In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.07.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Lauter den Vorentwurf des o.g. Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Planvorentwurfs (in der Fassung vom 21.07.2022) durchzuführen.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit
vom 22.08.2022 bis 23.09.2022
während der Dienstzeiten in den Amtsräumen (Bauamt) der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Zeit werden auch Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, gegeben und die Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen (zur Niederschrift) Stellungnahme gegeben.