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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrats Baunach am 05.07.2022

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Kurzbericht des Bürgermeisters

1.1.

Kurzbericht - Sanierung Staatsstraße 2277

2.

Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung

3.

Information zum Sachstand Pferdehof und weiteres Vorgehen

4.

Aufhebung des Bebauungsplanes "Im Tal" - Auswertung der Beteiligungsverfahren nach § 3, 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss

5.

Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

5.1.

Sonstiges - Sportlerehrung

5.2.

Sonstiges - Bewässerung Bäume

5.3.

Sonstiges - Benefizschießen des 1. FC 1911 Baunach e.V.

5.4.

Sonstiges - Baustellentermin - Sperrung B 279

Um 18:00 Uhr eröffnete Erster Bürgermeister Tobias Roppelt die Sitzung des des Stadtrats Baunach.

Zu der Sitzung wurde form- und fristgerecht mit Schreiben vom 28.06.2022 geladen. Mit der Sitzungsladung und der Tagesordnung besteht Einverständnis. Gegen die Niederschrift der Stadtratssitzung vom 14.06.2022 werden keine Einwendungen erhoben. Diese gilt somit als genehmigt und anerkannt.

Öffentlicher Teil
1. Kurzbericht des Bürgermeisters

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt berichtet über folgenden Themen:

1.1. Kurzbericht - Sanierung Staatsstraße 2277

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt teilt mit, dass die Staatsstraße 2277 von Baunach nach Appendorf saniert wird. Dies konnte bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Bürgermeisterkollegen Herrn Ronny Beck, der Bundestagsabgeordneten Frau Emmi Zeulner, sowie der Baudirektorin Frau Roth und dem Abteilungsleiter Herrn Panzer vom staatlichen Bauamt Bamberg abgesprochen werden. Die Arbeiten sollen bereits im Oktober diesen Jahres beginnen. Die Bauzeit wird ca. 3 - 4 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Vollsperrung ist hier nötig. Erster Bürgermeister Tobias Roppelt ist erfreut darüber, dass die Bemühungen erfolgreich waren und die dringend nötige Sanierung endlich durchgeführt wird.

2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt teilt mit, dass der Stadtrat der Stadt Baunach die Planungsgruppe Strunz mit der Planung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gerach – Weg – Ost“ in Priegendorf, beauftragt hat. Erste Bürgermeister Tobias Roppelt wurde ermächtigt einen Architektenvertrag zu unterzeichnen.

3. Information zum Sachstand Pferdehof und weiteres Vorgehen

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 01. Februar die geänderte Planung erneut gebilligt und beschlossen, damit die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 22. März 2022 statt. Parallel dazu fand die Behörden-Beteiligung statt.

Als nächster Schritt müssten nun die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Bisher war immer geplant, diesen Verfahrensschritt und damit den Abschluss des Bauleitplanverfahrens bis zur Sommerpause durchzuführen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Mitteilungsblatt würde der Bebauungsplan in Kraft treten und damit die Fristen des Durchführungsvertrages zu laufen beginnen. Der Durchführungsvertrag wurde bereits im Stadtrat beschlossen (Sitzung vom 07. September 2021) und muss noch vor Satzungsbeschluss beidseitig unterschrieben werden.

Mit E-Mail vom 20. Juni 2022 (dieser Vorlage als Anlage beigefügt) informierte Frau Hohlstein über eine stattgefundene Mitgliederversammlung. Die Versammlung hatte aus verschiedenen Gründen beschlossen, eine Vertagung des Satzungsbeschlusses zu beantragen. Der Satzungsbeschluss soll nach Wunsch des Vereins bis zum 31. Dezember 2022 aufgeschoben werden.

Die von Frau Hohlstein angesprochenen Kosten („umgelegte Verwaltungskosten und Rechtsstreitkosten“) betreffen einerseits Gerichtskosten bei einer möglichen Klage gegen den Bebauungsplan. Andererseits ist zu beachten, dass der Bebauungsplan nach einem Satzungsbeschluss bei Nichteinhaltung der vertraglichen Fristen wieder in einem förmlichen Verfahren aufgehoben werden muss. Dem Verein wurde mitgeteilt, dass der hierbei anfallende Verwaltungsaufwand ebenfalls in Rechnung gestellt werden müsste.

