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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrats Baunach am 06.12.2022

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht

1.1.

Strompreisbremse auch für Kommunen

1.2.

Hopfenleite wieder geöffnet

1.3.

Sperrung B279 Lauterbrücke aufgehoben – Verkehrsfreigabe erfolgt

2.

Städtisches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Baunach (Einrichtungsbenutzungssatzung)"

3.

Städtisches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlicher Einrichtungen der Stadt Baunach (Gebührensatzung zur Einrichtungsbenutzungssatzung)"

4.

Jahresbericht Stadtbücherei und Bürgerhaus

5.

Jahresbericht Nachhaltigkeitsbeauftragter

6.

Jahresbericht Behindertenbeauftragte

7.

Jahresbericht Seniorenbeauftragte

8.

Jahresbericht Jugendbeauftragter

9.

Jahresbericht des Bürgermeisters

10.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

10.1.

Dank an den Ersten Bürgermeister

Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Tobias Roppelt die Sitzung des des Stadtrats Baunach.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 29.11.2022 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung bestand Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Stadtratssitzung vom 08.11.2022 wurden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil
1. Kurzbericht

Erster Bürgermeister Roppelt informiert im Kurzbericht über folgende Themen:

1.1.

Strompreisbremse auch für Kommunen

Erster Bürgermeister Roppelt erklärte, das Bundeskabinett habe beschlossen, dass die angekündigte Gas-, Wärme- und Strompreisbremse auch für kommunale Einrichtungen angewendet wird. Der Entlastungszeitraum gilt vom 01.01.23 – 30.04.24. Dies hilft uns enorm weiter. Zusammen mit den bereits getätigten Energiesparmaßnahmen sind wir hier gut gerüstet und werden auch weiterhin nach Einsparpotentialen suchen.

1.2.

Hopfenleite wieder geöffnet

Die Sanierungsarbeiten an der Hopfenleite sind abgeschlossen.

Neben einer neuen Asphaltschicht wurden auch die kompletten Wasser – und Kanalleitungen erneuert. Ebenso wurden Glasfaseranschlüsse in alle Grundstücke verlegt.

Bei der Sanierung sind die Anregungen der Anwohner aufgegriffen und mit umgesetzt worden.

So konnte trotz der beengten Straßenverhältnisse ein Mehrzweckstreifen geschaffen werden, auf welchem sich Fußgänger abseits der Fahrbahn bewegen können. Dies schafft mehr Verkehrssicherheit.

Herzlichen Dank den Anwohnern für Ihre Geduld und Ihr Verständnis während der Bauzeit!

1.3.

Sperrung B279 Lauterbrücke aufgehoben – Verkehrsfreigabe erfolgt

Die Sperrung der B279 an der Lauterbrücke ist endlich aufgehoben. Die Restarbeiten (Geländer, Randbereiche) sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden.

Bei den Anwohnern sowie allen Verkehrsteilnehmern bedanke ich mich für das Verständnis und die Geduld! Herzlichen Dank auch den vielen Schulweghelfern, die für mehr Sicherheit gesorgt haben.

2.

Städtisches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Baunach (Einrichtungsbenutzungssatzung)"

Analog zu den Märkten muss die Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen (Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshäuser, Zehntscheune, Grillplatz) öffentlich-rechtlich geregelt werden, um eine Steuerpflicht bei den Nutzungsentgelten zu vermeiden. Öffentlich-rechtliche Gebühren über eine Gebührensatzung können nur für öffentliche Einrichtungen erhoben werden. Dies erfolgt über eine Widmung in einer entsprechenden Satzung.

Der beigefügte Entwurf einer Einrichtungsbenutzungssatzung regelt prinzipiell die Zulassung zu den öffentlichen Einrichtungen fasst die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates zusammen. Für jede Benutzung muss dann (wie bisher) ein Nutzungsvertrag geschlossen werden, der genauere Bestimmungen enthält.

Während der Sitzung ergaben sich folgende Fragen:

-

Zu § 2 Widmung, ob der Begriff „politisches Leben“ nicht dem Willen widerspricht, keine Parteiennutzung zu ermöglichen. Der Vorsitzende erklärte, dass Bürgerversammlungen dadurch ermöglicht werden sollen, Parteinutzung aber ausgeschlossen werden soll, siehe § 7.

-

Zu § 6 Abs. 2: ob Vereinsveranstaltungen damit hinter Hochzeiten zurückstehen würden?

Erster Bürgermeister Roppelt erklärte, dass von Vereinen fest eingetragene Termine vorgehen werden.

Beschluss: 12 : 3

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Baunach (Einrichtungsbenutzungssatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

3.

Städtisches Ortsrecht - Erlass einer "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlicher Einrichtungen der Stadt Baunach (Gebührensatzung zur Einrichtungsbenutzungssatzung)"

Die dieser Vorlage beigefügte Gebührensatzung zur Einrichtungsbenutzungssatzung wurde aus den bisherigen Nutzungsentgelten sowie den Empfehlungen des Finanzausschusses heraus entwickelt.

