eine von fünf Kommunen in Bayern mit dem Kinderbibliothekspreis 2024 ausgezeichnet. Dieser ist mit je 5.000 Euro dotiert und wird von der Bayerischen Staatsbibliothek/Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, sowie dem Sankt Michaelsbund und der Bayernwerk Netz GmbH ausgerufen. Ausgezeichnet werden Kommunen mit besonderem Engagement um Kinder und Jugendlichen die Freude am Lesen näherzubringen. Die Auszeichnung zeigt, dass jeder Cent den wir in unsere Stadtbücherei und das Bürgerhaus investieren, sinnvoll ist. Herzlichen Dank an unsere Büchereileitung und die vielen Ehrenamtlichen, die sich hier engagieren. Ohne deren Unterstützung wäre diese Auszeichnung nicht möglich gewesen.
1.4. Infoveranstaltung für Jungwähler zur Europawahl 2024
Erster Bürgermeister Roppelt informierte, dass am 06.06.2024 ab 17.00 Uhr eine Infoveranstaltung für Jung- und Erstwähler zur Europawahl 2024 im Jugendheim stattfindet. Da zu dieser Wahl erstmals auch 16 und 17 Jährige wählen dürfen, hat JAM zusammen mit dem Jugendparlament eine Veranstaltung organisiert.
2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung
Es liegen keine Bekanntgaben vor.
3. Information der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
Erster Bürgermeister Roppelt erklärte, dass dies ein sehr komplexes Thema sei. Die Stadt Baunach habe enorme Mehrkosten und Arbeitsaufwand durch die Einführung, aber keine Mehreinnahmen. Natürlich ist es gerade im Hinblick auf die aktuelle Überflutungslage wichtig, darauf zu achten, dass möglichst wenig Flächen versiegelt werden. Allerdings sei der Aufwand für die Einführung und Verwaltung der gesplitteten Gebühren immens.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dr. Michael Schulte vom Planungsbüro Dr. Schulte / Röder, der über die gesplittete Abwassergebühr informierte. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt und ist im Bürgerinformationsportal verfügbar.
Im Anschluss kamen aus der Mitte des Stadtrats folgende Fragen:
Weshalb werde bei der Berechnung nicht nach Art der Versiegelung unterschieden?
Herr. Dr. Schulte erklärte, dass es eine enorme Bandbreite von unterschiedlichen Materialien gibt und daher der Aufwand immens wäre, hier eine genaue Untersuchung jeder Versiegelungsfläche leisten zu können. Außerdem ist die Versickerungsfläche nahezu identisch und um den Abrechnungsaufwand möglichst gering zu halten, solle daher nur zwischen versiegelt und unversiegelt unterschieden werden. Es gibt darum eine Bandbreite von / bis, um den Aufwand bei den Berechnungen im Rahmen halten zu können. Man könne über eine Zisternenregelung nachdenken, z.B. ab 10 m³ ohne Überlauf, um Regenwasservorhaltungen zu belohnen.
Die Sanierung von Altbestandsimmobilien solle weiterhin attraktiv bleiben, vor allem im Ortskern.
In anderen Bundesländern ist diese Abrechnungsart längst durchgeführt.
Dr. Schulte erklärte, dass das gesamte Kanalnetz und die Art der Entwässerung genau untersucht wird. Dann werden in den Entwässerungseinrichtungen Kostenmassen gebildet und eine Aufteilung errechnet. Der Stadtrat wird sich in der Zukunft wieder mit diesem Thema beschäftigen. Eine Einführung ist kurzfristig nicht durchführbar, da entsprechende Vorarbeiten geleistet werden müssen.
Erster Bürgermeister Roppelt bedankte sich bei Dr. Schulte und verabschiedete ihn um 18.56 Uhr.
4. Städtisches Ortsrecht; Erlass einer 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baunach (BGS/EWS)
Durch das Büro Dr. Schulte / Röder Kommunalberatung wurde eine Gebührenkalkulation der Entwässerungseinrichtung für den Zeitraum 2024 bis 2027 erstellt. Nach dieser Kalkulation ist für eine kostendeckende Entwässerungseinrichtung eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 3,24 € pro m³ erforderlich.
Die Anpassung der Gebühr erfolgt über eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Der Entwurf dieser 2. Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Satzung tritt zum 01. Oktober 2024 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt gelten dann die neuen Gebühren.
Aus der Mitte des Stadtrats wurde gebeten, gewissenhaft zu prüfen, ob Kosten eingespart werden können. Der Vorsitzende und die anwesende Kämmerin erklärten, dass die Auflagen stets steigen und die Stadt Baunach durchführt, was vorgegeben ist. Alle Bereiche, insbesondere Wasser und Abwasser wurden genau durchleuchtet. Insbesondere die hohen Stromkosten fallen aktuell ins Gewicht. Der Bewertungszeitraum ist 4 Jahre und beginnt zum 01.10.2024.
