Gemeinderat Reckendorf — R-GR/06/2023
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Reckendorf am 14.06.2023
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
| 1.1. | Kurzbericht - Begleiter Christi Himmelfahrt |
| 1.2. | Kurzbericht - weiteres Verfahren BPI PVA-Freiflächen |
| 1.3. | Kurzbericht - Landkreis in Bewegung |
| 1.4. | Kurzbericht - Bürgerinformationsveranstaltung zur REGe und PVA am 13.07.2023 |
| 2. | Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" - Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3. | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" - Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiliung nach § 4 Abs. 2 BauGB |
| 4. | Erneuerung der Ortsdurchfahrt – Fortlaufender Sachstandsbericht |
| 5. | Sachstand der Sanierung Greifenklaustraße, Wiesenthaustraße |
| 6. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO |
| 6.1. | Sonstiges - Einladung zum SG Veitensteinturnier am 24. und 25.06.2023 |
| 6.2. | Sonstiges - Pläne Glasfaserausbau Reckendorf |
| 6.3. | Sonstiges - Laternenringe an Laternen im Stadtgebiet |
| 6.4. | Sonstiges - Erledigungen aus Verkehrsschau |
| 6.5. | Sonstiges - Informationsveranstaltung zur PVA-Freifläche |
| 6.6. | Sonstiges - Arbeiten FW-Haus |
Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Manfred Deinlein die Sitzung des des Gemeinderates Reckendorf.
Öffentlicher Teil | |
| 1. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
Der erste Bürgermeister Manfred Deinlein berichtete über folgende Themen:
| 1.1. | Kurzbericht - Begleiter Christi Himmelfahrt |
Der Erster Bürgermeister Manfred Deinlein bedankte sich bei allen Begleitern aus dem Gemeinderat für die Teilnahme an Christi Himmelfahrt und an Fronleichnam.
Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind wichtige Teile unserer Kultur und unseres Kultes in unserer fränkischen Landgemeinde.
| 1.2. | Kurzbericht - weiteres Verfahren BPI PVA-Freiflächen |
Der Erste Bürgermeister Manfred Deinlein teilte mit, dass das Verfahren zur BPI PVA-Freifläche nach Eingang des naturschutzfachlichen Gutachtens, voraussichtlich im Herbst (Oktober), weiter behandelt wird.
| 1.3. | Kurzbericht - Landkreis in Bewegung |
Die CSU sichert sportliche Ambitionen und nimmt mit einem Programm am Sportplatz teil.
Laut Gemeinderatsmitglied Clarissa Schmitt, wird eine Personaltrainerin 3 Stunden lang Aktionen mit den Anwesenden durchführen. Für Getränke ist gesorgt und man benötigt keine weiteren Sportutensilien. Die CSU würde sich über eine rege Teilnahme freuen.
| 1.4. | Kurzbericht - Bürgerinformationsveranstaltung zur REGe und PVA am 13.07.2023 |
Es wird eine Bürgerinformationsveranstaltung zur REGe und zur PVA veranstaltet. Diese findet am 13.07.2023 um 19:00 Uhr in der Synagoge statt.
| 2. | Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" - Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 08.12.2021 (nach erbetener Fristverlängerung bis zum 18.12.2021).
Die Planung lag vom 02.11.2021 bis einschließlich 08.12.2021 öffentlich aus.
