Titel Logo
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Reckendorf

Die elektronische Patientenakte für alle

Ab 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten die ePA erhalten, es sei denn sie widersprechen. So soll die digitale Akte zum Standard werden und vieles ändern. Ärzte und andere Profis im Gesundheitswesen müssen sie künftig befüllen, die Versicherten können entscheiden, wem sie welche Daten zugänglich machen. Bislang haben nur etwa ein Prozent aller rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten eine digitale Akte bei ihrer Krankenkasse beantragt, obwohl das seit Januar 2021 möglich ist. Private Versicherungen stellen ebenfalls um.

Medikationspläne, Arztbriefe, Laborbefunde oder Röntgenbilder sollen künftig in der elektronischen Patientenakte gesammelt und abrufbar werden. In diesem „digitalen Aktenordner“ können dann Arztpraxen wie Versicherte Daten ablegen und lesen. Das soll die Kenntnisse über Vorerkrankungen und Besonderheiten leichter zugänglich machen und die Versorgung verbessern. Doppeluntersuchungen könnten etwa vermieden werden, Versicherte erfahren selbst mehr über ihren Gesundheitszustand und Therapien.

Jede Versicherung bietet ihre eigene ePA-App an. Geht jemand in die Arztpraxis, kann er oder sie dann bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte digital abgelegt werden. Ältere Informationen können Versicherte selbst einpflegen oder bis zu einem gewissen Umfang ihre Kasse bitten. Arztbriefe auf Papier lassen sich einscannen und hochladen. Schließlich lässt sich festlegen, ob bestimmte Ärzte oder Kliniken Zugriff auf die Daten und Dokumente bekommen sollen.

Weitere Infos zur ePA findet ihr hier.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/#accordion-panel-0