Der Erste Bürgermeister antwortete Frau Hohlstein in einer ebenfalls dieser Vorlage beigefügten E-Mail vom 20. Juni 2022. Am 28. Juni legte der Verein weitere Informationen in einem Anschreiben vor, das dieser Vorlage beigefügt ist.

Der Stadtrat muss nun entscheiden, wie mit dem Bauleitplanverfahren weiter fortgefahren werden soll.

Vorab: Über den erstgenannten Beschlussvorschlag muss zuerst abgestimmt werden, da dieser der weitergehende Antrag ist (§ 29 Abs. 2 Nr. 3 GeschO).

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Baunach beschließt, den Antrag des Vereins „Pferdepartner Franken e.V.“ auf Verlängerung der Frist zum Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Pferdehof“ abzulehnen. Das Aufstellungsverfahren für diesen Bebauungsplan wird eingestellt und nicht weiter verfolgt. Das Bauleitplanverfahren ist damit abgeschlossen.

Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vereinbarten Fristen vom Vorhabenträger nicht eingehalten werden können. Es ist daher bereits jetzt absehbar, dass nach Ablauf der vertraglichen Fristen eine förmliche Aufhebung gemäß §12 Abs. 6 BauGB notwendig wird. Eine städtebauliche Erforderlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher nicht mehr gegeben.

Die Stadt Baunach wird den Verein, wie bisher auch, im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Es muss nun schnellstmöglich eine die nachbarlichen Interessen wahrende Lösung für den bestehenden Standort gefunden werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0

4. Aufhebung des Bebauungsplanes "Im Tal" - Auswertung der Beteiligungsverfahren nach § 3, 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss

Stadtratsmitglied Andrea Weigler betritt zu Beginn des Tagesordnungspunktes um 18:24 Uhr den Sitzungssaal.

Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

Vorab: Bei allen Beschlüssen bzw. Beratungen zu diesem Thema sind die Mitglieder des Stadtrates gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entweder selbst Grundstückseigentümer sind oder deren Angehörigen i.S.d. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG (Verlobte, Ehegatten, Geschwister, Kinder der Geschwister, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie) Grundstückseigentümer sind. Die persönlich Beteiligten dürfen an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 03. Mai 2022 den Entwurf gebilligt und beschlossen, damit die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 23. Mai 2022 bis einschließlich 24. Juni 2022 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind im angegebenen Zeitraum keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben bis zum 24. Juni 2022 der Planung zugestimmt bzw. keine Einwendungen erhoben:

  • Regierung von Oberfranken, Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz
  • Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg
  • Bayerischer Bauernverband
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken
  • Deutsche Telekom AG
  • Kabel Deutschland / Vodafone
  • PLEdoc GmbH
  • Bund Naturschutz
  • Landesbund für Vogelschutz
  • Pfarreiengemeinschaft St. Christopherus
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
  • Kreisjugendring Bamberg-Land
  • Staatliches Bauamt Bamberg
  • Gemeinde Reckendorf
  • Gemeinde Lauter
  • Gemeinde Oberhaid
  • Industrie- und Handelskammer für Oberfranken

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken vorgebracht wurden.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0

Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann

„Sehr geehrter Herr Günthner!

Meine Stellungnahme vom 16. 01. 22 (sic!) hat für die Aufhebung BBP Im Tal Gültigkeit.

Eine weitere Beteiligung der Feuerwehr ist nicht mehr erforderlich, vorausgesetzt dass es hier keine weiteren Änderungen gibt. Wie bekannt, endet meine Dienstzeit zum 30. 06. 2022 (siehe Anlage)

Möchte mich bei Ihnen für die zielführende Zusammenarbeit bedanken, wünsche Ihnen alles erdenklich Gute. […]“

Die Stellungnahme vom 23. März 2022 lautete wie folgt:

„Zu Ihrem o.g. Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:

Die Zufahrten zu o.g. Grundstücken muss nach den einschlägigen Vorschriften der BayBO vorhanden sein. (Achslast 10 to.) Bereitstellungsräume für die Feuerwehr sind über die öffentliche Fläche zu sichern.