1. Grundlegende Planänderungen
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat Reckendorf beschließt, aufgrund aktueller Gegebenheiten folgende Änderungen im Plangebiet und den dazugehörigen Unterlagen vorzunehmen:
2. Träger öffentlicher Belange
1. Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
| 5 | Wasserwirtschaftsamt Kronach | 96317 Kronach |
| 6 | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung | 96049 Bamberg |
| 8 | Amt für Ländliche Entwicklung | 96047 Bamberg |
| 12 | Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd | 80339 München |
| 13 | Verkehrsverbund Großraum Nürnberg | 90443 Nürnberg |
| 14 | agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG | 93053 Regensburg |
| 15 | Zweckverband zur Wasserversorgung - Reckendorfer Gruppe | 96182 Reckendorf |
| 17 | Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q | 80539 München |
| 18 | Bayerischer Bauernverband | 96047 Bamberg |
| 19 | Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg - Liegenschaftsabteilung | 96049 Bamberg |
| 20 | Evangelische Gesamtkirchenverwaltung | 96049 Bamberg |
| 26 | Markt Rentweinsdorf | 96184 Rentweinsdorf |
2. Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Ein-wände zum BBP vorgebracht:
| 1 | Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24, Bayreuth, Stellungnahme vom 12.11.2021 |
| 3 | Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Bamberg, Stellungnahme vom 02.11.2021 |
| 10 | TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Stellungnahme vom 02.11.2021 |
| 21 | Industrie- und Handelskammer, Bayreuth, Stellungnahme vom 29.11.2021 |
| 22 | Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt, Coburg, Stellungnahme vom 09.11.2021 |
| 23 | Handwerkskammer für Oberfranken, Bayreuth, Stellungnahmen vom 25.11.2021 |
| 25 | Gemeinde Gerach, Stellungnahme vom 25.11.2021 |
| 27 | Stadt Baunach / VG Baunach, Stellungnahme vom 02.11.2021 |
| 28 | Markt Rattelsdorf, Stellungnahme vom 03.12.2021 |
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.
Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 08.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Immissionsschutz:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Untersuchungen zur Geräuschkontingentierung werden auf die nächstliegenden bestehenden Gewerbegebiete hinsichtlich möglicher schutzbedürftiger Räume erweitert.
Das im Rahmen der Geräuschkontingentierung verwendete Irrelevanzkriterium wurde geprüft: bei den relevanten umliegenden Gewerbegebieten erfolgten im Rahmen der jeweiligen Bebauungsplan-Verfahren entweder keine lärmtechnischen Festlegungen (Plangebiet "Gewerbegebiet Knockäcker" inkl. 1. Änderung) oder die Geräuschkontingentierung erfolgte ohne die Berücksichtigung reduzierter Immissionsrichtwertanteile (Plangebiet "Gewerbegebiet Knockäcker II". Eine befürchtete Verwendung des Irrelevanzkriteriums liegt somit nicht vor, an der Vorgehensweise mit der Verwendung von um 6 dB(A) reduzierten Immissionsrichtwertanteilen wird daher festgehalten, ein entsprechender Hinweis wird jedoch in die Begründung übernommen.
Bereits beim Plangebiet "Gewerbegebiet Knockäcker II" wurden vergleichsweise hohe flächenbezogene Schallleistungspegel mit bis zu 65 dB(A) festgesetzt. Diese Vorgehensweise wird auch beim nordöstlich angrenzenden vorliegenden Gewerbegebiet fortgeführt, zumal der Nachweis über die Einhaltung der zulässigen Richtwerte an den nächstliegenden relevanten Immissionspunkten der nächstliegenden Wohn- und Gewerbegebiete erbracht wird.
Die Geräuschkontingentierung wird allerdings nochmals komplett überarbeitet, da sich aufgrund der Verlagerung des geplanten Regenrückhaltebeckens sowohl die Führung der Erschließungsstraße als auch die Grundstücksaufteilung geändert hat.
Beschluss: 11 : 0
Bodenschutz:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: 11 : 0
Wasserrecht:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Beantragung zur wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.
Ein Hinweis zur gering zu haltenden Flächenversiegelung ist bereits Bestandteil der verbindlichen Festsetzungen und wird hinsichtlich geeigneter Materialien in Punkto Versickerung entsprechend ergänzt.
Ein Hinweis hinsichtlich geeigneter Metalldach-Ausführungen ist bereits Bestandteil der verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren entsprechend beachtet.