Während der Sitzung ergaben sich folgende Änderungen:

- Zu § 8 Reinigung: hier ist missverständlich beschrieben, wie die Zahlungen bei Reinigung bzw. nicht ordnungsgemäße Rückgabe zu verstehen sind.

Festgelegt wurde:

Die Reinigungskosten betragen für das Bürgerhaus großer Saal und den kleinen Konferenzraum je 50,- Euro. Für die Dorfgemeinschaftshäuser erfolgt eine Abnahme. Sollte die Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, werden 50,- Euro Reinigungsgebühr erhoben. Wenn die tatsächlich angefallenen Reinigungskosten bei allen Einrichtungen höher sind, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

- Zu § 4 Abs. 3: ist missverständlich formuliert. Hier soll besser ein „täglich“ oder „Pro Tag“ bei der Nutzungsgebühr eingefügt werden.

Beschluss: 14 : 1

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Baunach (Gebührensatzung zur Einrichtungsbenutzungssatzung)“. Geändert werden

-

Zu § 8 Reinigung: Die Reinigungskosten betragen für das Bürgerhaus großer Saal und den kleinen Konferenzraum je 50,- Euro. Für die Dorfgemeinschaftshäuser erfolgt eine Abnahme. Sollte die Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, werden 50,- Euro Reinigungsgebühr erhoben. Wenn die tatsächlich angefallenen Reinigungskosten bei allen Einrichtungen höher sind, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

-

Zu § 4 Abs. 3: es soll ein „täglich“ oder „Pro Tag“ bei der Nutzungsgebühr eingefügt werden.

Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

4.

Jahresbericht Stadtbücherei und Bürgerhaus

Der Jahresbericht der Bücherei und des Bürgerhauses werden der Niederschrift in der Anlage beigefügt und im Bürgerinformationsportal online gestellt.

5.

Jahresbericht Nachhaltigkeitsbeauftragter

Der Nachhaltigkeitsbeauftragte berichtet von seinen Tätigkeiten 2022. Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt und im Bürgerinformationsportal online gestellt.

6.

Jahresbericht Behindertenbeauftragte

Die Behindertenbeauftragte Sabine Saam berichtet von den Aktivitäten aus dem Jahr 2022. Der Bericht wird ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt und im Bürgerinformationsportal online gestellt.

7.

Jahresbericht Seniorenbeauftragte

Die Seniorenbeauftragte Renate Drütschel berichtet von Ihrer Arbeit 2022. Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt und im Bürgerinformationsportal online gestellt.

Stadträtin Weigler verließ um 19.17 Uhr den Sitzungssaal.

8.

Jahresbericht Jugendbeauftragter

Der Jugendbeauftragte Andreas Roppelt berichtet von seiner Arbeit 2022. Sein Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt und im Bürgerinformationsportal online gestellt.

9.

Jahresbericht des Bürgermeisters

Erster Bürgermeister Roppelt bedankte sich bei allen Beauftragten für ihren ehrenamtlichen Einsatz und überreichte im Anschluss an die Berichte ein kleines Präsent.

Im Anschluss hielt der Vorsitzende seinen Jahresbericht. Dieser wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Erster Bürgermeister Roppelt sicherte zu, alle Berichte im Bürgerinfoportal online zu veröffentlichen.

Danach bedankte sich Erster Bürgermeister Roppelt herzlich, insbesondere bei allen ehrenamtlich Helfenden, allen Vereinen, Kindergärteen und Schulen, allen kommunalen Beauftragten, den MitarbeiterInnen von JAM JAS und der Ganztagsschule. Besonderer Dank gilt allen MitarbeiterInnen der VG Baunach und des Bauhofs und den BürgerInnen für Ihr Vertrauen.

Zuletzt wünschte er allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

10.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

10.1.

Dank an den Ersten Bürgermeister

Zweiter Bürgermeister Großkopf erklärte, rückwirkend betrachtet war das Jahr 2022 von Krisen gezeichnet, wie die Covid Pandemie und der Ukraine Krieg. In dieser schweren Zeit stehe Baunach sehr gut da, wie gerade in dem Jahresbericht des Vorsitzenden deutlich wurde. Die Einnahmen aus Steuern seien gut, die Prokopf-Verschuldung niedrig. Daher sollten alle mutig bleiben und Projekte wie beispielsweise die Mehrzweckhalle wagen.

Zweiter Bürgermeister Großkopf vermisse die Vertrautheit im Stadtrat. Es werde mit zwar demokratischen Werkzeugen gegen Beschlüsse vorgegangen; ein einfaches Gespräch hätte aber leicht Klärung bringen können.

Für alle war die Baustelle an der Lauterer Brücke eine hohe Einschränkung gewesen, hier ist er besonders dankbar, dass niemandem etwas passiert ist und der Erste Bürgermeister Roppelt diese Herausforderung gut gemeistert hat, die sicher schwer war. Er bedankte sich im Namen aller bei dem Vorsitzenden für die hervorragende Arbeit und seine Leistung zum Wohle der Stadt Baunach.

Der Vorsitzende bedankte sich und schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.04 Uhr.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

Der Vorsitzende:
Roppelt
Erster Bürgermeister
06.12.2022
B-SR/12/2022
Stadtrat Baunach