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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Wassergesetze;

Vergrößerung der Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 101 der Gemarkung Dorgendorf, Stadt Baunach

Die Herren Günther und Herbert Trautmann planen die Erweiterung Ihrer Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 101 der Gemarkung Dorgendorf, Stadt Baunach. Die Teichanlage soll von der momentanen Größe von 30 m x 30 m auf eine Größe von ca. 45 m x 30 m vergrößert werden.

Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung der bestehenden Fischteichanlage. Es bedarf als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 i. V. m. § 68 Abs. 1 WHG grundsätzlich der Planfeststellung mindestens jedoch der Plangenehmigung.

Für das Vorhaben ist nach § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da es sich bei der Erweiterung der Teichanlage um einen naturnahen Ausbau (z. B. Anlegen von Flachwasserzonen, etc.) handelt.

Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung durchgeführt. Die zuständige Behörde prüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 2 Nummern 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Die überschlägige standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten nach Anlage 3 Ziffer 2.3 zum UVPG vorliegen. Für die geplante Teicherweiterung ist somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt zu geben ist. Sie ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).

Die Feststellung ist im zentralen UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar.

Bamberg, 26. Juli 2022