Beschluss: 11 : 0
Verkehrswesen:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Das Staatliche Bauamt wurde am Verfahren beteiligt, die Abstimmung erfolgt an entsprechender Stelle. Die RASt 06 wurde bei den Ausarbeitungen des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt, Detailplanungen zur Wendeanlage folgen im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen
Beschluss: 11 : 0
Naturschutz und Bauleitplanung:
Der Gemeinderat nimmt die übrigen Ausführungen des Landratsamtes zur Kenntnis.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom 01.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen inkl. der Hinweise zum Lärmschutz hinsichtlich der angrenzenden Bundesstraße zur Kenntnis. Die Begründung und die Verbindlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werden hinsichtlich möglicher Auswirkungen entsprechend ergänzt.
Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 11.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Bereich Landwirtschaft:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Gemeinde Reckendorf ist sich hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Natur und Boden bewusst und fokussiert grundsätzlich auch die Innenentwicklung. Bei gewerblichen Flächen ist eine Innenentwicklung - v. a. aus immissionsschutztechnischen Gründen - jedoch generell problematisch. Das vorliegende geplante Gewerbegebiet dient der Erweiterung konkret vorliegender Bauabsichten von ortsansässigen Betrieben. Aufgrund der teilweise bereits bestehender Standorte im benachbarten Gewerbegebiet können diese Erweiterungen auch nur an dieser Stelle stattfinden. Größere zusammenhängende Flächen stehen für eine gewerbliche Bebauung in der Gemeinde Reckendorf außerdem nicht zur Verfügung. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Grundstücke im Plangebiet zügig bebaut werden.
Die Bewirtschaftung der angesprochenen angrenzenden Flurwege ist weiterhin uneingeschränkt möglich. In die Planungen wird zudem ein landwirtschaftlicher Weg, der an die geplante Erschließungsstraße anbindet, mit aufgenommen. Somit wird auch die Zufahrt zu den nordwestlich befindlichen landwirtschaftlichen Flächen gewährleistet.
Hinsichtlich der Einfriedungen der Grundstücke in Richtung Norden mit ausreichendem Abstand (0,5 m) erfolgt eine Ergänzung der Verbindlichen Festsetzungen unter B 3.
Beschluss: 10 : 1
Bereich Forsten:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Anregungen bzgl. der Maßnahmen zur Ausgleichsfläche Fl.Nr. 494, Gmkg. Reckendorf werden übernommen und im Text- sowie Planteil entsprechend ergänzt.
Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg vom 17.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Das 20-kV-Kabel wird wie angeregt inkl. des Schutzzonenbereiches in den Bebauungsplan übernommen, soweit es sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet. Dabei wird zusätzlich ein entsprechendes Leitungsrecht im Bereich der Privaten Grünfläche ausgewiesen. Die planzeichnerisch dargestellten Bäume des Pflanzgebotes für eine "Baum-/Strauchhecke" liegen in einem Abstand von mind. 2,5 zum dargestellten Leitungsverlauf. Im Rahmen der Anlage der Pflanzung werden die Hinweise zum Leitungsschutz bzgl. Durchwurzelung und die ggf. erforderliche Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber bzgl. Schutzmaßnahmen berücksichtigt.
Eine Fläche für Versorgungsanlagen für eine geplante Trafostation wird im Bebauungsplan berücksichtigt. Da sich aufgrund der Verlagerung des geplanten Regenrückhaltebeckens auch die Führung der Erschließungsstraße geändert hat, erfolgt die Ausweisung einer für die Trafostation möglichen Fläche am nordwestlichen Kurvenbereich der Erschließungsstraße und befindet sich somit ca. 50 m weiter nördlich als der von der Bayernwerk Netz GmbH vorgeschlagene Bereich.
Alle Abstimmungen zu Tief- und Straßenbauarbeiten etc. erfolgen rechtzeitig im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen. Die Schutzzonen und mitgeteilten Hinweise zu den erforderlichen Pflanzabständen werden ebenfalls beachtet; entsprechende Ausführungen mit Hinweis auf das Merkblatt sind bereits Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen.
Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg vom 15.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die angesprochene Koordinierung erfolgt rechtzeitig im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen.
Stellungnahme der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth vom 08.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Auf das erwähnte Vorranggebiet wird analog der Begründung zur parallel stattfindenden 8. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Begründung des Bebauungsplanes hingewiesen.
In den Verbindlichen Festsetzungen sowie in der Begründung zum Bebauungsplan wurde bereits auf die vorhandenen und zu duldenden Emissionen der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen hingewiesen. Dies wird in Punkto der Emissionen der angrenzenden Abbauflächen zur Vorrangfläche "TO 5" ergänzt.
Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Bamberg, Scheßlitz vom 07.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung. Alle übrigen Auflagen werden im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt.
Stellungnahme des BIV - Bayerischer Industrieverband Baustoffe Steine und Erden, München vom 26.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Auf das erwähnte Vorranggebiet wird analog der Begründung zur parallel stattfindenden 8. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Begründung des Bebauungsplanes hingewiesen.
In den Verbindlichen Festsetzungen sowie in der Begründung zum Bebauungsplan wurde bereits auf die vorhandenen und zu duldenden Emissionen der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen hingewiesen. Dies wird in Punkto der Emissionen der angrenzenden Abbauflächen zur Vorrangfläche "TO 5" ergänzt.
Ergänzung Aufstellungsbeschluss
Bebauungs- und Grünordnungsplan
"GEWERBEGEBIET Reckendorf Nord"
Gemeinde Reckendorf
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat von Reckendorf beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" vom 09.12.2020 nochmals zu ergänzen.
Als Ausgleichsfläche wird zusätzlich eine außerhalb des Geltungsbereiches liegende Fläche des Grundstücks Fl.Nr. 1052 der Gemarkung Reckendorf ausgewiesen.
Die Ausgleichsfläche wird den im Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2020 mit Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.10.2021 aufgeführten Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" zugeordnet.
Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.
3. Öffentlichkeit
Beschluss: 11 : 0
Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungs-plan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss: 11:0
Billigungs- und Verfahrensbeschluss
Der Gemeinderat Reckendorf nimmt Kenntnis von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Reckendorf-Nord" und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Knockäcker".
Der Gemeinderat Reckendorf billigt den vom Büro BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 14.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 14.06.2023 sowie den heute beschlossenen Planänderungen.
Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 14.06.2023 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, welche Arten umweltbezogener Informationen in der Gemeinde verfügbar sind, sowie dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist, wenn nötig, beizugeben.
Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH durchzuführen.
| 3. | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" - Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiliung nach § 4 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 08.12.2021 (nach erbetener Fristverlängerung bis zum 18.12.2021).
Die Planung lag vom 02.11.2021 bis einschließlich 08.12.2021 öffentlich aus.
1. Grundlegende Planänderungen
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat Reckendorf beschließt, aufgrund aktueller Gegebenheiten folgende Änderungen im Plangebiet und den dazugehörigen Unterlagen vorzunehmen:
2. Träger öffentlicher Belange
1. Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
| 3 | Regionaler Planungsverband Oberfranken-West | 96052 Bamberg |
| 5 | Wasserwirtschaftsamt Kronach | 96317 Kronach |
| 6 | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung | 96049 Bamberg |
| 8 | Amt für Ländliche Entwicklung | 96047 Bamberg |
| 12 | Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd | 80339 München |
| 13 | Verkehrsverbund Großraum Nürnberg | 90443 Nürnberg |
| 14 | agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG | 93053 Regensburg |
| 15 | Zweckverband zur Wasserversorgung - Reckendorfer Gruppe | 96182 Reckendorf |
| 17 | Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q | 80539 München |
| 19 | Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg - Liegenschaftsabteilung | 96049 Bamberg |
| 20 | Evangelische Gesamtkirchenverwaltung | 96049 Bamberg |
| 24 | Kreisbrandrat des Landkreises Bamberg | 96110 Scheßlitz |
| 26 | Markt Rentweinsdorf | 96184 Rentweinsdorf |
2. Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Ein-wände zum BBP vorgebracht:
| 1 | Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24, Bayreuth, Stellungnahme vom 12.11.2021 |
| 10 | TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Stellungnahme vom 02.11.2021 |
| 21 | Industrie- und Handelskammer, Bayreuth, Stellungnahme vom 29.11.2021 |
| 22 | Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt, Coburg, Stellungnahme vom 09.11.2021 |
| 23 | Handwerkskammer für Oberfranken, Bayreuth, Stellungnahmen vom 25.11.2021 |
| 25 | Gemeinde Gerach, Stellungnahme vom 25.11.2021 |
| 27 | Stadt Baunach / VG Baunach, Stellungnahme vom 02.11.2021 |
| 28 | Markt Rattelsdorf, Stellungnahme vom 03.12.2021 |
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.
Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 08.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Immissionsschutz:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Behandlung des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Änderungen oder Anpassungen im vorliegenden FNP-Änderungsverfahren sind nicht veranlasst.
Beschluss: 11 : 0
Bodenschutz:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss: 10 : 1
Wasserrecht:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Beantragung zur wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.
Die Behandlung der übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Beschluss: 11 : 0
Naturschutz, Bauleitplanung und Verkehrswesen:
Der Gemeinderat nimmt die übrigen Ausführungen des Landratsamtes zur Kenntnis.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom 01.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen inkl. der Hinweise zum Lärmschutz hinsichtlich der angrenzenden Bundesstraße zur Kenntnis. Die Behandlung erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg vom 11.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Bereich Landwirtschaft:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Gemeinde Reckendorf ist sich hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Natur und Boden bewusst und fokussiert grundsätzlich auch die Innenentwicklung. Bei gewerblichen Flächen ist eine Innenentwicklung - v. a. aus immissionsschutztechnischen Gründen - jedoch generell problematisch. Das vorliegende geplante Gewerbegebiet dient der Erweiterung konkret vorliegender Bauabsichten von ortsansässigen Betrieben. Aufgrund der teilweise bereits bestehender Standorte im benachbarten Gewerbegebiet können diese Erweiterungen auch nur an dieser Stelle stattfinden. Größere zusammenhängende Flächen stehen für eine gewerbliche Bebauung in der Gemeinde Reckendorf außerdem nicht zur Verfügung. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Grundstücke im Plangebiet zügig bebaut werden.
Die Bewirtschaftung der angesprochenen angrenzenden Flurwege ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die Behandlung der übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Beschluss: 11 : 0
Bereich Forsten:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Anregungen bzgl. der Maßnahmen zur Ausgleichsfläche Fl.Nr. 494 der Gemarkung Reckendorf werden übernommen. Die Behandlung erfolgt beim parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Bamberg vom 17.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die geplante Trafostation wird bei den Darstellungen der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes berücksichtigt. Da sich die Führung der Erschließungsstraße geändert hat, erfolgt die Darstellung der Trafostation am nordwestlichen Kurvenbereich der Erschließungsstraße und befindet sich somit ca. 50 m weiter nördlich als der von der Bayernwerk Netz GmbH vorgeschlagene Bereich.
Die Behandlung der übrigen Sachverhalte des Vorbringens erfolgt im parallel stattfindenden Bebauungsplan-Verfahren an entsprechender Stelle.
Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg vom 15.11.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die angesprochene Koordinierung erfolgt rechtzeitig im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen.
Stellungnahme der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth vom 08.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. In der Begründung zur Flächen-nutzungsplan-Änderung wurde auf das erwähnte Vorranggebiet bereits hingewiesen.
In die Begründung der Flächennutzungsplan-Änderung wird ein Hinweis zur Duldung der Emissionen der angrenzenden Abbauflächen zur Vorrangfläche "TO 5" aufgenommen.
Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Scheßlitz vom 08.12.2021
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Gemeinde Reckendorf ist sich hinsichtlich des schonenden Umgangs mit Natur und Boden bewusst und fokussiert grundsätzlich auch die Innenentwicklung. Bei gewerblichen Flächen ist eine Innenentwicklung - v. a. aus immissionsschutztechnischen Gründen - jedoch generell problematisch. Das vorliegende geplante Gewerbegebiet dient der Erweiterung konkret vorliegender Bauabsichten von ortsansässigen Betrieben. Aufgrund der teilweise bereits bestehender Standorte im benachbarten Gewerbegebiet können diese Erweiterungen auch nur an dieser Stelle stattfinden. Größere zusammenhängende Flächen stehen für eine gewerbliche Bebauung in der Gemeinde Reckendorf außerdem nicht zur Verfügung. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Grundstücke im Plangebiet zügig bebaut werden.
3. Öffentlichkeit
Beschluss: 11 : 0
Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss: 11 : 0
Billigungs- und Verfahrensbeschluss
Der Gemeinderat Reckendorf nimmt Kenntnis von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Reckendorf - Bereich Gewerbegebiet Reckendorf Nord.
Der Gemeinderat Reckendorf billigt den vom Büro BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 14.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 14.06.2023 sowie den heute beschlossenen Planänderungen.
Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 14.06.2023 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, welche Arten umweltbezogener Informationen in der Gemeinde verfügbar sind, sowie dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist, wenn nötig, beizugeben.
Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH durchzuführen.
| 4. | Erneuerung der Ortsdurchfahrt – Fortlaufender Sachstandsbericht |
Sachverhalt:
Der Erste Bürgermeister Manfred Deinlein berichtete, dass der Förderbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Kronach für die Neuverlegung der Rohre des Wasserzweckverbandes nun eingetroffen ist. Die Förderung beträgt 40 %.
Die Ausschreibungen für die Kanalarbeiten und die Wasserleitungen erfolgen.
| 5. | Sachstand der Sanierung Greifenklaustraße, Wiesenthaustraße |
Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:
Für die Sanierung Greifenklaustraße, Wiesenthaustraße wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt.
Für den Wasserzweckverband müssen noch die Daten ergänzt werden, da der Zweckverband die Hausschieber und die Schieberkreuze mit austauschen will.
Das fertige Leistungsverzeichnis wird dann in Kürze veröffentlicht und das Ergebnis vorgestellt.
Beschluss: 11 : 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf wünscht die Vorstellung des Leistungsverzeichnis anhand eines Planes, durch Herrn Eichmann, in der nächsten Sitzung. Die Vorstellung soll vor der Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen.
| 6. | Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO |
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:
| 6.1. | Sonstiges - Einladung zum SG Veitensteinturnier am 24. und 25.06.2023 |
Der Erste Bürgermeister Ronny Beck lädt zum diesjährigen SG Veitensteinturnier am 24./25.06.2023 ein.
Am Samstag, 24.06.2023 um 16:30 Uhr soll ein Spiel „Eltern gegen VG-Promis“ stattfinden. Er bittet um rege Teilnahme
| 6.2. | Sonstiges - Pläne Glasfaserausbau Reckendorf |
Gemeinderatsmitglied Markus Sippel fragte nach, ob der Erste Bürgermeister Manfred Deinlein Kenntnis von den Planungen des Ausbaus des Glasfasernetzes hat. Vor allem darüber, welche Bereiche ausgebaut werden und ob der Kernort komplett dabei sei.
Der Erste Bürgermeister teilte mit, dass er nur die Pläne kenne, welche damals mit den Angeboten der drei Firmen für den Ausbau eingetroffen sind. Anhand dieser Pläne werden die Bereiche ausgebaut. Laut der Vorstellung der Pläne der Telekom und seiner Kenntnis sind der gesamte Kernort, der Altbereich und die Siedlungen in Reckendorf dabei. Er wird hier noch einmal bei Frau Thiele nachfragen.
