Aus gegebenem Anlass weise ich auf die Regelungen zur Straßenreinigung hin.
Nach §§ 4, 5 unsrer Straßenreinigungssatzung sind die Straßenanlieger in Reckendorf verpflichtet, die vor ihrem Anwesen liegenden Gehwege und Reinigungsflächen der Straßen zu kehren und den Kehricht ordnungsgemäß zu beseitigen, d.h. über den Hausmüll oder über Wertstoffcontainer zu entsorgen. Dieser Pflicht wird nicht Genüge getan, wenn in den Fahrbahnen oder Gehsteigrinnen Gras und Kräuter wachsen oder Kehricht über den Kanalschacht in die Kanalisation verfrachtet wird. Ziel dieser Vorschrift ist es gerade, Kanal und Kläranlage von unnötigem Kehricht zu entlasten.
Stellenweise ist zu beobachten, dass in den Wasserrinnen Gras wächst. Hier ist dringender Handlungsbedarf.
Wenn jeder ein bisschen mithilft, bleibt unser Dorf lebenswert. Danke fürs Mitmachen.