Aktuell sind alle Grundbesitzeigentümer verpflichtet gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung über ihren Grundbesitz abzugeben.
Aus diesen Daten wird später die neue Grundsteuer ermittelt und verbeschieden.
Für viele Grundbesitzer in der Stadt Baunach und der Gemeinde Lauter besteht aktuell jedoch die Frage, welcher Grundbesitz anzugeben ist, da hier derzeit Flurbereinigungsverfahren laufen.
Grundsätzlich gilt für Grundbesitzer im Flurbereinigungsverfahren:
Es ist der Grundbesitz anzugeben, der in der vorläufigen Besitzeinweisung festgehalten ist.
Gibt es noch keine vorläufige Besitzeinweisung, so sind die Einlagegrundstücke anzugeben.
Im Fall der Stadt Baunach müssen alle Beteiligten bereits eine vorläufige Besitzeinweisung erhalten haben. Diese ist bei der Erklärung für die Grundsteuer anzugeben.
Im Fall der Gemeinde Lauter müssen alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahren „Appendorf“ bereits eine vorläufige Besitzeinweisung erhalten haben. Diese ist bei der Erklärung für die Grundsteuer anzugeben.
Beim Flurbereinigungsverfahren „Deusdorf/Leppelsdorf“ ist noch keine Besitzeinweisung erfolgt. Daher sind die bisherigen Eigentumsverhältnisse für die Grundsteuer anzugeben.
In Lauter selbst ist das Flurbereinigungsverfahren bereits abgeschlossen. Die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse sind somit anzugeben.