Im Zuge dessen teilte der zweite Bürgermeister Jürgen Baum mit, dass die Ausschreibungen der Telekom für den Ausbau bereits laufen und der Ausbau voraussichtlich im Jahr 2024 beginnen soll.
| 6.3. | Sonstiges - Laternenringe an Laternen im Stadtgebiet |
Gemeinderatsmitglied Bernhard Müller wies auf die bestehenden roten Laternenringe an den Laternen im Stadtgebiet hin. Diese sagen aus, dass jederzeit die Beleuchtung abgeschaltet werden kann. Außerdem besagt dieser Ring, dass parkende Autos ihr Standlicht anschalten müssen, sollten sie an einer abgeschalteten Laterne parken.
Er wies daraufhin, dass im Gemeinderat keine Abschaltung beraten oder sogar beschlossen wurde.
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein teilte mit, dass Herr Müller einen Antrag auf Entfernung der Laternenringe für die nächste Sitzung stellen kann.
| 6.4. | Sonstiges - Erledigungen aus Verkehrsschau |
Gemeinderatsmitglied Dr. Frank Güthlein fragte nach, wann der Spiegel in der Hinteren Gasse angebracht wird.
Zweiter Bürgermeister Baum teilte mit, dass die Zusatzschilder an den Halteverbotsschildern auch noch entfernt werden müssen.
Erster Bürgermeister Deinlein gibt dies an die zuständige Mitarbeiterin in der Verwaltung weiter.
| 6.5. | Sonstiges - Informationsveranstaltung zur PVA-Freifläche |
Dritter Bürgermeister Ludwig Blum befürwortete die Durchführung einer Informationsveranstaltung. Er fragte nach, ob der Erste Bürgermeister auch die Unterschriftenliste mit Einwendungen erhalten habe.
Dies verneinte der Erste Bürgermeister.
Er führte weiter aus, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung mehrere im Wesentlichen inhaltsgleiche Stellungnahmen eingegangen sind und diese werden bei der weiteren Behandlung des Bauleitplanverfahrens behandelt.
Man muss bei den Bedenken jedoch unterscheiden; viele Bürger haben im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bedenken zur Wirtschaftlichkeit der Anlage geäußert, die PVA würde die Gemeinde wirtschaftlich ruinieren. Zum einen ist dies jedoch nicht der Fall, weil der Betreiber der PVA nicht die Gemeinde ist, sondern eine juristische Privatperson, die REGe GmbH, an der aber die Gemeinde mit 51 % beteiligt ist.
Die Gemeinde hat Ihre Einlage an die GmbH in voller Höhe geleistet. Dadurch ist das wirtschaftliche Risiko der Gemeinde auf diese geleistete Einlage beschränkt. Ein weiteres wirtschaftliches Risiko für die Gemeinde besteht nicht.
Das wirtschaftliche Risiko der REGe wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht geprüft. Im Übrigen ist aber schon aus dem Interesse auch anderer Firmen, sowohl eigene PVA zu errichten wie sich an der in Reckendorf geplanten Anlage ebenfalls beteiligen zu wollen, zu schließen, dass die Erwartung, dass die Anlage ein wirtschaftliche Erfolg wird berechtigt ist. Die Entscheidung des Gemeinderats, mithilfe eines erfahrenen Investors selber als Betreiber der PVA in unserer Gemeinde aufzutreten war richtig, weil so gesichert ist, dass die Erträge aus der Anlage dauerhaft in der Gemeinde verbleiben können und so auch der Anfall der Gewerbesteuer in Reckendorf gesichert ist.
Außerdem erhält die Gemeinde, pro erzeugter kw/h 0,02 ct am Ertrag, sobald die Anlage fertig gestellt und in Betrieb genommen ist; bei 18 ha Fläche sind dies rund weitere 30.000 € jährlich, die nicht über Steuern von den Bürgern verlangt werden müssen.
| 6.6. | Sonstiges - Arbeiten FW-Haus |