Beschluss: 13 : 1
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baunach (BGS/EWS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung beauftragt.
5. Städtisches Ortsrecht; Erlass einer 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Baunach (BGS/WAS)
Durch das Büro Dr. Schulte / Röder Kommunalberatung wurde eine Gebührenkalkulation der Wasserversorgungseinrichtung für den Zeitraum 2024 bis 2027 erstellt. Nach dieser Kalkulation ist für eine kostendeckende Wasserversorgungseinrichtung eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,09 € pro m³ erforderlich.
Die Anpassung der Gebühr erfolgt über eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Der Entwurf dieser 2. Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Satzung tritt zum 01. Oktober 2024 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt gelten dann die neuen Gebühren.
Beschluss: 13 : 1
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Baunach (BGS/WAS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung beauftragt.
6. Baunacher Bündnis für Demokratie
Erster Bürgermeister Roppelt übergab zu diesem Tagesordnungspunkt dem Dritten Bürgermeister Wacker das Wort, der diesen Antrag verlas:
„Dritter Bürgermeister Wacker initiierte ein Bündnis für Demokratie, um ein gemeinsames Statement gegen politischen Extremismus jeglicher Art abzugeben. Der Stadtrat soll nach Außen klar und geeint zum Ausdruck bringen, dass Baunach weltoffen ist und demokratische Werte gelten.
Im Mitteilungsblatt der VG Baunach soll deshalb ein Statement veröffentlicht werden. Folgender Inhalt wird vorgeschlagen:
Baunacher Bündnis für Demokratie
Ein gemeinsames Statement gegen politischen Extremismus jeglicher Art
Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen:
die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip.
Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten.
Demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab.
Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von politischen Extremen bedroht fühlen.
Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baunach ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder ihrer sexuellen Identität
Wir zeigen Haltung im Alltag!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Für den Stadtrat
Das Bündnis für Demokratie, vertreten durch den 3. Bürgermeister Rudi Wacker stellt folgenden Antrag:
Beschluss: 14 : 0
Die Stadt Baunach tritt o.g. Bündnis bei.
Das Stadtwappen sowie das Logo der Stadt werden auf Banner bzw. Plakate ebenso wie alle Logos bzw. Schriftzüge der sich angeschlossenen und sich noch anschließenden demokratischen Parteien, Kirchengemeinden, Sozialverbänden, Organisationen und Vereinen veröffentlicht.
Die Gestaltung der Plakate usw. bzw. evtl. Aktionen wird ein Arbeitskreis, zu dem die Fraktionsvorsitzenden herzlich eingeladen sind, übernehmen.
7. Vollzug des BayFwG; Bestätigung der Neuwahl des stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dorgendorf
Am Mittwoch, den 08. Mai 2024 fand um 19.00 Uhr im Gasthaus Stufenburg zur Lyd in Dorgendorf die Wahl des stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Dorgendorf statt.
Der stv. Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf 6 Jahre gewählt.
Insgesamt waren 18 Wahlberechtigte anwesend und stimmberechtigt.
Zum stv. Kommandanten wurde mit 18 Stimmen Herr Christoph Weinkauf gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Stadt Baunach im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn fachliche, gesundheitliche oder sonstige wichtige Gründe dagegensprechen. Sämtliche Unterlagen wurden dem Landratsamt Bamberg zur Kenntnisnahme und Einholung der Stellungnahme des KBR per E-Mail weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates ist am 17.05.2024 eingegangen. Mit der Bestätigung des stellvertretenden Feuerwehrkommandant besteht Einverständnis.
Herr Weinkauf hat gemäß § 7 Abs. 1 der 1. AVBayFwG innerhalb eines Jahres die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg zu besuchen.
Der Zeitpunkt der Zustellung des Bestätigungsschreibens ist gleichzeitig der Beginn der neuen Amtszeit.
Aus der Mitte des Stadtrats kam der Hinweis, dass die Verwaltung dringend darauf zu achten habe, ob die Lehrgänge auch absolviert wurden.
Beschluss: 14 : 0
Die Wahl des Christoph Weinkauf zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dorgendorf am 08.05.2024 wird hiermit, im Benehmen des Kreisbrandrates, gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Stadt Baunach bestätigt. Die erforderlichen Lehrgänge sind innerhalb einer angemessenen Frist durch Herr Weinkauf zu absolvieren. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestätigungsschreiben an Herrn Christoph Weinkauf zu erstellen und auszuhändigen.
8. Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO
8.1. Termin VG Gemeinschaftsversammlung 03.07.2024
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die nächste VG Gemeinschaftsversammlung am 03.07.2024 in der Schule mit vorheriger Ortseinsicht ab 17.30 Uhr stattfindet.
8.2. SG Veitenstein-Tage
Am 13.09.2024 findet in Rahmen der SG Tage ein Freundschaftsspiel statt, zu dem die Mitglieder des Stadtrats und der Gemeinderäte der VG Baunach herzlich eingeladen sind.
8.3. Stand der Briefwahl zur Europawahl 2024
Erster Bürgermeister Roppelt übergab das Wort der anwesenden Wahlleiterin Fr. Bayerlein, die über den derzeitigen Stand zur Briefwahl Europawahl 2024 informierte.
Insgesamt sind es 6.606 Wahlberechtigte zu dieser Europawahl. Davon haben bereits 2.945 bereits Briefwahl beantragt. Das ist eine hohe Wahlbeteiligung, die bereits einkalkuliert war. Auch stellt dies einen immensen Bearbeitungsaufwand für die Verwaltung dar und ist eine hervorragende Leistung der Kolleginnen und Kollegen, die zusammengeholfen haben und den Versand so vieler Unterlagen zusätzlich zum täglichen Arbeitspensum durchgeführt haben.
Für Baunach sind es 3.249 Wahlberechtigte und zum heutigen Stand 1.491 versendete Briefwahlunterlagen. Fr. Bayerlein lud dazu ein, am Sonntag wählen zu gehen.
8.4. Dank für die gute Information zum Abkochgebot
Dritter Bürgermeister Wacker bedankte sich bei der Verwaltung für die schnelle und umfangreiche Information zum Abkochgebot. So konnten noch rechtzeitig Vorbereitungen getroffen werden, um die Daschendorfer Kirchweih gut durchführen zu können.
8.5. Entwässerungsgraben im Staatsforst bei Daschendorf
Dritter Bürgermeister Wacker bat darum, mit den Vertretern des Bay. Staatsforstes zu sprechen, weil ein Graben im Staatsforst falsch angelegt wurde, muss bei Starkregen in Daschendorf die Feuerwehr dafür Sorge tragen, dass vom Berg kommendes Wasser von der Scheune eines privaten Anwesens umgeleitet wird. Er bat um ein Gespräch und Abhilfe. Erster Bürgermeister Roppelt sicherte seine Unterstützung zu, es sei aber kein städtisches Grundstück, weswegen der Staatsforst handeln müsse.
8.6. Straßenlaterne Würzburger Straße
Stadträtin Saam fragte, ob es möglich sei, die demontierte Straßenlaterne an der Würzburger Straße wieder anzubringen. Der Vorsitzende erklärte, dass der gewünschte Aufstellungsort in Privatbesitz ist, aber an einer Lösung gearbeitet wird.
8.7. Gute Hochwasservorsorge in Priegendorf
Zweiter Bürgermeister Großkopf erklärte, dass in Priegendorf der Hochwasserschutz gut funktioniert hat und sich auch die Bürger lobend geäußert haben. Die Feuerwehr ist ausgerückt und hat tatkräftig geholfen, Überflutungen zu verhindern. Er bat das Bauamt darum, die Gräben und den Seezugang auf Verschlammung zu prüfen und auszuputzen.
Ortssprecher Zeitler erklärte, dass die Gräben in Reckenneusig mit Kies verstopf seien und bat ebenfalls um Prüfung.
8.8. Sanierung der Hochbehälter
Stadträtin Fößel fragte nach dem Stand der Sanierung. Erster Bürgermeister Roppelt erklärte, dass die Sanierung des Hochbehälters an der Kleewiese demnächst ausgeschrieben wird und die Arbeiten im Herbst durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß sollen solche Arbeiten nicht im Sommer durchgeführt werden, weil dann der größte Wasserbedarf besteht.
8.9. Stand der Bewerbungen VG Bauhofleiter
Auf Anfrage erklärte Erster Bürgermeister Roppelt, dass insgesamt 24 Bewerbungen eingegangen sind. Davon wurden 9 Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen und diese durchgeführt. Außerdem haben sich die 4 VG Bürgermeister eingehend darüber beraten, welche Bewerber / Bewerberin als qualifiziert angesehen werden. In der kommenden VG Gemeinschaftsversammlung soll darüber beschlossen werden.
8.10. Standort der Mehrzweckhalle
Bürgermeister Roppelt wies darauf hin, dass es eine gültige Baugenehmigung gibt, in der dieser Sachverhalt geprüft wurde. Auch wird der Bau gemäß der Hochwasserschutzrichtlinien errichtet.
Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.