Die Gemeinde Gerach hat die Haushaltssatzung 2024 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.07.2024 Az.: 11.1-941.2 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerach folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit — 2.925.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit — 1.349.200 €
ab.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus neue Kreditermächtigungen in Höhe von 416.000 € erforderlich.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 830.000 € festgesetzt.
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 490 — v. H.
Grundsteuer B — 490 — v. H.
Gewerbesteuer — 400 — v. H.
Der Höchstbeitrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
487.000 €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit samt ihrer Anlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Zimmer Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht auf.