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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 an der Grundschule Baunach

Die Schulanmeldung an der Grundschule Baunach findet vom 9. – 11. März 2026 jeweils um 12.00 Uhr statt.

Anmeldepflicht besteht für jedes Kind, das zum Anmeldezeitpunkt im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Baunach seinen ständigen Wohnsitz hat und

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bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt ist,

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bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurde.

Es sind auch die Kinder zunächst bei der Grundschule Baunach anzumelden,

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die vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen,

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die voraussichtlich an eine Förderschule gehen,

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für die ein Gastschulantrag an einer anderen Schule gestellt werden soll.

Weiterhin können folgende Kinder, die zum Anmeldezeitpunkt ihren ständigen Wohnsitz im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Baunach haben, auf formlosen Antrag der Eltern zum Schulbesuch angemeldet werden:

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Kinder mit dem Geburtsdatum 01.10.2020 – 31.12.2020

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Kinder mit dem Geburtsdatum ab 01.01.2021

Diese Kinder können nur bei Vorlage eines positiven schulpsychologischen Gutachtens in die Schule aufgenommen werden.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, persönlich zur Anmeldung zu kommen.

Wenn Eltern getrennt leben und ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist, bitte den Sorgerechtsnachweis bei der Anmeldung mitbringen.

Wichtig!
Außerdem sind folgende Bescheinigungen vorzulegen:

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Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

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Evtl. Zurückstellungsbescheid des Vorjahres

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Bestätigung Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest,

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Bestätigung Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U 9

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Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung und Masernschutz

Die Schulanmeldung findet für alle Eltern der Schulanfänger im Schulhaus in Baunach statt.

Schulanmeldung ist Pflicht!

Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 des BayEUG mit einer Geldbuße belegt werden.

Baunach, im Januar 2026
Rudolf Hennemann, Rektor