Die Löschwasserversorgung von 96 cbm/für 2 Stunden muss vom Wasserversorger bestätigt werden. Sollten „Objekte in diesem Gebiet“ lt. Brandschutzkonzept einen höheren Löschwasserbedarf haben, muss der Bauwerber dafür Sorge tragen, wenn die Wassermenge vom Versorger her nicht ausreichend ist. (dringende Empfehlung) Hydranten sind so zu planen, dass die Entfernung zu jedem Grundstück max. 300 mtr. beträgt.

Sträucher, Hecken sollten so gepflanzt werden, dass diese bei einen Drehleitereinsatz keine Behinderung darstellen.

Sollten Gebäude mit einer Brüstungshöhe von über 8,00 mtr. gebaut (oder vorhanden sein) werden, muss baulich der zweite Rettungsweg mit geplant werden, da kein Hubfahrzeug innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist in diesem Bereich vorhanden ist.

Es werden Oberflurhydranten von der Feuerwehr dringend empfohlen.

Das Straßenniveau soll so geplant (vorausgesetzt, die Straßen werden erneuert) sein, dass bei einem Sturzregen das Wasser über die öffentliche Fläche zügig ablaufen kann, damit Wassereintritt in Kellerräume kaum möglich ist. (wurde von Ihnen bereits berücksichtigt)

Sollten weitere Fragen sein, können Sie mich jeder Zeit anrufen […]“

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Kreisbrandrates zur Kenntnis. Durch die vorliegende Planung werden keine Erschließungsanlagen errichtet. Bei einer künftigen Errichtung der Grundstückszufahrten werden die Hinweise berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0

Bayernwerk Netz AG

„[…] nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind.

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 06.04.2022. […]“

Die Stellungnahme vom 06. April 2022 lautete wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zu oben genanntem Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:

In dem betroffenen Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Überprüfung der Planungsunterlagen haben wir festgestellt, dass Anlagen unseres Unternehmens vorhanden sind. Wir haben zu Ihrer Information einen Übersichtsplan im Maßstab 1:1.500 beigelegt. Die betroffenen Anlagen sind farblich markiert, weitere Informationen können der Legende entnommen werden. Wir bitten Sie die Anlagen unseres Unternehmens bei diesem Verfahren zu berücksichtigen und um erneute Abstimmung zu weitergehenden Detailplanungen.

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. […]“

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis. Die dingliche Sicherung von Leitungsanlagen ist Aufgabe der jeweiligen Betreiber. Die vorliegende Planung hat keine Arbeiten auf öffentlichen Grundstücken zur Folge. Der aufzuhebende Bebauungsplan trifft keine Aussage zu Leitungsanlagen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0

Landratsamt Bamberg

„[…] die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beim Landratsamt Bamberg ist abgeschlossen und hat Folgendes ergeben:

Verkehrswesen:

Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Tal“, Dorgendorf.

Auf die Stellungnahme vom 08.04.2022 zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird verwiesen.

Die Stellungnahme des Fachbereichs Naturschutz wird ggf. nachgereicht. […]“

Die Stellungnahme vom 08.04.2022 lautete wie folgt:

„[…] Verkehrswesen:

Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Tal“, Dorgendorf.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Erschließung der Flurstücke Nrn. 165, 165/23, 165/24, 165/25 und 165/26 derzeit nicht gewährleistet ist. Die Grundstücke liegen nicht direkt an einer öffentlichen Straße. An den Grundstücken führt dem Luftbild zufolge lediglich ein Geh- und Radweg vorbei. Die Stadt Baunach sollte sich daher vor der Antragstellung möglicher Baugenehmigungen die Erschließungssituation erörtern und entsprechende Maßnahmen treffen. Bei der Umsetzung der Erschließung sind die Belange der Feuerwehr, der Rettungsdienste sowie der Müllabfuhr zu berücksichtigen. […]“

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes zur Kenntnis. Zur Stellungnahme des Fachbereichs Verkehrswesen wird angemerkt, dass aus Sicht der Stadt die Erschließung des Grundstücks mit der Fl.Nr. 165 durch die Lage an der Kreisstraße gesichert ist. Für die übrigen Grundstücke muss eine Erschließung noch durchgeführt werden. Da aktuell noch keine Bauanfragen vorliegen, wird hierfür keine akute Veranlassung gesehen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0

Regierung von Oberfranken

„[…] gegen die o.a. Bauleitplanung der Stadt Baunach werden weiterhin keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

Um Kenntnisnahme und Berücksichtigung der in Anlage beigefügten Hinweise aus baurechtlicher Sicht wird gebeten. […]“

Baurechtliche Stellungnahme

Prüfungstiefe

Die Beurteilung beschränkt sich auf grundsätzliche und offenkundige Gesichtspunkte. Eine vollständige Beurteilung auch im Detail muss dem LRA und den zuständigen Fachbehörden und -stellen vorbehalten bleiben.

Auf folgendes wird hingewiesen:

Abwägung

Den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurde nicht Rechnung getragen. Diese Entscheidung liegt im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit. Letztlich ist jede Gemeinde für Ihr Erscheinungsbild, Ihre Außenwirkung und Ihre Identifikation mit den eigenen Bürgern selbst verantwortlich.

Vorlage der Planung

Nach Abschluss der Verfahren ist ein Exemplar des B-Plans und der FNP-Änderung der Regierung v. Ofr. (Planzeichnung und Begründung) sowie dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (nur Planzeichnung) zur Aktualisierung im Raumordnungskataster und der Geodaten Bayern digital zur Verfügung zu stellen

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken zur Kenntnis. Zu den Hinweisen wird wie folgt Stellung genommen:

Aus Sicht des Stadtrates sind die strengen Festsetzungen nicht mehr zeitgemäß. Wie in der Begründung ausgeführt wurde, haben diese Festsetzungen bereits ein konkretes Bauvorhaben verhindert. Der Stadt ist daran gelegen, die vorhandenen Baulücken einer Bebauung zuzuführen. Auch im Innenbereich darf nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Diese Regelung ist aus Sicht des Stadtrates im Hinblick auf das Ortsbild von Dorgendorf ausreichend.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Tal“ in der Fassung vom 21. April 2022 als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Aufhebung des Bebauungsplanes damit in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0

5. Sonstiges - Anfragen gemäß § 31 GeschO

Aus der Mitte des Gremiums werden folgende Anfragen gestellt bzw. Informationen gegeben:

5.1. Sonstiges - Sportlerehrung

Aus der Mitte des Stadtrates wird die Frage nach der Möglichkeit der Einführung einer Sportlerehrung gestellt.

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt teilt mit, dass die Durchführung einer Sportlerehrung ohne Satzung sich schwierig gestaltet. Die Verwaltung wird sich hier über etwaige Möglichkeiten informieren.

5.2. Sonstiges - Bewässerung Bäume

Aus der Mitte des Stadtrates wird festgestellt, dass die in den letzten Jahren erradelten Bäume derzeit sehr vertrocknet seien. Es wird die Frage gestellt, ob hier die Möglichkeit bestehe, diese zu wässern.

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt weist auf die derzeitige Dürrephase hin, jedoch ist der Bauhof der Stadt Baunach stets bemüht die Pflanzen und Bäume im Stadtgebiet zu bewässern. Dies gestaltet sich bei der Größe des Stadtgebietes und der derzeitigen Wetterlage jedoch schwierig.

5.3. Sonstiges - Benefizschießen des 1. FC 1911 Baunach e.V.

Aus der Mitte des Stadtrates wird zum Benefizschießen des Fußballvereins am Kirchweihmontag, den 18.07.2022 ab 18:00 Uhr eingeladen. Die Veranstaltung findet dieses Jahr am Sportheim des 1. FC 1911 Baunach e.V. statt.

5.4. Sonstiges - Baustellentermin - Sperrung B 279

Aus der Mitte des Stadtrates wird die Frage nach dem neuen Baubeginn der B279 gestellt, da dieser bisher noch nicht veröffentlicht wurde.

Erster Bürgermeister Tobias Roppelt teilt mit, dass bis dato noch kein fester Termin hierzu besteht. Der Termin wird erst veröffentlich, wenn er ganz sicher ist.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

Der Vorsitzende beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:35 Uhr. Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.

05.07.2022
B-SR/07/2022
Stadtrat Baunach